Vorlage - 0120/2018  

 
 
Betreff: Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Umwelt und Bau im März 2017 hat die Verwaltung eine Vorlage zum Thema Forstbetrieb angekündigt. Dieser Vorgabe wird hiermit Folge geleistet.

 

In der Verwaltungsstruktur der Stadt Wermelskirchen wurde das Forstwesen in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ämtern angegliedert. In den 2000er Jahren war die Forstabteilung noch beim Liegenschaftsamt. Über die Zwischenschritte Kämmerei und Stadtplanungsamt ist der Forst nun beim Tiefbauamt angesiedelt.

 

 

Allgemeines:

 

Geografische Lage und Struktur

Der Stadtforst Wermelskirchen liegt im nördlichen Bereich des Rheinisch-­Bergischen Kreises. Größere zusammenhängende Waldflächen liegen rund um Wermelskirchen, im Norden grenzen die Städte Solingen und Remscheid an. Das Relief ist geprägt durch die teils engen Bachtäler des Eifgens und des Eschbachtales mit ihren Nebentälern. Im Süden liegt die Große Dhünn-Talsperre.

 

Größen und Flächen

  • Gesamtgröße: 632 Hektar
  • davon 624 ha Holzbodenfläche
  • und 8 ha Waldwege, Holzlagerplätze, Kleinbiotope, Wasserflächen etc.

 

Standörtliche Situation

  • Geologie: Grauwacke, steinig-sandige Lehme
  • Höhenlage: 220 m bis 340 m über NN
  • Klima: atlantisch bis subatlantisch mit mäßig warmen, regenreichen

Sommern und meist milden, niederschlagsreichen Wintern

  • durchschnittliche Temperatur in der Vegetationszeit: 14,5 Grad

Jahresniederschlag: 1.200 - 1.400 mm

  • Potentielle natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwälder mit kleinörtli­cher Beimischung von Eiche und Edellaubhölzern
  • Nährstoffhaushalt: mäßig

 

Holzzuwachs/Holzvorräte

  • Stand: 01.01.2013
  • in den 1990er und 2000er Jahren hat man noch mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von über 4,5 fm/ha, aufgrund verschiedener Naturereignisse geht man aktuell von einem geringeren Holzzuwachs aus

 

Der Landesbetrieb „Wald und Holz“ hat im Jahr 2017 begonnen, den kompletten Stadtwald forstwirtschaftlich neu zu erfassen. Die Daten hierzu (eine sogenannte Forsteinrichtung, Forsteinrichtungswerk) werden voraussichtlich im Juli 2018 zusammengestellt sein. Aus diesen Daten ist zu entnehmen, welche mittelfristige Holzentnahme im Stadtwald möglich ist.

 

Schutzgebietsausweisungen

Rund 52 ha des Stadtforstes Wermelskirchen liegen in ausgewiesenen Naturschutz- ­und FFH-Gebieten. Das entspricht nahezu 10 % der Gesamtwaldfläche. Hauptsäch­lich sind es Flächen im Eifgenbachtal mit seinen Seitentälern und deren Talhängen. Etwa 84 ha des Stadtforstes liegen im Wassereinzugsgebiet. Sämtliche Waldflächen liegen im Land-schaftsschutzgebiet.

 

Personalausstattung

Von Beginn des 20. Jahrhunderts an bis heute wurden die Waldflächen der Stadt Wermelskirchen und der Gemeinden Dabringhausen und Dhünn von Förstern be­treut. Damit einher ging die Schaffung und Pflege eines ausgedehnten Wanderwege­netzes, dem sich das Forstpersonal schon seit den 20er Jahren ebenso widmet.

Die Anzahl der voll beschäftigten Forstarbeiter schwankte bis in die 60er Jahre. In den 70er und 80er Jahren waren konstant 5 Forstarbeiter beschäftigt. Durch altersbedingtes Ausscheiden verringerte sich die Anzahl der Stammarbeiter bis 1994 auf null.

In der Zwischenzeit waren lediglich ein Forstbe­amter und ein Forstwirt beschäftigt.

Der aktuelle Personalstand in 2018 beträgt: ein Forstwirt und ein Forstfacharbeiter.

Etwa 2/3 der Gesamtarbeits­zeit des Personals entfällt auf die Waldbewirtschaftung und etwa 1/3 auf die Bereiche Naherholung und Tourismus.

 

Unternehmer

Ca. 80  % der Holzeinschlags- und Rückearbeiten wurden bereits ab ca. 1960 von Forstunternehmern durchgeführt. Durch die stetige Verringerung der Stammarbeiter­zahl wurden immer mehr Arbeiten in den Bereichen Waldpflege und Naherholung an Unternehmer vergeben.

Seit 1990 werden alle städtischen Holzeinschlagsarbeiten durch externe Fachunternehmer durchgeführt.

 

Zertifizierung

Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes'') zertifiziert. Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

  • Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen
  • Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs
  • Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

 

Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

2014 ist der bisherige städtische Forstbeamte in den Ruhestand gegangen. Um eine gesetzeskonforme Beförsterung für den Stadtwald Wermelskirchen zu gewährleisten (§ 35 LFoG) ist es erforderlich, dass eine entsprechend ausgebildete Fachkraft die Beförsterung durchführen muss.

Aus diesem Grund ist die Stadt der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen am 01.01.2016 beigetreten. Im Rahmen der Mitgliedschaft der Forstbetriebsgemeinschaft wird die Beförsterung durch den zuständigen Revierförster (Angestellter des Landesbetriebes „Wald und Holz“) ermöglicht.

Das bedeutet, dass die Holzaushaltung und andere Leistungen wie der Holzverkauf jetzt  über den Landesbetrieb (Revierförster) durchgeführt werden. Die Leistungen des Landesbetriebes sind aktuell vom Land noch subventioniert und somit kostengünstig.

 

 

 

Naherholung / Tourismus

 

Die abwechslungsreiche typisch bergische Landschaft im Stadtgebiet Wermelskirchen, geprägt durch Wälder, Wiesen und Bachtäler ist eine kostbare Perle und wird von vielen Menschen zur Erholung genutzt.

 

Schon seit vielen Jahrzehnten liegt die Aufgabenwahrnehmung für den Bereich Naherholung und Tourismus beim städtischen Forstpersonal. Etwa 1/3 des gesamten Arbeitsaufwandes und der Gesamtkosten werden für diesen Bereich aufgewandt. Im Stadtgebiet liegen ca. 200 km markierte Wanderwege, ca. 30 km Reitrouten und ca. 120 bauliche Einrichtungen wie Brücken, Stege, Treppen, Schutzhütten und Bänke.

Bedingt durch die Existenz der Großen Dhünn-Talsperre als zweitgrößte Trinkwassertalsperre in Deutschland befindet sich der Großteil der Stadtfläche (einschl. Wald und Wanderwegen) in Trinkwasserschutzgebieten und somit unter hohem Schutzniveau.

 

 

Die ständige Pflege, Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung für die Wege und baulichen Einrichtungen sind daher beim Produkt Wald-, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung angesiedelt.

 

Planung und Durchführung der Arbeiten geschehen in enger Zusammenarbeit mit dem Sauerländischen Gebirgsverein und den Verkehrs- und Verschönerungsverei­nen Wermelskirchen, Dabringhausen und Dhünn.

 

Das erforderliche Bauholz für die Instandsetzung der baulichen Einrichtungen wird vom städtischen Forstpersonal auf einem stadteigenen Kleinsägewerk hergestellt. Dazu wird Stammholz aus dem Stadtforst verwendet.

 

Der städtische Forst trägt so einen großen Teil zur Weiterentwicklung Wermelskir­chens und des Bergischen Landes zu einem beliebten Naherholungsziel bei. Mit die­ser Entwicklung sollen zunehmende Wertschöpfungseffekte in verschiedenen Bereichen (Gastronomie, Dienstleistungen, Handel) erreicht werden.

 

Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik hat ebenfalls einen hohen Stellenwert im Produkt "Wald-, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung". Das Verständnis der Bür­ger, insbesondere bei den jüngeren Generationen, für ihren Wald und dessen lang­fristige Bedeutung kann nur durch die Weitergabe von Fachwissen und Verständnis von ökologischen Zusammenhängen erreicht werden. Auch dieser Aufgabe widmet sich das städtische Forstpersonal. Durch kostenlose Waldführungen, angefangen von Kindergärten über alle Schulformen bis hin zu Se­niorenkreisen wird diese Aufgabe wahrgenommen.

 

 

Naturschutz

 

100 %  des Stadtforstes sind Land­schaftsschutzgebiet, ca. 10 %  da­von sind Naturschutz- und FFH­-Gebiet.

Die Bewirtschaftungsstrategie der naturgemäßen Waldwirtschaft wirkt sich positiv hinsichtlich der Belange des Naturschutzes aus, z. B.:

 

  • Standortgerechte heimische Baumartenwahl
  • Förderung von stufigen, ungleichaltrigen Dauermisch­wäldern
  • Förderung der natürlichen Verjüngung
  • schonende Holzernte, mög­lichst Einzelbaumweise
  • Belassen und Schutz von Kleinbiotopen
  • Erhaltung natürlicher Wald­gesellschaften, wie z.B. Bu­chenalthölzern und damit Er­haltung von unverzichtbaren Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten

 

Neben allen diesen Aspekten muss sich unser Stadtwald aber auch dem Ertragsprin­zip verschreiben. Er ist Wirtschaftswald mit Erholungsfaktor und unterliegt der Kos­ten-Leistungsrechnung. Seit einigen Jahren werden betriebliche Kennzahlen erstellt und im städt. Haushalt dargestellt.

 

Neben den rechtlichen Vorgaben für Naturschutzgebiete sind auch andere Rahmenbedingungen im Forstbereich einzuhalten.

 

Diese rechtlichen Vorgaben sind:

  1. Naturschutzgesetz und die Festlegungen für die Naturschutzgebiete
  2. Landschaftsgesetz und dessen Festlegungen und die Landschaftspläne
  3. Landesforstgesetz  
  4. Bundeswaldgesetz
  5. Gesetze und Verordnungen zum Wasserschutz
  6. Festsetzungen durch die Zertifizierung nach PEFC
  7. Festsetzungen im Forsteinrichtungswerk

 

 

 

Jagd

 

Die bejagdbare Fläche im gesamten Stadtgebiet Wermelskirchen beträgt ca. 6.500 ha. Die bejagdbaren Flächen der Stadt Wermelskirchen werden nicht in Eigenregie be­jagt. Die Stadt Wermelskirchen ist Mitglied in den Jagdgenossenschaften Wermels­kirchen, Dabringhausen und Dhünn. Diese Jagdgenossenschaften haben die bejagdbaren Flächen in 16 gemeinschaftliche Jagdbezirke aufgegliedert und für je­weils 9 Jahre verpachtet. Drei Jagdbezirke sind sogenannte Eigenjagden.

 

Der jährliche Erlös aus Jagdpacht wird haushaltstechnisch seit 2008 nicht mehr dem Forstbetrieb als Einnahme zugerech­net, sondern dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung.

Die vorkommenden Hauptwildarten sind Schwarzwild, Rehwild, Hase, sonstiges Niederwild und Raubwild. Der Abschuss beim Rehwild beträgt im Durchschnitt 6 Stück/Jahr auf 100 ha.

Der Verbissschaden durch Rehwild erforderte bis Ende der 90er Jahre die Gatterung bzw. die Anbringung von Verbissschutz in den Laubholzkulturen. Naturverjüngungs­flächen wurden nie gegattert. Jagdgenossenschaften und Jagdpächter beteiligen sich gemäß den Pachtverträgen an den Wildschutzkosten.

Mit dem großflächigen Entstehen der Naturverjüngungen durch den naturgemäßen Waldbau ließen die forstlichen Schäden durch das Abbeißen des Spitzentriebes der jungen Bäume erheblich nach. Durch die hohe Anzahl der Forstpflanzen in einer Naturverjüngung fallen die Verbissschäden weniger ins Gewicht. Schutzmaßnahmen werden nur noch in seltenen Einzelfällen, z.B. Pflanzung von Eichenheistern, durchgeführt. Der zunehmende Maisanbau und der Anstieg der Naturverjüngungsflä­chen brachten für das Schwarzwild gute Fraß- und Einstandsbedingungen, so dass sich das Schwarzwild seit Mitte der 90er Jahre erheblich ausbreitet.

Tollwutfälle sind in den letzten Jahrzehnten nicht bekannt.

 

 

Energieholz

 

Seit 1990 verkauft der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen Brennholz an den End-verbraucher. Bis einschließlich 2006 erfolgte die Vermarktung direkt durch den Stadtförster. Durch die zunehmende Nachfrage stieg der Personalaufwand im Ver­hältnis zu den Einnahmen so vehement, dass ab 2007 die Vermarktung des städti­schen Brennholzes auf Forstunternehmer übertragen wurde. Seit 2015 erfolgt die Brennholzvermarktung über den zuständigen Revierförster (Landesbetrieb Wald und Holz).

Auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen unter dem Suchbegriff "Brennholz aus heimischen Wäldern" können hierzu die entsprechenden Informationen abgerufen werden.

Energie- bzw. Brennholz ergibt sich jeweils aus Schwachholz oder Kronenabschnitten.

 

Baumfällungen durch Privatpersonen zur Brennholzgewinnung sind aus Gründen der Unfallverhütung und der Zertifizierung nicht möglich. Die Vergabe von Lesescheinen für Kronenholz nach Durchforstungen ist nur in Einzelfällen möglich.

Unfallschutz und Naturschutz stehen hierbei im Vordergrund.

Auf diese Weise werden im Stadtforst im Jahresdurchschnitt ca. 350 fm Energieholz bereitgestellt. Das entspricht in etwa dem Heizwert von ca. 100.000 Litern Heizöl. Auch in Zukunft soll Energieholz in Form von Brennholz bereitgestellt werden. Da­durch sinken die Kosten für die Pflegemaßnahmen, bei denen Brennholzsortimente anfallen. Energieholz in Form von Hackschnitzel bzw. Pellets wird nicht vermarktet.

 

Die Gründe hierfür sind:

 

Die ungünstige Ökobilanz

Für die mindestens kostendeckende Bereitstellung von Hackschnit­zeln/Pellets ist der Einsatz von Großmaschinen unverzichtbar. Diese haben einen sehr hohen Verbrauch an Betriebsstoffen (Öl/Diesel), die wiederum die Umwelt belasten.

 

Holzvorräte im Stadtwald

Der jährliche Holzzuwachs im Schwachholzbereich (Laub- und Nadelholz) liegt bei ca. 450 Festmetern. Diese Mengen sind für eine wirtschaftliche Be­reitstellung von Hackschnitzeln/Pellets zu gering.

 

 

Flächengrößen- und Geländerelief

Die Kleinparzellierung der Waldbestände, die steilen Hanglagen und die Vielzahl von schützenswerten Quellen, Bachläufen und Biotopen machen den Einsatz von Großmaschinen untragbar.

 

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Darstellung

 

Grundlage für die im Folgenden dargestellten Zahlen und Ergebnisse sind die Ist-Ergebnisse der vorläufigen Jahresabschlüsse 2016 und 2017 für das Produkt 'Wald, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung".

Die betriebswirtschaftliche Darstel­lung bezieht sich nur auf den Forstbetrieb, ohne Naherholung.

Für die Belange der Naherholung werden 1/3 der Gesamtkosten des o.g. Produktes aufgewendet. Daher wurde jede einzelne Kosten- und Einnahmestelle in Forst- und Naherholung aufgeteilt. So wurden z.B. die Einnahmen aus Holzverkauf zu 100 %  dem Forst zugerechnet, die Fördermitteleinnahmen vom Naturpark Bergisches Land zu 100 %  der Naherholung und die Personalkosten zu 66,7 %  dem Forst und zu 33,3 %  der Naherholung.

 

1. Einnahmen /Jahr       2016  2017

1.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte (Holzverkauf )                             79.982,00 € 162.776,00 €

1.2 Ertrag aus internen Leistungsbeziehungen     1.523,00 €    1.523,00          

 

1.3 Summe Einnahmen               81.505,00 € 164.299,00 €           

 

2. Ausgaben /Jahr

2.1 Personalaufwendungen     29.632,00 €   43.581,00 €

2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Forstwirtschaft 70.221,00 € 112.320,00 €

Forstwege, Fahrzeughaltung, Betriebsstoffe, Anschaffung

und Unter­haltung von Ver- und Gebrauchsgegenständen

und Forstpflanzen, Lohnkosten für Unternehmereinsatz

und Schutzkleidung

2.3 sonstige ordentliche Aufwendungen        2.328,00 €    2.900,00 €

Post, Telefon, KM-Entschädigung,

Büromaterial, Mit­gliedsbeiträge, Betriebsleitung,

2.4 Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen    33.801,00   33.801,00 €

 

2.5 Summe Kosten Forst                  135.982,00 €        192.602,00 €

 

3. Ergebnis /Jahr (2.5 -1.3)                -54.477,00 €         -27.303,00 €                                                

 

Durch Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft konnte der geplante Holzeinschlag im Jahr 2016 noch nicht vollständig umgesetzt werden. Der Holzeinschlag betrug in 2017 rd. 2.300 fm. Auf Dauer soll der Holzeinschlag wieder auf rd. 2.500 fm erhöht werden, um eine wirtschaftliche Ausgewogenheit zu erzielen.                            

 

 

Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte im Forstbetrieb

 

  1. Kulturen
  • Flächenräumung zur Wiederaufforstung und Bodenvorbereitung zur Förderung der Naturverjüngung
  • Pflanzung
  • Freischneiden  der  Forstkulturen  und  Naturverjüngungen  von verdrängendem Bewuchs (z.B. Neophyten)

 

  1. Jungwuchspflege

Vereinzelung in den jungen Waldflächen, die aus Aufforstung oder Naturverjün­gungen in den letzten zwei Jahrzehnten entstanden sind. Dabei werden gezielt die gesunden und wüchsigsten Bäume von Verdrängern freigestellt. Diese Misch­wuchsregulierung und Förderung der Zukunftsbäume lässt stabile, langlebige und wertvolle Dauermischwälder entstehen.

Die Existenz von Dauermischwäldern ist zum einen positiv entgegenwirkend der Waldbrandgefahr, und zum anderen positiv entgegenwirkend der Sturmschadengefahr.

 

  1. Forstschutz

Schutz der Bäume vor biotischen (Insekten, Pilzbefall, Wildverbiss) und abiotischen (Feuer, Sturm, Bodenversauerung) Schäden. Dies sind Maßnahmen, die z.B. der Früherkennung und Verhinderung von Borkenkäferbefall dienen. Auch Waldkalkungen zur Verhinderung der Bodenversauerung zählen hierzu.

 

  1. Wegebau- und Instandhaltung

Maßnahmen, die der Schaffung und Erhaltung der forstlichen Infrastruktur die­nen. Hierzu zählen z.B.:

  • Befestigte Forstwege und Holzlagerplätze, die für LKW befahrbar sind (Holzabfuhr/Feuerwehr)
  • Erschließung der Waldbestände durch ein Netz von Rückegassen und Seil­linien, um das Befahren der Waldböden durch Forstmaschinen zu minimie­ren
  • Die Forstwege werden zu 60 %  auch als markierte Wanderwege genutzt

 

  1. Verkehrssicherung

Hierzu zählen alle Maßnahmen die zur Vermeidung von Gefahren dienen, die durch Bäume an der Bebauung und an öffentlichen Verkehrswegen entstehen. Der Waldbesitzer ist It. § 823 BGB verpflichtet, diese Gefahren zu vermeiden und haftet für Schäden.

Besondere Ereignisse wie Sturmkatastrophen (1999/2002/2007/2018) und Borkenkäfer­massenvermehrung (2008/2009) hatten auch erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse eines Forstbetriebes hängen direkt von den individuellen Betriebsstrukturen ab.

 

6. Die Betriebsstruktur im Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen ist geprägt durch weitläufig verteilte (auf das ganze Stadtgebiet) städtische Waldparzellen.

 

Der Wald wird von den hiesigen Einwohnern und Tagestouristen erfreulicherweise stark zur Naherholung genutzt. Besondere Rücksichtnahme, insbesondere auf den Zustand der Waldwege und die Sicherheit der Waldbesucher erfordern betrieblichen Mehraufwand, insbesondere bei der Holzernte.

Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entstehen anteilig vergleichsweise hohe Kosten (durchschn. 23 %  der Gesamtkosten).

 

7. Die Umstellung der waldbaulichen Bewirtschaftung vom Altersklas­senwald zum naturnahen Waldbau.

Bis 1990 war es das betriebswirtschaftliche Ziel, durch den Anbau von Fichtenrein­beständen hohe Holzzuwächse und damit hohe Holzverkaufserträge zu erzielen. Die Instabilität dieser Fichtenreinbestände machte dieses Ziel zunichte. Zunehmende Naturereignisse wie Stürme, Schneebruch und Borkenkäfermassenvermehrung führ­ten dazu, dass große Waldflächen vor dem Erreichen des betriebswirtschaftlichen Zielalters zerstört wurden. Dadurch reduzierten sich die erhofften Holzzuwächse und Holzvorräte enorm. Alleine durch den Sturm  KyrilI" 2007 sanken die Holzvorräte um 30.000 Festmeter und der Zuwachsverlust um ca. 350 Festmeter pro Jahr. Dies stellt einen jährlichen Mindererlös beim Holzverkauf von ca. 15.000 Euro für die nächsten zwei Jahrzehnte dar.

Der jährliche Hiebssatz (nachhaltige, jährliche einschlagbare Holzmenge) sank von 4.800 fm (Festmeter) 1992 auf 2.800 fm im Jahr 2009. Der seit 1990 betriebene naturnahe Waldbau fördert stabile, ungleichaltrige Dauermisch­wälder. Diese entstehenden Wälder befinden sich aber noch in der Aufbauphase. Die lange Produktionszeit in der Forstwirtschaft, d.h. die Zeit bis zum Heranwachsen gewinnbringender Holzsortimente, liegt bei mehreren Jahrzehnten.

In den letzten Jahren betrug der jährliche Hiebssatz zwischen 2.000 und 2.500 fm.

Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse (Einnahmen/Ausgaben) im Stadtforst Wermelskirchen werden sich durch das Heranwachsen des Rohstoffes Holz, die steigende Nachfrage und damit steigende Holzpreise mittelfristig deutlich positiver darstellen.

 

8.  Natur- und Umweltschutz

Der hohe Anteil von Naturschutzgebieten, FFH-Flächen, Wassereinzugsgebieten und die Geländestruktur des Bergischen Landes (Bachtäler, Hanglagen, Kleinparzellie­rung) erfordern bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere der Holzernte, besondere Rücksichtnahme und bewirken dadurch erhöhte Kosten. Die betriebswirtschaftliche Darstellung des Stadtforstes Wermelskirchen besteht aus der Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen nach kaufmännischen Gesichtspunkten.

 

Das Produkt Wald, Forst, Landwirtschaft und Naherholung hat aber in seiner Produkterklärung nicht als alleiniges Ziel, Rohholz zu produzieren und zu vermark­ten.

 

Wesentliche Bestandteile sind:

  • Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des städtischen Forstes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Zertifizierung / naturnaher Waldbau / Forstein­richtungswerk)
  • Unterhaltung und Pflege der Naherholungseinrichtungen im Stadtgebiet Wermelskirchen (ca. 200 km markierte Wanderwege, ca. 30 km Reitwege, ca. 120 Naherholungseinrichtungen wie Schutzhütten, Ruhebänke, Müllkör­be, Stege, Brücken und Treppen)
  • Umsetzung des Forstwirtschafts- und des Naherholungsplanes im Rahmen

der gesetzlichen Vorgaben

 

 

Forstbetriebliche Schwerpunkte

 

Seit 1990 erfolgt die konsequente Umstellung der bis dahin praktizierten Kahlschlag-­ und Reinbestandsbewirtschaftung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von mehrschichtigen Dauer-Mischwäldern mit standortgerechten Baumarten. Dadurch werden die Stabilität der Wälder, die Wirt­schaftlichkeit und die Optimierung der Waldfunktionen gefördert.

 

Die Waldfunktionen sind:

  1. Klimaverbesserung durch Bindung von Kohlenstoff und Produktion von Sauerstoff,

Schutz der Böden vor Erosionen und Aushagerungen

  1. Wasserspeicher und Wasserfilter und damit Garant für sauberes Trinkwasser,

Lebensraum für natürliche Fauna und Flora

  1. Erholungs- und Freizeitraum für den Menschen
  2. Schonende Produktion des stetig nachwachsenden Rohstoffes Holz und damit hohe ökonomische Bedeutung
  3. Lärmschutz für angrenzende Besiedlung

 

Forstwirtschaftliche Schwerpunkte bilden dabei:

  • Förderung der natürlichen Verjüngung durch regelmäßige, pflegliche Durchforstungen und der daraus entstehenden Bodenverbesserung
  • Pflege der vorhanden Naturverjüngungsflächen (ca. 128 ha) durch Verein­zelung; dabei Förderung des Laubholzanteils
  • Verzicht auf Kahlschläge - Ausnahmen bilden nur Kalamitätshiebe (großflächiges entfernen von Bäumen, z.B. nach Massenerkrankungen) und Einschläge aus Gründen der Verkehrssicherung
  • Erhaltung und Ergänzung eines Erschließungssystems, insbesondere der

Rückegassen, um das Befahren der Waldböden mit Forstmaschinen

einzugrenzen

  • Die Erziehung von wertvollen, starkdimensionierten Baumstämmen durch konsequente Freistellung der gradschaftigsten und vitalsten Bäume mit dem Ziel der späteren Einzelstammnutzung (Dauerwald)
  • Das Einbinden ökologischer Belange durch Biotop- und Artenschutz bei der Durchführung forstlicher Maßnahmen
  • Die Einschlagsmenge richtet sich nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit (kein Raubbau; jährliche Einschlagsmenge entspricht dem jährlichen Zuwachs) und waldbaulichen Erfordernissen

 

Kurzfristiges, monetäres Gewinnstreben tritt gegenüber langfristigem metho­dischen Denken und Handeln zurück.

Die Bezeichnung dieser heutigen Bewirtschaftungsform heißt „naturnahe Waldbewirtschaftung“.

Die früher erfolgte Bewirtschaftung nach dem "Altersklassenprin­zip" hat eine enorme Aufbauleis­tung bezüglich der Wiederbe­stockung heruntergekom­mener Wälder vollbracht. Doch die Mängel des Alters­klassenwaldes, die Einför­migkeit, die Verdrängung des Laubholzes zum Nadelwald und seine große Anfälligkeit gegen Schnee-, Sturm- und Insektenschäden sind heute deutlich erkenn­bar.

 

 

Waldzustand

 

Der Gesundheitszustand der Wälder in Nordrhein-Westfalen hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt der neue BRD Waldzustandsbericht 2017. Insbesondere die Buche hat sich erholt: Waren im Jahr 2016 noch bei jeder zweiten Buche "deutliche Schäden" zu beobachten, ist aktuell jeder vierte Baum betroffen. Auch bei den Fichten haben sich die Nadelverluste verringert. Der Zustand von Eichen und Kiefern hat sich hingegen etwas verschlechtert.

Der Zustand der NRW Wälder ist im Vergleich zu anderen Bundesländern leider immer noch etwas schlechter.

 

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Die Stadt Wermelskirchen ist als Eigentümerin ihrer Forstflächen verkehrssicherungs-pflichtig. Grundlage hierfür ist § 823 BGB (Schadensersatzpflicht aus wider­rechtlicher Handlung).

 

Die Forstbetriebsfläche der Stadt Wermelskirchen grenzt mit einer Gesamtlänge von 38,75 km an Straßen und Bebauung. Hier verlangt der Gesetzgeber eine zweimalige jährliche Kontrolle (belaubter sowie unbelaubter Zustand).

 

Bei diesen Kontrollen werden die Bäume in einer Tiefe von ca. 30 Metern (Baumlän­ge) zu öffentlichen Verkehrswegen und Bebauung auf erkennbare Schäden und da­mit Gefahrenpotenzial untersucht.

 

In dringlichen Fällen wird eine sofortige Beseitigung der Gefahrenquelle veranlasst. Vorbeugende Gefahrenbeseitigung wird in den Holzeinschlagsplan übernommen. Der Arbeitsaufwand bei der Gefahrenbaumfällung bzw. Astung ist erheblich höher als beim normalen Holzeinschlag, da immer Absicherungsmaßnahmen und strenge Unfallverhütungsmaßnahmen notwendig sind.

Durch Ausschreibungen werden die günstigsten Angebote von zertifizierten Fachfir­men ermittelt. Bei der Auftragsvergabe verpflichtet sich der Auftragnehmer zur schnellen Verfügbarkeit. Auch städtisches Forstpersonal wurde und wird zur Gefahrenbeseitigung eingesetzt. Der Kostenanteil für die Erfüllung der Verkehrssi­cherung liegt bei etwa 23 % der Gesamtausgaben für die Waldbewirtschaftung und stellt einen hohen Anteil an den Gesamtkosten dar.

 

 

Zukünftiger Holzverkauf

 

Aufgrund des bundesweit laufenden Kartellverfahrens des Bundeskartellamtes zum Thema Holzvermarktung stehen zurzeit erhebliche Veränderungen bevor. Die Landesregierung ist aufgrund der Vorgabe des Bundeskartellamtes verpflichtet, die Gesetzgebung bei der Holzvermarktung zu verändern.

Im Jahr 2018 kann das zurzeit vorhandene Vermarktungssystem noch genutzt werden, der Gesetzgeber plant aber eine Änderung für das Jahr 2019 mit einer eventuellen Übergangsregelung.

 

Im Zuge dieser Gesetzesänderung ist es dann nicht mehr möglich, den Holzverkauf direkt über den Landesbetrieb durchführen zu lassen. In Zukunft müssen andere Ver-marktungsstrukturen,  eventuell auch im Zusammenhang mit der FBG, gesucht werden.

 

 


 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: