Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt dem Deckungsvorschlag der Verwaltung zu folgen und die Mehrkosten über bereits vorhandene Haushaltsmittel anderer Projekte zu decken. Sachverhalt: Für die Grundschule Schwanen ist ein Mensaneubau für 200 Kinder geplant. Das neue Gebäude soll zum Teil durch bereits im Besitz der Stadt Wermelskirchen befindliche Module (aktueller Standort an der Hauptschule) erstellt werden. Diese Module müssen für die Auslagerungsflächen der Sekundarschule ohnehin versetzt werden und lassen sich von den Räumlichkeiten her gut in eine neue Mensa umfunktionieren. Am neuen Standort der Schwanenschule müssen diese Module angepasst und ergänzt werden, um den Raumbedarf zu decken. Im Rahmen der ersten Angebotseinholungen wurde eine Kostenerhöhung festgestellt, die die im Haushalt veranschlagten Mittel von 860.000 Euro übersteigt.
Gem. DA 20-03 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 GemHVO sind all jene Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen zu melden, bei denen sich eine Investitionsauszahlung einer Einzelmaßnahme nicht nur geringfügig ändert. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine Steigerung um mehr als 10% - sofern der Betrag von 30.000 Euro überschritten wird – oder generell um Mehrkosten in Höhe von mind. 75.000 Euro handelt.
Für die Mehrkosten der Maßnahme Grundschule Schwanen - Mensaneubau ist dies der Fall. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse aus der Submission der bereits zweiten Ausschreibung der Roh- und Tiefbauarbeiten (ca. 87.000 Euro Mehrkosten) und des aktuell vorliegenden Angebots der Modulbau-Firma (ca. 252.000 Euro Mehrkosten) veranlassten das Fachamt zu Einsparungen in den Architekten- (ca. 98.000 Euro) und TGA-Fachplanerleistungen (ca. 2.000 Euro) durch Übernahme der Planungsleistungen durch das Amt selbst. Weiteres Einsparungspotential ist aus Sicht des Fachamtes nicht vorhanden. Trotz allem sind noch Mehrkosten von ca. 239.000 Euro zu decken. Weitere Mehrkosten durch Kostensteigerungen in folgenden Submissionen sind noch nicht einberechnet. Im Rahmen der laufenden Haushaltsausführung wird eine Deckung durch Einsparungen in 2018 (aufgrund zeitlicher Verschiebungen z. B. bei den Flüchtlingsunterkünften) möglich sein.
Anlage/n:
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