Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. beizutreten.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates des Stadt am 19.03.2018 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2018 eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob eine Mitgliedschaft im Verein dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. sinnvoll sein könnte sowie die Kosten und Chancen darzustellen.
Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort kommt den Kommunen beim Schutz der biologischen Vielfalt eine herausragende Rolle zu, welche sich zunehmend auch in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt. Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 spiegelt dies national ebenso wider, wie international der „Aktionsplan Städte, lokale Behörden und Biodiversität“, der 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Convention on Biological Diversity (CBD) verabschiedet wurde. Dieser Bedeutungszuwachs ist mit gesteigerter Wertschätzung aber auch zunehmendem Handlungsdruck für die Kommunen verbunden. Neue Aufgaben sowie ein verschärftes Augenmerk auf die Umsetzung bereits existierender Pflichten sind die Konsequenz; innovative Wege bei der Aufgabenplanung, mehr Effizienz bei der Umsetzung sowie eine auf die Akzeptanz betroffener Personengruppen abzielende Kommunikation gefordert.
Deklaration und Bündnis
Im Februar 2012 haben sich 60 Gemeinden, Städte und Landkreise zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zusammengeschlossen. Das neue Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz von Biodiversität in den Kommunen in den Blickpunkt.
Mit der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ haben die Kommunen bereits im Jahr 2010 einen ersten Schritt in Richtung einer gemeinsamen Initiative zum Schutz der biologischen Vielfalt getan. Die Deklaration soll Landkreise, Städte und Gemeinden bundesweit dazu motivieren, Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Bereichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich, Arten und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation zu realisieren. Mittlerweile haben mehr als 250 Kommunen die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ca. 130 Kommunen sind dem darin angestrebten Bündnis beigetreten.
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. unterstützt die Kommunen bei den genannten Herausforderungen. Vorbildliche und innovative Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt wurden bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Das Bündnis arbeitet diese Maßnahmen und die dabei gemachten Erfahrungen auf und macht sie den Kommunen zugänglich. Im Rahmen unterschiedlicher Veröffentlichungen werden Best-Practice-Beispiele und wichtige Förderhinweise für die Kommunen präsentiert, durch Workshops Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geschult und durch die gemeinsame inhaltliche Arbeit können wertvolle Kontakte zu anderen Kommunen geknüpft werden. Als eingetragener Verein kann das Bündnis zudem Fördermittel beantragen und Projekte im Sinne der Kommunen durchführen. Außerdem wird das Bündnis als Sprachrohr der Kommunen deren Interessen und Probleme in Bezug auf den Schutz der lokalen Biodiversität stärker in öffentliche und politische Diskussionen hinein vermitteln. Das Bündnis wird seine wachsende politische Schlagkraft dafür einsetzen, Bund und Länder dazu aufzufordern, entsprechende Rahmenbedingungen für den kommunalen Naturschutz zu schaffen und die Kommunen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.
Eine Mitgliedschaft der Stadt Wermelskirchen verspricht somit zusätzliche Impulse und wertvolle Unterstützungsleistungen für die Naturschutzarbeit vor Ort. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bündnis ist die Unterzeichnung der oben genannten Deklaration sowie die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 165 €.
Angesichts der enormen Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, welche auch von der Stadt Wermelskirchen zu bewältigen sind, ist die Stadtverwaltung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. zu dem Schluss gekommen, dass ein Bündnisbeitritt einen Mehrwert für die Stadt Wermelskirchen bedeuten würde.
Maßnahmen in Wermelskirchen
Die Deklaration listet in den vier Handlungsfeldern - Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich - Arten- und Biotopschutz - Nachhaltige Nutzung und - Umweltbildung und Kooperation zahlreiche Maßnahmen auf, mit denen die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt erreicht werden sollen (siehe Anlage).
Die Verwaltung schlägt folgende erste konkrete Maßnahmen vor: - Ökologisches Grünflächenmanagement: - Ausschließliche Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf naturnahen öffentlichen Flächen und Naturerlebnisräumen im Siedlungsbereich - Verbesserung bestehender Gewässermorphologie: - Naturnahe Waldbewirtschaftung von Kommunalwald:
Diese Maßnahmen bieten sich an, da sich die bereits vorhandenen Arbeitsabläufe mit verhältnismäßig einfachen Mitteln an das Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt anpassen lassen. Teilweise werden diese Maßnahmen bereits jetzt auf die in der Deklaration geforderte Weise umgesetzt.
Zum Beispiel hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Wupperverband seit vielen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern realisiert. Auch wird im städtischen Forst seit längerer Zeit das Konzept verfolgt, die ehemaligen Fichtenwälder in standorttypische Laub- und Mischwaldflächen zu entwickeln. Auch wird bei der Holzernte versucht, z.B. mit Hilfe von Rückepferden die Schädigungen an Boden und Pflanzen gering zu halten.
Darüber hinaus scheinen Maßnahmen im Handlungsfeld „Bewusstseinsbildung und Kooperation“ gut umsetzbar zu sein. Hier kann beispielsweise auf den neuen Waldkindergarten und die bestehenden Schulgärten zurückgegriffen werden.
Ob und welche zusätzlichen Maßnahmen umsetzbar sein werden, wird jeweils vor dem Hintergrund der personellen und finanziellen Ausstattung der Verwaltung zu entscheiden sein.
Anlage/n: - Informationsflyer - Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
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