Vorlage - 0125/2018  

 
 
Betreff: 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen "Autobahnohr"
a) Änderung des Geltungsbereichs der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
25.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.07.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 01 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper  
Anlage 02 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen  
Anlage 03 - Stellungnahme Wupperverband  
Anlage 04 - Stellungnahme StraßenNRW Regionalniederlassung Rhein-Berg  
Anlage 05 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis  
Anlage 06 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom  
Anlage 07 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer  
Anlage 08 - Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen  
Anlage 09 - Neuer Geltungsbereich der FNP-Änderung  
Anlage 10 - Planzeichung FNP-Änderung  
Anlage 11 - Begründung zur FNP-Änderung  
Anlage 12 - Umweltbericht  
Anlage 13 - Artenschutzprüfung Stufe 1  

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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen entsprechend der beiliegenden Planzeichnung (Anlage 9) zu ändern.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Autobahnohr“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


 

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Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 31.03.2014 (RAT/2747/2014) die Einleitung der 40. FNP-Änderung (Bereich Autobahnohr) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ beschlossen.

 

2014 / 2015 wurden verschiedene Fachgutachten / -beiträge beauftragt und erstellt (u.a. geotechnische und hydrogeologische Untersuchung, Erschließungsplanung und Geländemodellierung in drei Varianten, Kampfmittelbeseitigung).

 

Auf Grundlage erster Vorentwürfe folgte ein Scoping-Termin beim Rheinisch-Bergischen Kreis, um erste Einschätzungen der Fachbehörden zu erhalten.

 

Vor Erstellung weiterer Fachbeiträge (Konzept Niederschlagswasserbeseitigung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltbericht, Schallschutz etc.) bekundete ein Investor Kaufinteresse für das gesamte Areal, um dort einen großflächigen Gewerbebetrieb (Werkzeuggroßhandel) zu errichten. Der Rat der Stadt hat in nichtöffentlicher Sitzung am 04.07.2016 (RAT/3456/2016) beschlossen, die noch zu entwickelnde Gewerbefläche an die in Gründung begriffene GbR mit den Geschäftsführern der Firmen Dönges GmbH & Co KG und Wetec GmbH & Co KG zu veräußern.

 

Seitens des Investors wurden daraufhin erste Vorentwürfe für das geplante Projekt erstellt. Die noch fehlenden Fachbeiträge wurden beauftragt und liegen inzwischen weitgehend vor.

 

Am 06.09.2017 fand ein erneuter Scoping-Termin beim Rheinisch-Bergischen Kreis statt. Die dort zum neuen Planziel vorgebrachten Anregungen wurden in die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der 40. FNP-Änderung eingearbeitet.

 

Am 27.11.2017 wurden die Entwürfe im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, mit den Entwürfen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 12.03. bis zum 23.03.2018 statt. Zudem konnten alle Unterlagen auf der städtischen Homepage eingesehen werden.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben / E-Mail vom 26.02.2018 beteiligt; ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 30.03.2018 gegeben.

 

Zur 40. FNP-Änderung wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht. Dagegen wurden von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrere Stellungnahmen zur FNP-Änderung mit Anregungen und / oder Bedenken abgegeben (siehe Anlagen 1 - 7). Aus Anlage 8 geht hervor, ob / wie diese Stellungnahmen im vorliegenden Entwurf der FNP-Änderung Berücksichtigung gefunden haben. Die eigentliche Abwägung aller Bedenken und Anregungen erfolgt letztlich nach Durchführung der öffentlichen Auslegung.

 

zu a)

 

Der Geltungsbereich der 40. FNP-Änderung umfasst gemäß Ratsbeschluss vom 31.03.2014 neben dem geplanten Gewerbegebiet auch die Grundstücke Hünger 8 und 10 auf der gegenüberliegenden Seite der L 157. Für diesen Bereich, der im aktuellen FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird, sollte eine gemischte Baufläche (M) ausgewiesen werden.

 

Bereits im Rahmen der durchgeführten Scoping-Termine wurde seitens des Rheinisch-Bergischen Kreises empfohlen, diesen Bereich auf Grund der vorhandenen Lärmvorbelastungen seitens Autobahn und Landstraße aus dem Geltungsbereich der 40. FNP-Änderung herauszunehmen und - falls die Umwandlung in gemischte Baufläche (M) aus städtebaulichen Gründen gewünscht sei - in einem separaten Änderungsverfahren durchzuführen. Ansonsten stehe zu befürchten, dass sich das Verfahren zur 40. FNP-Änderung und somit auch die erwünschte Ansiedlung des Werkzeuggroßhandels durch die vorgenannte Problematik deutlich verzögert.

 

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Flächen nördlich der L 157 sowie die Landstraße selbst aus dem Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen.

 

Anmerkung:

Durch die Herausnahme der Gebäude Hünger 8-10 aus dem Geltungsbereich der FNP-Änderung ändert sich am Schutzanspruch der dortigen Wohnnutzung gegenüber dem geplanten Gewerbebetrieb nichts. Die Gebäude finden unverändert im Schallgutachten (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“) Berücksichtigung.

 

 

zu b)

 

Für die 40. FNP-Änderung liegen inzwischen alle für die öffentliche Auslegung notwendigen Unterlagen (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung Stufe I) vor. Im Bebauungsplanverfahren müssen bis zur Offenlage dagegen noch zahlreiche Planzeichnungen und Fachplanungen erstellt bzw. fertiggestellt werden. Hier wird ein Offenlagebeschluss erst nach den Sommerferien möglich sein.

 

Die FNP-Änderung muss nach Abschluss des eigentlichen Verfahrens von der Bezirksregierung genehmigt werden. Dieser steht hierzu eine Frist von drei Monaten zur Verfügung. Vor Genehmigung der FNP-Änderung kann der zugehörige Bebauungsplan keine Rechtskraft erlangen.

 

Um die o.g. dreimonatige Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verkürzen, sollte die Offenlage der FNP-Änderung zeitlich entsprechend vorgezogen werden.

 

Die Anlagen 10 bis 13 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden Gegenstand der Offenlage.

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1Schreiben des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper vom 26.02.2018

Anlage 2Schreiben der Stadtwerke Solingen vom 09.03.2018

Anlage 3E-Mail des Wupperverbandes vom 15.03.2018

Anlage 4E-Mail des Landesbetriebs Straßen.NRW vom 16.03.2018

Anlage 5Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 27.03.2018

Anlage 6Schreiben der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom vom 28.03.2018

Anlage 7Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein.-Berg. Kreis vom 29.03.2018

Anlage 8Zusammenfassung Anlagen 1-7 einschl. Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 9neuer Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 10Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autobahnohr“

Anlage 11Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 12Umweltbericht zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 13Artenschutzprüfung (Stufe I) zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 01 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper (590 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 02 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen (342 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 03 - Stellungnahme Wupperverband (58 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 04 - Stellungnahme StraßenNRW Regionalniederlassung Rhein-Berg (173 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 05 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis (50 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 06 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom (4225 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 07 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer (222 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 08 - Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Bedenken und Anregungen (95 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 09 - Neuer Geltungsbereich der FNP-Änderung (1080 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 - Planzeichung FNP-Änderung (1490 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 - Begründung zur FNP-Änderung (1017 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 12 - Umweltbericht (3386 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 13 - Artenschutzprüfung Stufe 1 (2548 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: