Vorlage - 0178/2018  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.10.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt
08.10.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 09.08.2018, mit welcher die fehlenden Haushaltsmittel für das Projekt „Feuer- und Rettungswache Vorm Eickerberg, Erweiterung durch Module“ in Höhe von 240.000,00 € bereitgestellt wurden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Kostenschätzung der Verwaltung betrug 1,02 Mio. Euro. Durch Anpassung des Standards und Reduzierung der Fläche wurden in den Haushalt 740.000 Euro eingestellt. Durch eine nachträgliche Erweiterung der Flächen gem. Bedarf und der aktuellen Marktlage der Baubranche sind die Preise nun erheblich gestiegen.

Bei den bereits erfolgten zwei Submissionen – Tiefbau und Modulerrichtung - liegen ein bzw. zwei Angebote vor. Hieraus ergeben sich Mehrkosten entgegen des Kostenüberschlags von 2017 in Höhe von 365.000 Euro. Die Verwaltung kann Reduzierungen durch die eigene Durchführung von Projektleistungen und Kürzung der Sicherheit bei den bereits submittierten Gewerken erreichen. Es fehlen daher aktuell rund 240.000 Euro für die Durchführung des Projektes. Eine Beteiligung des Rates erst in dessen nächsten regulären Sitzung im September hätte eine enorme zeitliche Verzögerung des Projektes mit ggf. einer erneuten Ausschreibung und möglicherweise noch kostenintensiveren oder gar ausbleibenden Angeboten zur Folge.

 

Ebenfalls muss dem Brandschutzbedarfsplan entsprochen werden – andernfalls droht die Auflage eines zweiten baulichen Rettungswegs für jegliches zu genehmigende Gebäude ab 2019 in Wermelskirchen.

 

Im Rahmen der laufenden Haushaltsausführung wird eine Deckung durch Einsparungen in 2018 (aufgrund zeitlicher Verschiebungen z. B. bei den Flüchtlingsunterkünften) möglich sein.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 09.08.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung (325 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

s. Darstellung im Sachverhalt

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR siehe oben

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

s.o.

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: