Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt dem Deckungsvorschlag der Verwaltung zu folgen und die Mehrkosten über bereits vorhandene Haushaltsmittel anderer Projekte zu decken. Sachverhalt: Für den Kindergarten Bussardweg wurde ein Neubau für die U3-Betreuung errichtet. Kurz vor Abschluss der Baumaßnahme kam es zu einem Wasserschaden, verursacht durch einen der Auftragnehmer. Der Wasserschaden musste unverzüglich behoben werden und es wurden aufgrund der ersten Erkenntnisse Kostenanalysen getätigt.
Gem. DA 20-03 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 GemHVO sind all jene Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen zu melden, bei denen sich eine Investitionsauszahlung einer Einzelmaßnahme nicht nur geringfügig ändert. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine Steigerung um mehr als 10% - sofern der Betrag von 30.000 Euro überschritten wird – oder generell um Mehrkosten in Höhe von mind. 75.000 Euro handelt.
Für die Mehrkosten der Maßnahme KiGa Bussardweg ist dies der Fall. Im Haushalt wurden für Erstmaßnahmen nach Schadenseintritt wie Gutachten etc. und Trocknungsarbeiten und voraussichtliche Sanierungsarbeiten 65.000 Euro angesetzt. Nach Begutachtung des Schadensausmaß wurde bekannt, dass sich der Mangel auf eine weit größere Fläche ausgebreitet hatte, als ursprünglich bekannt. Hierdurch entstand alleine durch Massenmehrung ein höherer Sanierungsaufwand im Wiederaufbau des Kindergartens. In den Kostengruppen 300-700 sind Mehrkosten in Höhe von 45.000 Euro zu erwarten. Die Kosten sind zunächst von der Stadt Wermelskirchen zu tragen, werden dann aber schlussendlich an die Versicherung des Schadensverursachers weiter gegeben. Im Rahmen der laufenden Haushaltsausführung wird eine vorübergehende Deckung durch Einsparungen in 2018 (aufgrund zeitlicher Verschiebungen z. B. bei den Flüchtlingsunterkünften) möglich sein. Anlage/n:
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