Vorlage - 0129/2018  

 
 
Betreff: Erstellung eines Handlungskonzeptes zur Sanierung der Sporthallen - Gemeinschaftsantrag der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum vom 01.02.2018 - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Entscheidung
20.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
GemeinschaftsantragHandlungskonzeptSporthallen  
Abarbeitung Sanierung Sporthallen  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu Kenntnis.
 

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Sachverhalt:

 

Mit dem vorliegenden Gemeinschaftsantrag wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.05.2018 ein Handlungskonzept zur Sanierung der Sporthallen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sowie zur Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements zu erarbeiten.

 

Da sich der Antrag aus verschiedenen Schwerpunkten zusammensetzt, die zum Teil bereits in Bearbeitung, aber noch nicht abgeschlossen sind, ist die Vorlage eines umfassenden  Handlungskonzeptes bis zum 31.05.2018 nicht möglich.

 

Die im Antrag genannten Fragestellungen werden daher im Rahmen eines Sachstandsberichtes beantwortet:

 

Zu Punkt 1. (Amt 65):

Der derzeit bekannte Sanierungsbedarf in den städtischen Sporthallen ist in der Prioritätenliste erfasst und eingeordnet. Die Liste ist sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik bekannt und wird in der laufenden Arbeit aktuell gehalten (s. Anlage).

 

Zu Punkt 2. (Amt 51):

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wird derzeit bei den Schulen und Vereinen abgefragt, welche Sportgeräte in den jeweils genutzten Hallen - über den Bestand hinaus - in den kommenden Jahren benötigt werden (Rückmeldefrist: 18.06.2018). Die Kosten für diesen zusätzlichen Bedarf werden im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2019/2020 als Investitionsbedarf angemeldet. Darüber hinaus werden die vorhandenen Sportgeräte einmal jährlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen und im Bedarfsfall repariert bzw. ausgetauscht. Auch die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden regelmäßig im Rahmen der Haushaltsplanung als Bedarf angemeldet.

 

Zu Punkt 3. (Amt 65):

Siehe Punkt 1.

 

Zu Punkt 4. (Amt 51)

Siehe Punkt 2.

 

Zu Punkt 5. (Amt 51):

Auf der Grundlage der von der Uni Wuppertal erstellten Sporthallenkonzeption ist Kontakt zum Stadtsportverband, der die Hallenbelegung für die Vereine koordiniert, aufgenommen worden, um die von den Vereinen geäußerte Kritik bei der Hallenbelegung im Rahmen von Gesprächen aufzuarbeiten und das Planungs- und Belegungsmanagement für die Sporthallen zukünftig zu verbessern.

 

Zu Punkt 6 (Amt 65):

In Amt 65 gibt es einen festen Ansprechpartner r die Belegung der Sporthallen und zukünftig einen neuen zentralen Ansprechpartner für alle Hausmeister, die letztendlich die Sporthallen betreuuen. Durch Überschneidungen mit allen anderen städtischen Gebäuden und Liegenschaften, die auch im Amt 65 betreut werden, ist die Schaffung einer neuen Stelle im Bereich "Sport" aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht sinnvoll.

 

Zu Punkt 7. (Amt 51):

Die Hallenbelegung für den Vereinssport in der Woche und an den Wochenenden wird bereits vom Stadtsportverband eigenverantwortlich durchgeführt. Diese Aufgabe nimmt eine Verwaltungsmitarbeiterin der Stadt ehrenamtlich wahr.
 

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Anlage:

Gemeinschaftsantrag Handlungskonzept Sporthallen

Auszug Prioritätenliste „Abarbeitung Sanierung Sporthallen“
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GemeinschaftsantragHandlungskonzeptSporthallen (527 KB)      
Anlage 2 2 Abarbeitung Sanierung Sporthallen (19 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: