Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Im Ausschuss für Umwelt und Bau im März 2017 hat die Verwaltung eine Vorlage zum Thema Forstbetrieb angekündigt. Dieser Vorgabe wird hiermit Folge geleistet.
In der Verwaltungsstruktur der Stadt Wermelskirchen wurde das Forstwesen in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ämtern angegliedert. In den 2000er Jahren war die Forstabteilung noch beim Liegenschaftsamt. Über die Zwischenschritte Kämmerei und Stadtplanungsamt ist der Forst nun beim Tiefbauamt angesiedelt.
Allgemeines:
Geografische Lage und Struktur Der Stadtforst Wermelskirchen liegt im nördlichen Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises. Größere zusammenhängende Waldflächen liegen rund um Wermelskirchen, im Norden grenzen die Städte Solingen und Remscheid an. Das Relief ist geprägt durch die teils engen Bachtäler des Eifgens und des Eschbachtales mit ihren Nebentälern. Im Süden liegt die Große Dhünn-Talsperre.
Größen und Flächen
Standörtliche Situation
Sommern und meist milden, niederschlagsreichen Wintern
Jahresniederschlag: 1.200 - 1.400 mm
Holzzuwachs/Holzvorräte
Der Landesbetrieb „Wald und Holz“ hat im Jahr 2017 begonnen, den kompletten Stadtwald forstwirtschaftlich neu zu erfassen. Die Daten hierzu (eine sogenannte Forsteinrichtung, Forsteinrichtungswerk) werden voraussichtlich im Juli 2018 zusammengestellt sein. Aus diesen Daten ist zu entnehmen, welche mittelfristige Holzentnahme im Stadtwald möglich ist.
Schutzgebietsausweisungen Rund 52 ha des Stadtforstes Wermelskirchen liegen in ausgewiesenen Naturschutz- und FFH-Gebieten. Das entspricht nahezu 10 % der Gesamtwaldfläche. Hauptsächlich sind es Flächen im Eifgenbachtal mit seinen Seitentälern und deren Talhängen. Etwa 84 ha des Stadtforstes liegen im Wassereinzugsgebiet. Sämtliche Waldflächen liegen im Land-schaftsschutzgebiet.
Personalausstattung Von Beginn des 20. Jahrhunderts an bis heute wurden die Waldflächen der Stadt Wermelskirchen und der Gemeinden Dabringhausen und Dhünn von Förstern betreut. Damit einher ging die Schaffung und Pflege eines ausgedehnten Wanderwegenetzes, dem sich das Forstpersonal schon seit den 20er Jahren ebenso widmet. Die Anzahl der voll beschäftigten Forstarbeiter schwankte bis in die 60er Jahre. In den 70er und 80er Jahren waren konstant 5 Forstarbeiter beschäftigt. Durch altersbedingtes Ausscheiden verringerte sich die Anzahl der Stammarbeiter bis 1994 auf null. In der Zwischenzeit waren lediglich ein Forstbeamter und ein Forstwirt beschäftigt. Der aktuelle Personalstand in 2018 beträgt: ein Forstwirt und ein Forstfacharbeiter. Etwa 2/3 der Gesamtarbeitszeit des Personals entfällt auf die Waldbewirtschaftung und etwa 1/3 auf die Bereiche Naherholung und Tourismus.
Unternehmer Ca. 80 % der Holzeinschlags- und Rückearbeiten wurden bereits ab ca. 1960 von Forstunternehmern durchgeführt. Durch die stetige Verringerung der Stammarbeiterzahl wurden immer mehr Arbeiten in den Bereichen Waldpflege und Naherholung an Unternehmer vergeben. Seit 1990 werden alle städtischen Holzeinschlagsarbeiten durch externe Fachunternehmer durchgeführt.
Zertifizierung Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes'') zertifiziert. Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:
Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) 2014 ist der bisherige städtische Forstbeamte in den Ruhestand gegangen. Um eine gesetzeskonforme Beförsterung für den Stadtwald Wermelskirchen zu gewährleisten (§ 35 LFoG) ist es erforderlich, dass eine entsprechend ausgebildete Fachkraft die Beförsterung durchführen muss. Aus diesem Grund ist die Stadt der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen am 01.01.2016 beigetreten. Im Rahmen der Mitgliedschaft der Forstbetriebsgemeinschaft wird die Beförsterung durch den zuständigen Revierförster (Angestellter des Landesbetriebes „Wald und Holz“) ermöglicht. Das bedeutet, dass die Holzaushaltung und andere Leistungen wie der Holzverkauf jetzt über den Landesbetrieb (Revierförster) durchgeführt werden. Die Leistungen des Landesbetriebes sind aktuell vom Land noch subventioniert und somit kostengünstig.
Naherholung / Tourismus
Die abwechslungsreiche typisch bergische Landschaft im Stadtgebiet Wermelskirchen, geprägt durch Wälder, Wiesen und Bachtäler ist eine kostbare Perle und wird von vielen Menschen zur Erholung genutzt.
Schon seit vielen Jahrzehnten liegt die Aufgabenwahrnehmung für den Bereich Naherholung und Tourismus beim städtischen Forstpersonal. Etwa 1/3 des gesamten Arbeitsaufwandes und der Gesamtkosten werden für diesen Bereich aufgewandt. Im Stadtgebiet liegen ca. 200 km markierte Wanderwege, ca. 30 km Reitrouten und ca. 120 bauliche Einrichtungen wie Brücken, Stege, Treppen, Schutzhütten und Bänke. Bedingt durch die Existenz der Großen Dhünn-Talsperre als zweitgrößte Trinkwassertalsperre in Deutschland befindet sich der Großteil der Stadtfläche (einschl. Wald und Wanderwegen) in Trinkwasserschutzgebieten und somit unter hohem Schutzniveau.
Die ständige Pflege, Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung für die Wege und baulichen Einrichtungen sind daher beim Produkt Wald-, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung angesiedelt.
Planung und Durchführung der Arbeiten geschehen in enger Zusammenarbeit mit dem Sauerländischen Gebirgsverein und den Verkehrs- und Verschönerungsvereinen Wermelskirchen, Dabringhausen und Dhünn.
Das erforderliche Bauholz für die Instandsetzung der baulichen Einrichtungen wird vom städtischen Forstpersonal auf einem stadteigenen Kleinsägewerk hergestellt. Dazu wird Stammholz aus dem Stadtforst verwendet.
Der städtische Forst trägt so einen großen Teil zur Weiterentwicklung Wermelskirchens und des Bergischen Landes zu einem beliebten Naherholungsziel bei. Mit dieser Entwicklung sollen zunehmende Wertschöpfungseffekte in verschiedenen Bereichen (Gastronomie, Dienstleistungen, Handel) erreicht werden.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik hat ebenfalls einen hohen Stellenwert im Produkt "Wald-, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung". Das Verständnis der Bürger, insbesondere bei den jüngeren Generationen, für ihren Wald und dessen langfristige Bedeutung kann nur durch die Weitergabe von Fachwissen und Verständnis von ökologischen Zusammenhängen erreicht werden. Auch dieser Aufgabe widmet sich das städtische Forstpersonal. Durch kostenlose Waldführungen, angefangen von Kindergärten über alle Schulformen bis hin zu Seniorenkreisen wird diese Aufgabe wahrgenommen.
Naturschutz
100 % des Stadtforstes sind Landschaftsschutzgebiet, ca. 10 % davon sind Naturschutz- und FFH-Gebiet. Die Bewirtschaftungsstrategie der naturgemäßen Waldwirtschaft wirkt sich positiv hinsichtlich der Belange des Naturschutzes aus, z. B.:
Neben allen diesen Aspekten muss sich unser Stadtwald aber auch dem Ertragsprinzip verschreiben. Er ist Wirtschaftswald mit Erholungsfaktor und unterliegt der Kosten-Leistungsrechnung. Seit einigen Jahren werden betriebliche Kennzahlen erstellt und im städt. Haushalt dargestellt.
Neben den rechtlichen Vorgaben für Naturschutzgebiete sind auch andere Rahmenbedingungen im Forstbereich einzuhalten.
Diese rechtlichen Vorgaben sind:
Jagd
Die bejagdbare Fläche im gesamten Stadtgebiet Wermelskirchen beträgt ca. 6.500 ha. Die bejagdbaren Flächen der Stadt Wermelskirchen werden nicht in Eigenregie bejagt. Die Stadt Wermelskirchen ist Mitglied in den Jagdgenossenschaften Wermelskirchen, Dabringhausen und Dhünn. Diese Jagdgenossenschaften haben die bejagdbaren Flächen in 16 gemeinschaftliche Jagdbezirke aufgegliedert und für jeweils 9 Jahre verpachtet. Drei Jagdbezirke sind sogenannte Eigenjagden.
Der jährliche Erlös aus Jagdpacht wird haushaltstechnisch seit 2008 nicht mehr dem Forstbetrieb als Einnahme zugerechnet, sondern dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung. Die vorkommenden Hauptwildarten sind Schwarzwild, Rehwild, Hase, sonstiges Niederwild und Raubwild. Der Abschuss beim Rehwild beträgt im Durchschnitt 6 Stück/Jahr auf 100 ha. Der Verbissschaden durch Rehwild erforderte bis Ende der 90er Jahre die Gatterung bzw. die Anbringung von Verbissschutz in den Laubholzkulturen. Naturverjüngungsflächen wurden nie gegattert. Jagdgenossenschaften und Jagdpächter beteiligen sich gemäß den Pachtverträgen an den Wildschutzkosten. Mit dem großflächigen Entstehen der Naturverjüngungen durch den naturgemäßen Waldbau ließen die forstlichen Schäden durch das Abbeißen des Spitzentriebes der jungen Bäume erheblich nach. Durch die hohe Anzahl der Forstpflanzen in einer Naturverjüngung fallen die Verbissschäden weniger ins Gewicht. Schutzmaßnahmen werden nur noch in seltenen Einzelfällen, z.B. Pflanzung von Eichenheistern, durchgeführt. Der zunehmende Maisanbau und der Anstieg der Naturverjüngungsflächen brachten für das Schwarzwild gute Fraß- und Einstandsbedingungen, so dass sich das Schwarzwild seit Mitte der 90er Jahre erheblich ausbreitet. Tollwutfälle sind in den letzten Jahrzehnten nicht bekannt.
Energieholz
Seit 1990 verkauft der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen Brennholz an den End-verbraucher. Bis einschließlich 2006 erfolgte die Vermarktung direkt durch den Stadtförster. Durch die zunehmende Nachfrage stieg der Personalaufwand im Verhältnis zu den Einnahmen so vehement, dass ab 2007 die Vermarktung des städtischen Brennholzes auf Forstunternehmer übertragen wurde. Seit 2015 erfolgt die Brennholzvermarktung über den zuständigen Revierförster (Landesbetrieb Wald und Holz). Auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen unter dem Suchbegriff "Brennholz aus heimischen Wäldern" können hierzu die entsprechenden Informationen abgerufen werden. Energie- bzw. Brennholz ergibt sich jeweils aus Schwachholz oder Kronenabschnitten.
Baumfällungen durch Privatpersonen zur Brennholzgewinnung sind aus Gründen der Unfallverhütung und der Zertifizierung nicht möglich. Die Vergabe von Lesescheinen für Kronenholz nach Durchforstungen ist nur in Einzelfällen möglich. Unfallschutz und Naturschutz stehen hierbei im Vordergrund. Auf diese Weise werden im Stadtforst im Jahresdurchschnitt ca. 350 fm Energieholz bereitgestellt. Das entspricht in etwa dem Heizwert von ca. 100.000 Litern Heizöl. Auch in Zukunft soll Energieholz in Form von Brennholz bereitgestellt werden. Dadurch sinken die Kosten für die Pflegemaßnahmen, bei denen Brennholzsortimente anfallen. Energieholz in Form von Hackschnitzel bzw. Pellets wird nicht vermarktet.
Die Gründe hierfür sind:
Die ungünstige Ökobilanz Für die mindestens kostendeckende Bereitstellung von Hackschnitzeln/Pellets ist der Einsatz von Großmaschinen unverzichtbar. Diese haben einen sehr hohen Verbrauch an Betriebsstoffen (Öl/Diesel), die wiederum die Umwelt belasten.
Holzvorräte im Stadtwald Der jährliche Holzzuwachs im Schwachholzbereich (Laub- und Nadelholz) liegt bei ca. 450 Festmetern. Diese Mengen sind für eine wirtschaftliche Bereitstellung von Hackschnitzeln/Pellets zu gering.
Flächengrößen- und Geländerelief Die Kleinparzellierung der Waldbestände, die steilen Hanglagen und die Vielzahl von schützenswerten Quellen, Bachläufen und Biotopen machen den Einsatz von Großmaschinen untragbar.
Betriebswirtschaftliche Darstellung
Grundlage für die im Folgenden dargestellten Zahlen und Ergebnisse sind die Ist-Ergebnisse der vorläufigen Jahresabschlüsse 2016 und 2017 für das Produkt 'Wald, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung". Die betriebswirtschaftliche Darstellung bezieht sich nur auf den Forstbetrieb, ohne Naherholung. Für die Belange der Naherholung werden 1/3 der Gesamtkosten des o.g. Produktes aufgewendet. Daher wurde jede einzelne Kosten- und Einnahmestelle in Forst- und Naherholung aufgeteilt. So wurden z.B. die Einnahmen aus Holzverkauf zu 100 % dem Forst zugerechnet, die Fördermitteleinnahmen vom Naturpark Bergisches Land zu 100 % der Naherholung und die Personalkosten zu 66,7 % dem Forst und zu 33,3 % der Naherholung.
1. Einnahmen /Jahr 2016 2017 1.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte (Holzverkauf ) 79.982,00 € 162.776,00 € 1.2 Ertrag aus internen Leistungsbeziehungen 1.523,00 € 1.523,00 €
1.3 Summe Einnahmen 81.505,00 € 164.299,00 €
2. Ausgaben /Jahr 2.1 Personalaufwendungen 29.632,00 € 43.581,00 € 2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Forstwirtschaft 70.221,00 € 112.320,00 € Forstwege, Fahrzeughaltung, Betriebsstoffe, Anschaffung und Unterhaltung von Ver- und Gebrauchsgegenständen und Forstpflanzen, Lohnkosten für Unternehmereinsatz und Schutzkleidung 2.3 sonstige ordentliche Aufwendungen 2.328,00 € 2.900,00 € Post, Telefon, KM-Entschädigung, Büromaterial, Mitgliedsbeiträge, Betriebsleitung, 2.4 Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen 33.801,00 € 33.801,00 €
2.5 Summe Kosten Forst 135.982,00 € 192.602,00 €
3. Ergebnis /Jahr (2.5 -1.3) -54.477,00 € -27.303,00 €
Durch Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft konnte der geplante Holzeinschlag im Jahr 2016 noch nicht vollständig umgesetzt werden. Der Holzeinschlag betrug in 2017 rd. 2.300 fm. Auf Dauer soll der Holzeinschlag wieder auf rd. 2.500 fm erhöht werden, um eine wirtschaftliche Ausgewogenheit zu erzielen.
Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte im Forstbetrieb
Vereinzelung in den jungen Waldflächen, die aus Aufforstung oder Naturverjüngungen in den letzten zwei Jahrzehnten entstanden sind. Dabei werden gezielt die gesunden und wüchsigsten Bäume von Verdrängern freigestellt. Diese Mischwuchsregulierung und Förderung der Zukunftsbäume lässt stabile, langlebige und wertvolle Dauermischwälder entstehen. Die Existenz von Dauermischwäldern ist zum einen positiv entgegenwirkend der Waldbrandgefahr, und zum anderen positiv entgegenwirkend der Sturmschadengefahr.
Schutz der Bäume vor biotischen (Insekten, Pilzbefall, Wildverbiss) und abiotischen (Feuer, Sturm, Bodenversauerung) Schäden. Dies sind Maßnahmen, die z.B. der Früherkennung und Verhinderung von Borkenkäferbefall dienen. Auch Waldkalkungen zur Verhinderung der Bodenversauerung zählen hierzu.
Maßnahmen, die der Schaffung und Erhaltung der forstlichen Infrastruktur dienen. Hierzu zählen z.B.:
Hierzu zählen alle Maßnahmen die zur Vermeidung von Gefahren dienen, die durch Bäume an der Bebauung und an öffentlichen Verkehrswegen entstehen. Der Waldbesitzer ist It. § 823 BGB verpflichtet, diese Gefahren zu vermeiden und haftet für Schäden. Besondere Ereignisse wie Sturmkatastrophen (1999/2002/2007/2018) und Borkenkäfermassenvermehrung (2008/2009) hatten auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse eines Forstbetriebes hängen direkt von den individuellen Betriebsstrukturen ab.
6. Die Betriebsstruktur im Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen ist geprägt durch weitläufig verteilte (auf das ganze Stadtgebiet) städtische Waldparzellen.
Der Wald wird von den hiesigen Einwohnern und Tagestouristen erfreulicherweise stark zur Naherholung genutzt. Besondere Rücksichtnahme, insbesondere auf den Zustand der Waldwege und die Sicherheit der Waldbesucher erfordern betrieblichen Mehraufwand, insbesondere bei der Holzernte. Für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entstehen anteilig vergleichsweise hohe Kosten (durchschn. 23 % der Gesamtkosten).
7. Die Umstellung der waldbaulichen Bewirtschaftung vom Altersklassenwald zum naturnahen Waldbau. Bis 1990 war es das betriebswirtschaftliche Ziel, durch den Anbau von Fichtenreinbeständen hohe Holzzuwächse und damit hohe Holzverkaufserträge zu erzielen. Die Instabilität dieser Fichtenreinbestände machte dieses Ziel zunichte. Zunehmende Naturereignisse wie Stürme, Schneebruch und Borkenkäfermassenvermehrung führten dazu, dass große Waldflächen vor dem Erreichen des betriebswirtschaftlichen Zielalters zerstört wurden. Dadurch reduzierten sich die erhofften Holzzuwächse und Holzvorräte enorm. Alleine durch den Sturm „KyrilI" 2007 sanken die Holzvorräte um 30.000 Festmeter und der Zuwachsverlust um ca. 350 Festmeter pro Jahr. Dies stellt einen jährlichen Mindererlös beim Holzverkauf von ca. 15.000 Euro für die nächsten zwei Jahrzehnte dar. Der jährliche Hiebssatz (nachhaltige, jährliche einschlagbare Holzmenge) sank von 4.800 fm (Festmeter) 1992 auf 2.800 fm im Jahr 2009. Der seit 1990 betriebene naturnahe Waldbau fördert stabile, ungleichaltrige Dauermischwälder. Diese entstehenden Wälder befinden sich aber noch in der Aufbauphase. Die lange Produktionszeit in der Forstwirtschaft, d.h. die Zeit bis zum Heranwachsen gewinnbringender Holzsortimente, liegt bei mehreren Jahrzehnten. In den letzten Jahren betrug der jährliche Hiebssatz zwischen 2.000 und 2.500 fm. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse (Einnahmen/Ausgaben) im Stadtforst Wermelskirchen werden sich durch das Heranwachsen des Rohstoffes Holz, die steigende Nachfrage und damit steigende Holzpreise mittelfristig deutlich positiver darstellen.
8. Natur- und Umweltschutz Der hohe Anteil von Naturschutzgebieten, FFH-Flächen, Wassereinzugsgebieten und die Geländestruktur des Bergischen Landes (Bachtäler, Hanglagen, Kleinparzellierung) erfordern bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere der Holzernte, besondere Rücksichtnahme und bewirken dadurch erhöhte Kosten. Die betriebswirtschaftliche Darstellung des Stadtforstes Wermelskirchen besteht aus der Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen nach kaufmännischen Gesichtspunkten.
Das Produkt Wald, Forst, Landwirtschaft und Naherholung hat aber in seiner Produkterklärung nicht als alleiniges Ziel, Rohholz zu produzieren und zu vermarkten.
Wesentliche Bestandteile sind:
der gesetzlichen Vorgaben
Forstbetriebliche Schwerpunkte
Seit 1990 erfolgt die konsequente Umstellung der bis dahin praktizierten Kahlschlag- und Reinbestandsbewirtschaftung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von mehrschichtigen Dauer-Mischwäldern mit standortgerechten Baumarten. Dadurch werden die Stabilität der Wälder, die Wirtschaftlichkeit und die Optimierung der Waldfunktionen gefördert.
Die Waldfunktionen sind:
Schutz der Böden vor Erosionen und Aushagerungen
Lebensraum für natürliche Fauna und Flora
Forstwirtschaftliche Schwerpunkte bilden dabei:
Rückegassen, um das Befahren der Waldböden mit Forstmaschinen einzugrenzen
Kurzfristiges, monetäres Gewinnstreben tritt gegenüber langfristigem methodischen Denken und Handeln zurück. Die Bezeichnung dieser heutigen Bewirtschaftungsform heißt „naturnahe Waldbewirtschaftung“. Die früher erfolgte Bewirtschaftung nach dem "Altersklassenprinzip" hat eine enorme Aufbauleistung bezüglich der Wiederbestockung heruntergekommener Wälder vollbracht. Doch die Mängel des Altersklassenwaldes, die Einförmigkeit, die Verdrängung des Laubholzes zum Nadelwald und seine große Anfälligkeit gegen Schnee-, Sturm- und Insektenschäden sind heute deutlich erkennbar.
Waldzustand
Der Gesundheitszustand der Wälder in Nordrhein-Westfalen hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht verbessert. Zu diesem Ergebnis kommt der neue BRD Waldzustandsbericht 2017. Insbesondere die Buche hat sich erholt: Waren im Jahr 2016 noch bei jeder zweiten Buche "deutliche Schäden" zu beobachten, ist aktuell jeder vierte Baum betroffen. Auch bei den Fichten haben sich die Nadelverluste verringert. Der Zustand von Eichen und Kiefern hat sich hingegen etwas verschlechtert. Der Zustand der NRW Wälder ist im Vergleich zu anderen Bundesländern leider immer noch etwas schlechter.
Verkehrssicherungspflicht
Die Stadt Wermelskirchen ist als Eigentümerin ihrer Forstflächen verkehrssicherungs-pflichtig. Grundlage hierfür ist § 823 BGB (Schadensersatzpflicht aus widerrechtlicher Handlung).
Die Forstbetriebsfläche der Stadt Wermelskirchen grenzt mit einer Gesamtlänge von 38,75 km an Straßen und Bebauung. Hier verlangt der Gesetzgeber eine zweimalige jährliche Kontrolle (belaubter sowie unbelaubter Zustand).
Bei diesen Kontrollen werden die Bäume in einer Tiefe von ca. 30 Metern (Baumlänge) zu öffentlichen Verkehrswegen und Bebauung auf erkennbare Schäden und damit Gefahrenpotenzial untersucht.
In dringlichen Fällen wird eine sofortige Beseitigung der Gefahrenquelle veranlasst. Vorbeugende Gefahrenbeseitigung wird in den Holzeinschlagsplan übernommen. Der Arbeitsaufwand bei der Gefahrenbaumfällung bzw. Astung ist erheblich höher als beim normalen Holzeinschlag, da immer Absicherungsmaßnahmen und strenge Unfallverhütungsmaßnahmen notwendig sind. Durch Ausschreibungen werden die günstigsten Angebote von zertifizierten Fachfirmen ermittelt. Bei der Auftragsvergabe verpflichtet sich der Auftragnehmer zur schnellen Verfügbarkeit. Auch städtisches Forstpersonal wurde und wird zur Gefahrenbeseitigung eingesetzt. Der Kostenanteil für die Erfüllung der Verkehrssicherung liegt bei etwa 23 % der Gesamtausgaben für die Waldbewirtschaftung und stellt einen hohen Anteil an den Gesamtkosten dar.
Zukünftiger Holzverkauf
Aufgrund des bundesweit laufenden Kartellverfahrens des Bundeskartellamtes zum Thema Holzvermarktung stehen zurzeit erhebliche Veränderungen bevor. Die Landesregierung ist aufgrund der Vorgabe des Bundeskartellamtes verpflichtet, die Gesetzgebung bei der Holzvermarktung zu verändern. Im Jahr 2018 kann das zurzeit vorhandene Vermarktungssystem noch genutzt werden, der Gesetzgeber plant aber eine Änderung für das Jahr 2019 mit einer eventuellen Übergangsregelung.
Im Zuge dieser Gesetzesänderung ist es dann nicht mehr möglich, den Holzverkauf direkt über den Landesbetrieb durchführen zu lassen. In Zukunft müssen andere Ver-marktungsstrukturen, eventuell auch im Zusammenhang mit der FBG, gesucht werden.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||