Vorlage - 0172/2018  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr";
a) Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
b) Änderung des Geltungsbereichs
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
17.09.2018 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage A - Planzeichnung - Alter und neuer Geltungsbereich  
Anlage B - Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen  
Anlage C-1 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper  
Anlage C-2 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen  
Anlage C-3 - Stellungnahme Wupperverband  
Anlage C-4 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg  
Anlage C-5 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis  
Anlage C-6 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom  
Anlage C-7 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer, Kreisstelle RBK  
Anlage C-8 - Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland  
Anlage D-1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Planzeichnung  
Anlage D-2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beiblatt Nachrichtliche Uebernahmen  
Anlage D-3 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen  
Anlage D-4 - Begruendung Teil 1 - Allgemeiner Teil  
Anlage D-5 - Begruendung Teil 2 - Umweltbericht  
Anlage E-1 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Lageplan  
Anlage E-2 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Ansichten  
Anlage E-3 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Schnitte  
Anlage E-4 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Kurzbaubeschreibung  
Anlage F - Artenschutzpruefung - Stufe 1  
Anlage G-1 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Textteil  
Anlage G-2 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestands- und Konfliktkarte  
Anlage G-3 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Massnahmenkarte  
Anlage G-4 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt Nord-Sued  
Anlage G-5 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt West-Ost  
Anlage G-6 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bilanzierung  
Anlage G-7 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Oekopunkte  
Anlage H - Vorgezogene Pruefung des Einzelfalls gemaess UVPG  
Anlage J - Schalltechnische Untersuchung  
Anlage K - Abschlussbericht Kampfmittelraeumung  
Anlage M - Hydrogeologische Untersuchung  
Anlage N - Bodenuntersuchung zur Versickerung des Niederschlagswassers  
Anlage O1 - Konzept zur Abwasserableitung - Textteil  
Anlage O2 - Konzept zur Abwasserableitung - Planzeichnung  
Anlage P-1 - Entwurfsplanung Kreisverkehr  
Anlage P-2 - Verkehrliche Stellungnahme 2018  

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Beschlussvorschlag:

 

 

a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

 

b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend Anlage A zu ändern.

 

 

c)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


 

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Sachverhalt:

 

zu a)   Verfahrenswechsel zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2014 (RAT/2747/2014) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ beschlossen.

 

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses lag für den Bereich des Autobahnohrs lediglich das allgemeine Planziel zur Entwicklung eines Gewerbegebietes vor.

 

Im Jahr 2016 bekundete ein Investor Interesse für das künftige Gewerbeareal, um dort einen großflächigen Gewerbebetrieb (Werkzeuggroßhandel) zu errichten. Der Rat der Stadt hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2016 (RAT/3456/2016) den Verkauf der noch zu entwickelnden Gewerbeflächen an den Investor beschlossen.

 

Im Rahmen eines ersten Scoping-Termins beim Rheinisch-Bergischen Kreis zeigte sich, dass es gerade auch hinsichtlich der Schallproblematik sinnvoll wäre, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) anstelle eines herkömmlichen Angebotsbebauungsplans aufzustellen. In diesem Fall ist es möglich, im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung das konkrete Vorhaben zu Grunde zu legen. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass das Vorhaben an diesem Standort realisierbar ist. Die entwickelten Festsetzungen berücksichtigen die schallgutacherlichen Anforderungen an das konkrete Projekt, z. B. Lage und Kubatur des geplanten Gebäudes, Anzahl der zulässigen Stellplätze und Lärmschutzwand bei einer möglichen Nachtnutzung. Diese projektbezogenen Festlegungen wären im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans nicht möglich gewesen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält auch den sogenannten Vorhaben- und Erschließungsplan, der u.a. konkrete Planzeichnungen zum Vorhaben (z.B. Lageplan / Dachaufsicht mit den geplanten Nutzungen, Ansichten und Schnitte) enthält.

 

Außerdem ist im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem sich der Investor u.a. verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Es ist möglich, Bauabschnitte mit unterschiedlichen Fristen zu definieren.

 

 

zu b)   Änderung des Geltungsbereichs

 

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst grundsätzlich Flächen, über die der Investor nachweisbar verfügen kann. Im vorliegenden Fall sind dies diejenigen Flächen, die die Stadt Wermelskirchen an den Investor veräußert.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 BauGB ist es möglich, einzelne Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen. Voraussetzung hierfür ist nach aktueller Rechtsprechung, dass die Überplanung dieser Flächen eine sachnotwendige Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes darstellt.

 

Unter dieser Voraussetzung soll im Nordosten des Plangebiets zwischen dem geplanten Park + Ride - Parkplatz und dem Grundstück Ostringhausen 43/45 eine Fläche in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen werden. Diese in der Wasserschutzzone III der Sengbachtalsperre gelegene Fläche ist bislang unbebaut. Spätestens nach Realisierung des geplanten Werkzeuggroßhandels wäre dieser Bereich als Baulücke im Innenbereich anzusehen. Durch die Einbeziehung in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann durch entsprechende Festsetzungen eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung dieses Areals gewährleistet werden.

 

Als der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17.03.2014 (RAT/2747/2014) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 beschloss, umfasste der Geltungsbereich auch noch Privatflächen nördlich der Landstraße L 157 sowie südlich des vorgenannten Grundstücks am Rand der Ortslage Ostringhausen ( siehe Anlage A, obere Abbildung).

 

Für diese Flächen besteht jedoch keine städtebauliche Notwendigkeit, sie in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen.

 

Die Flächen nördlich der L 157 sind überwiegend bebaut. Die Freifläche zwischen den Grundstücken Hünger 8/10 und Bollinghausen 1/2 ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch Verkehrslärmemissionen der BAB A1 und der L 157 vorbelastet. Durch das Planvorhaben selbst werden aber keine unzulässigen Lärmimissionen (Gewerbe- oder Verkehrslärm) auf das Umfeld einwirken.

 

Die zweite Fläche (südlich des in den Bebauungsplan einbezogenen Areals) liegt in der Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre. Laut Wasserschutzzonenverordnung ist die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen in der Wasserschutzzone II verboten. Daher könnte dieser Bereich in einem Bebauungsplan lediglich als landwirtschaftliche Fläche, Wald oder Grünfläche festgesetzt werden. Hierzu besteht jedoch keine städtebauliche Notwendigkeit, sodass eine Einbeziehung dieses Bereichs in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht begründbar ist.

 

Auf Grund des im Kreuzungsbereich Ostringhausen / Bollinghausen geplanten Kreisverkehrs werden entsprechende Flächen der Landstraße L 157 und der Gemeindestraße Bollinghausen in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ stellt sich nunmehr wie in Anlage A (untere Abbildung) aufgezeigt dar.

 

 

zu c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung

 

Bisherige Planungsschritte

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2017 (Vorlage 0202/2017) haben Frau Renate Schatral, Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, und Herr Timo Hilverkus, Architekturbüro Hilverkus, die ersten Planungen des Investors für das Gewerbegebiet Autobahnohr vorgestellt.

 

Der Ausschuss hat die Verwaltung daraufhin beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger/innen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in Form einer öffentlichen Auslegung vom 12.03. bis zum 23.03.2018 statt.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 26.02.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.03.2018 aufgefordert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

Von acht Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wurden dagegen abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgebracht (siehe Anlagen C-1 bis C-8)

 

Die Verwaltung nimmt in Anlage B Stellung zu den einzelnen Anregungen, Bedenken und Hinweisen und erläutert, wie diese Eingang in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gefunden haben. Einer abschließenden Abwägung werden diese Stellungnahmen erst zusammen mit denjenigen, die noch im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen TÖB-Beteiligung vorgebracht werden, zugeführt.

 

Weitere vier TÖB (PLEdoc, Industrie- und Handelskammer, Unitymedia und Stadtwerke Solingen) sowie die Stadt Burscheid als Nachbargemeinde haben schriftlich erklärt, dass sie keine Bedenken gegen die Planung haben.

 

Öffentliche Auslegung und parallele TÖB-Beteiligung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie diverse Fachbeiträge und Gutachten (siehe hierzu Auflistung unter „Anlage/n“) liegen inzwischen vor. Als nächster Schritt stehen somit die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an.

 

Frau Renate Schatral vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen kann auf Wunsch die Planungen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vorstellen und steht den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung.


 

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Anlage/n:

 

Anlage APlanzeichnung - alter und neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 86

Anlage BStellungnahme der Verwaltung zu den eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen

Anlage C-1Schreiben des Wasserversorgungsverbands Rhein-Wupper vom 26.02.2018

Anlage C-2Schreiben der Stadtwerke Solingen GmbH vom 09.03.2018

Anlage C-3E-Mail des Wupperverbandes vom 15.03.2018

Anlage C-4E-Mail des Landesbetriebs Straßen.NRW, NL Rhein-Berg vom 16.03.2018

Anlage C-5Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 27.03.2018

Anlage C-6Schreiben der Westnetz, Spezialservice Strom, vom 28.03.2018

Anlage C-7Schreiben der Landwirtschaftskammer (Kreisstelle RBK) vom 29.03.2018

Anlage C-8E-Mail des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom                             06.04.2018

Anlage D-1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“

Anlage D-2Beiblatt (Nachrichtliche Übernahmen) zum vorhabenbezogenen B‘Plan

Anlage D-3Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen B’Plan

Anlage D-4Begründung (Teil 1 - allgemeiner Teil) zum vorhabenbezogenen B’Plan

Anlage D-5Begründung (Teil 2 - Umweltbericht) zum vorhabenbezogenen B’Plan

Anlage E-1Vorhaben- und Erschließungsplan - Lageplan

Anlage E-2Vorhaben- und Erschließungsplan - Ansichten

Anlage E-3Vorhaben- und Erschließungsplan - Schnitte

Anlage E-4Vorhaben- und Erschließungsplan - Kurzbaubeschreibung

Anlage FArtenschutzprüfung - Stufe I

Anlage G-1Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Textteil

Anlage G-2Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestands- und Konfliktkarte

Anlage G-3Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Maßnahmenkarte

Anlage G-4Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt Nord-Süd

Anlage G-5Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt West-Ost

Anlage G-6Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bilanzierung

Anlage G-7Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Ökopunkte

Anlage HVorgezogene Prüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG

Anlage JSchalltechnische Untersuchung

Anlage KAbschlussbericht Kampfmittelräumung

Anlage MHydrogeologische Untersuchung

Anlage NBodenuntersuchung zur Möglichkeit der Versickerung v. Niederschlagswasser

Anlage O-1Konzept zur Abwasserableitung - Textteil

Anlage O-2Konzept zur Abwasserableitung - Planzeichnung

Anlage P-1Entwurfsplanung Kreisverkehr

Anlage P-2Verkehrliche Stellungnahme 2018


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A - Planzeichnung - Alter und neuer Geltungsbereich (966 KB)      
Anlage 2 2 Anlage B - Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen (82 KB)      
Anlage 3 3 Anlage C-1 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper (588 KB)      
Anlage 4 4 Anlage C-2 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen (343 KB)      
Anlage 5 5 Anlage C-3 - Stellungnahme Wupperverband (28 KB)      
Anlage 6 6 Anlage C-4 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg (83 KB)      
Anlage 7 7 Anlage C-5 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis (54 KB)      
Anlage 8 8 Anlage C-6 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom (4223 KB)      
Anlage 9 9 Anlage C-7 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer, Kreisstelle RBK (224 KB)      
Anlage 10 10 Anlage C-8 - Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (47 KB)      
Anlage 11 11 Anlage D-1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Planzeichnung (4617 KB)      
Anlage 12 12 Anlage D-2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beiblatt Nachrichtliche Uebernahmen (2000 KB)      
Anlage 13 13 Anlage D-3 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen (389 KB)      
Anlage 14 14 Anlage D-4 - Begruendung Teil 1 - Allgemeiner Teil (3162 KB)      
Anlage 15 15 Anlage D-5 - Begruendung Teil 2 - Umweltbericht (3178 KB)      
Anlage 16 16 Anlage E-1 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Lageplan (1914 KB)      
Anlage 17 17 Anlage E-2 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Ansichten (6989 KB)      
Anlage 18 18 Anlage E-3 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Schnitte (1555 KB)      
Anlage 19 19 Anlage E-4 - Vorhaben- und Erschliessungsplan - Kurzbaubeschreibung (169 KB)      
Anlage 20 20 Anlage F - Artenschutzpruefung - Stufe 1 (3256 KB)      
Anlage 21 21 Anlage G-1 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Textteil (3352 KB)      
Anlage 22 22 Anlage G-2 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestands- und Konfliktkarte (2059 KB)      
Anlage 23 23 Anlage G-3 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Massnahmenkarte (2652 KB)      
Anlage 24 24 Anlage G-4 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt Nord-Sued (2246 KB)      
Anlage 25 25 Anlage G-5 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt West-Ost (2380 KB)      
Anlage 26 26 Anlage G-6 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bilanzierung (18 KB)      
Anlage 27 27 Anlage G-7 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Oekopunkte (161 KB)      
Anlage 28 28 Anlage H - Vorgezogene Pruefung des Einzelfalls gemaess UVPG (295 KB)      
Anlage 29 29 Anlage J - Schalltechnische Untersuchung (4240 KB)      
Anlage 30 30 Anlage K - Abschlussbericht Kampfmittelraeumung (587 KB)      
Anlage 31 31 Anlage M - Hydrogeologische Untersuchung (2743 KB)      
Anlage 32 32 Anlage N - Bodenuntersuchung zur Versickerung des Niederschlagswassers (3431 KB)      
Anlage 33 33 Anlage O1 - Konzept zur Abwasserableitung - Textteil (704 KB)      
Anlage 34 34 Anlage O2 - Konzept zur Abwasserableitung - Planzeichnung (3621 KB)      
Anlage 35 35 Anlage P-1 - Entwurfsplanung Kreisverkehr (1679 KB)      
Anlage 36 36 Anlage P-2 - Verkehrliche Stellungnahme 2018 (1874 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: