Vorlage - 0128/2018  

 
 
Betreff: Motorradlärm in Wermelskirchen
Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
12.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
25.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.07.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Forderungskatalog  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“:

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge – ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern – unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung außerdem, den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Seit 2016 befasst sich die Verwaltung mit dem zunehmenden Problem des Motorradlärms an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet. Auslöser war die Erstellung des Lärmaktionsplans. Im Zuge der Bürgerbeteiligung stellte sich heraus, dass Lärmaktionspläne aufgrund ihrer Struktur und Vorgaben das Problem des Motorradlärms überhaupt nicht behandeln.

 

Dennoch hat der Rat der Stadt auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass der Motorradlärm in den Lärmaktionsplan aufgenommen wird, und die Verwaltung beauftragt, sich mit der Thematik zu befassen und Lärmmessungen durchzuführen, um wirksame Maßnahmen zur Motorradlärmproblematik ableiten zu können (s. RAT/3332/2016).

 

Über die Ergebnisse der seit Sommer 2016 vorgenommenen Lärmmessungen hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06.03.2018 berichtet.

 

Außerdem hat sich eine Arbeitsgruppe betroffener Anwohnerinnen und Anwohner und dem Bundesverband der Motorradfahrer unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde gebildet, die gemeinsam mit der Verwaltung nach Lösungen zur Reduzierung des Motorradlärms sucht. In gemeinsamen Workshops im Sommer 2017 hat die Arbeitsgruppe unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet, die der Politik am 25. und 26.09.2017 vorgestellt worden sind (s. 0174/2017).

 

Als ein Ergebnis dieser Arbeit wurden zwischenzeitlich zwei Motorradlärm-Displayanzeigen inkl. Leitpfostenzählgeräten beschafft und installiert. Die Standorte wechseln in ca. 6-wöchigem Turnus zwischen den neuralgischen Lärm-Punkten. Die Messeinrichtungen sind so angeordnet, dass sowohl die gefahrene Geschwindigkeit als auch der verursachte Lärmpegel gemessen und mit einer positiven oder negativen Rückmeldung auf der Displayanzeige gekoppelt werden. Außerdem wird hinter den Displaystandorten gemessen, ob sich die Rückmeldung auf Geschwindigkeit und Lärm der Motorräder auswirkt.

 

Darüber hinaus hat am 15.04.2018 der erste Aktionstag stattgefunden, bei dem in Dabringhausen am Rand der L 101 versucht wurde, die Öffentlichkeit für das Thema Motorradlärm zu sensibilisieren. Der nächsten Aktionstag ist für den 17.06.2018 geplant und wird in Halzenberg stattfinden.

 

Begleitet werden die bisherigen Maßnahmen von großem Interesse der (auch überörtlichen) Medien.

 

Als nächster Schritt soll parallel zu den o.g. Maßnahmen ein Forderungskatalog beschlossen werden, in dem die zentralen Forderungen zur Reduzierung des Motorradlärms aufgelistet sind. In der Beschlussvorlage 0174/2017 hat die Verwaltung die Ausschüsse für Umwelt und Bau sowie Stadtentwicklung und Verkehr bereits darüber informiert, dass die Erstellung eines Forderungskataloges geplant ist. Es ist das erklärte Ziel der Betroffenen, dass weder Strecken gesperrt noch die Motorradfahrer am Motorradfahren gehindert werden sollen. Die Forderungen zielen darauf ab, dass verträgliche Lärmgrenzwerte eingeführt werden und deren Einhaltung wirksam kontrolliert bzw. Verstöße geahndet werden.

 

Der Forderungskatalog basiert auf den Ergebnissen des Symposiums „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ in Simmerath-Rurberg im März 2015 und ist von der Verwaltung fortgeschrieben worden. Die darin aufgestellten Forderungen sollen an diverse politische, staatliche und private Stellen und Institutionen weitergeleitet werden, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit (Teil-)Aspekten des Problemfelds Motorradlärm befassen. Um den Forderungen mehr Gewicht zu verleihen, wird die Verwaltung weitere betroffene Kommunen ansprechen, damit diese sich ggf. ebenfalls dem Forderungskatalog anschließen.

 

Es ist klar, dass den Forderungen große politische und wirtschaftliche Interessen entgegenstehen. Demgegenüber muss aber die oft unnötige Belastung vieler Anwohner in Gesetzgebung und Gesetzesvollzug Berücksichtigung finden.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Forderungskatalog (11 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: