Vorlage - 0179/2018  

 
 
Betreff: 40. Änderung des Flächennutzungsplanes "Autobahnohr"
a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Beschluss der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.09.2018 
26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.10.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 01 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper - 2018-02-26  
Anlage 02 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen - 2018-03-09  
Anlage 03 - Stellungnahme Wupperverband - 2018-03-15  
Anlage 04 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg - 2018-03-16  
Anlage 05 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2018-03-27  
Anlage 06 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom - 2018-03-28  
Anlage 07 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer - 2018-03-29  
Anlage 08 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein Berg - 2018-08-16  
Anlage 09 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2018-08-20  
Anlage 10 - E-Mail Herr Naumann (Rheinisch-Bergischer Kreis) - 2018-08-21  
Anlage 11 - Stellungnahme Straßen-NRW Autobahnnierderlassung - 2018-08-24  
Anlage 12 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom - 2018-08-07  
Anlage 13 - Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweisen  
Anlage 14 - Planzeichnung der FNP-Änderung  
Anlage 15 - Begründung zur FNP-Änderung  
Anlage 16 - Umweltbericht zur FNP-Änderung  
Anlage 17 - Artenschutzprüfung Stufe 1  
Anlage 18 - Verkehrliche Stellungnahme  
Anlage 19 - Entwässerungskonzept Bebauungsplan  

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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autobahnohr“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Autobahnohr“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu.

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Sachverhalt:

 

 

 

zu a)

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.07.2018 (Vorlage 0125/2018) wurden die Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung fand vom 23.07.2018 bis zum 24.08.2018 statt. Während dieser Zeit wurden - wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung - keine Anregungen oder Bedenken von Bürgerinnen oder Bürgern vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 17.07.2018 (Anschreiben per E-Mail) bis zum 24.08.2018 (Abgabefrist Stellungnahmen) statt. Während dieser Zeit wurden insgesamt dreizehn Stellungnahmen abgegeben, hiervon enthielten lediglich fünf abwägungsrelevante Bedenken, Anregungen oder Hinweise.

 

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren steht mit der Abwägung aller vorgebrachter Bedenken, Anregungen und Hinweise der nächste Verfahrensschritt an. In Anlage 13 sind alle im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der 40. FNP-Änderung eingebrachten Stellungnahmen - sofern Sie Bedenken, Anregungen oder Hinweise enthalten - (Anlage 01 bis 12) aufgelistet und mit Stellungnahmen der Verwaltung / Abwägungsvorschlägen versehen.

Zahlreiche Anregungen und Hinweise, insbesondere aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlagen 01 bis 07), konnten bereits vor der öffentlichen Auslegung in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet werden.

 

 

Im Folgenden wird der Abwägungsvorgang unter Berücksichtigung der Ausführungen in Anlage 13 nach Belangen geordnet dargestellt:

 

 

Die Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen

 

Berücksichtigung der Belange

 

-durch Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Rahmen der FNP-Änderung auf Grundlage eines mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten kreisweiten Gewerbeflächenkonzepts

 

Die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen durch diese FNP-Änderung steht im Widerspruch zu den Belangen der Landwirtschaft (siehe Schreiben der Landwirtschaftskammer; Anlage 07). Diese Belange müssen im Rahmen der Abwägung zurücktreten, da nachweislich (Gewerbeflächenuntersuchung der Stadt Wermelskirchen, 2009) innerhalb des bebauten Siedlungsbereichs der Stadt Wermelskirchen keine ausreichenden Flächen zur Umnutzung oder Nachverdichtung zur Verfügung stehen. Daher muss bei der Gewerbeflächenentwicklung auf landwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen werden.

 

Das kreisweite, mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Gewerbeflächenkonzept umfasst auf Wermelskirchener Stadtgebiet insgesamt vier solcher Flächen; eine davon ist das Gebiet „Autobahnohr“, für deren Entwicklung die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet wurde.

 

Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ist die Abwägung zu Gunsten der Versorgung der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen angemessen.

 

 

Belange des Wasserschutzes 

(Stellungnahmen Wupperverband, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Stadtwerke Solingen)

 

Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise

 

-durch nachrichtliche Darstellung der Wasserschutzzonen in der FNP-Änderung

-durch Darstellen der neue Baufläche (FNP-Änderung) nur in Wasserschutzzone III

-durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zur FNP-Änderung

-durch frühzeitige Abstimmung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Isaplan 2018) mit den zuständigen Behörden

-außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens durch Festsetzungen und Hinweise im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“

 

Die Belange des Wasserschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.

 

Die Darstellung neuer Bauflächen innerhalb der Wasserschutzzone III der Sengbachtalsperre ist nach den Vorschriften der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung wurde seitens der Stadt am 23.07.2018 beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Umweltschutz gestellt (Eingangsbestätigung vom 14.08.2018). Die Genehmigung steht noch aus. Auf Grund der bisherigen Stellungnahme der Behörde im Rahmen der FNP-Änderung ist von einer Genehmigung auszugehen. Liegt die Genehmigung bis zur Ratssitzung noch nicht vor, sollte der Rat der Stadt den abschließenden Beschluss über die FNP-Änderung (Beschluss zu b) unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Bauflächendarstellung in Wasserschutzzone III durch den Rheinisch-Bergischen Kreis fassen.

 

 

Belange des Artenschutzes

(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)

 

Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise

 

-durch Erstellung einer Artenschutzprüfung (ASP, Stufe I)

-durch Ergänzung der ASP hinsichtlich Wiesenvögel (Begehung während der Brutzeit)

-durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zur FNP-Änderung

-außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens durch Festsetzungen und Hinweise im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“

 

Die Belange des Artenschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.

 

 

Belange des Landschafts- und Naturschutzes

(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)

 

Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise

 

-durch Aufstellung eines Umweltberichts zur FNP-Änderung

-durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zur FNP-Änderung

-außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens insbesondere durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Festsetzungen und Hinweise im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“

 

Die Belange des Landschafts- und Naturschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.

 

 

Belange des Orts- und Landschaftsbildes

(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)

 

Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise

 

-durch Aufstellung eines Umweltberichts zur FNP-Änderung

-durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zur FNP-Änderung

-außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens durch Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und entsprechende Festsetzungen und Hinweise im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“

 

Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.

 

 

Belange der Landwirtschaft

(Stellungnahme Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Rheinisch Bergischer Kreis)

 

Die Landwirtschaftskammer wendet sich gegen die 40. FNP-Änderung, da diese die Inanspruchnahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche vorbereite. Sie weist des Weiteren darauf hin, dass jede Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen sei.

 

Die Anregungen / Bedenken der Landwirtschaftskammer stehen in diesem Fall dem dringenden Bedarf der Stadt Wermelskirchen an Gewerbeflächen entgegen. Wie bereits im Abschnitt „Die Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen“ (siehe oben) dargelegt, hat die Stadt Wermelskirchen dezidierte Untersuchungen hinsichtlich der künftigen Gewerbeflächenentwicklung angestellt, deren Ergebnisse in ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept eingeflossen sind. Vier Wermelskirchener Gebiete, darunter die Fläche „Autobahnohr“, wurden in dieses Konzept als zu entwickelnde Gewerbeflächen aufgenommen.

 

Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ist die Abwägung zu Gunsten der Versorgung der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen entgegen den Belangen der Landwirtschaft angemessen.

 

 

Belange des Straßenverkehrs 

(Stellungnahmen Landesbetrieb Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg und Landesbetrieb Straßen.NRW, Autobahnniederlassung Krefeld)

 

Seitens der Regionalniederlassung Rhein-Berg werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes geltend gemacht. 

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen beziehen sich auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“. Im Rahmen dessen Aufstellungsverfahrens wird die Berücksichtigung der Belange des Straßenverkehrs durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen sowie Aufnahme von Hinweisen möglich sein.

 

Die von der Autobahnniederlassung Krefeld vorgebrachten Anregungen und Hinweise können zwar auf Grund fehlender Festsetzungsmöglichkeiten nicht im Rahmen der FNP-Änderung, aber im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für die Anregung, die 40m-Anbauverbotszone in der Planzeichnung darzustellen. Dies ist in der FNP-Änderung auf Grund des Maßstabs und der fehlenden Parzellenschärfe nicht sinnvoll; hier wird lediglich in der Begründung auf die Anbauverbotszone hingewiesen. In der Bebauungsplanzeichnung, die auf Grundlage von ALKIS- und ergänzenden Vermessungsgrundlagen erstellt wurde, werden die 40m-Anbauverbotszone und die 100m-Genehmigungszone dagegen dargestellt.

 

 

Belange des Lärmschutzes

(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis und Landesbetrieb Straßen.NRW)

 

Die Belange des Lärmschutzes spielten bereits im Vorfeld der 40. FNP-Änderung bei der Standortwahl im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes (Autobahnnähe und benachbarte Gewerbe- und Mischgebiete) eine Rolle.

 

Die abschließende Berücksichtigung der Belange kann allerdings erst im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 86 „Autobahn“ durch die schalltechnische Untersuchung und die aus dieser abgeleiteten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen.

 

 

Belange der Energieversorgung

(Stellungnahmen der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom)

 

Das Plangebiet der 40. Änderung wird von einer 110kv-Freileitung durchquert. Der Betreiber dieser Hochspannungsleitung hat im Verfahren Anregungen vorgebracht, die auf die Sicherung der Trasse sowie die Gewährleistung ihrer Erreichbarkeit für Wartungsarbeiten abzielen.

 

Diese Anregungen werden im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 86 „Autobahnohr“ durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen Berücksichtigung finden.

 

 

Schonender Umgang mit Grund und Boden

(§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB)

 

Mit Grund und Boden ist gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB schonend umzugehen. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sollen deshalb Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden, um Verbrauch von Grund und Boden zu minimieren.

 

In einer stadtweiten Gewerbeflächenuntersuchung 2009 zeigte sich, dass letztlich nur eine gewerbliche Brachfläche (Ziegelei Hilgen) und zwei teilweise mindergenutzte Gewerbeflächen (Rhombus-Fläche und Zippa-Klinker) im Siedlungsbereich der Stadt Wermelskirchen existieren.

Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes werden zurzeit Nutzungsüberlegungen für diese Flächen angestellt (u.a. Ziegelei Hilgen: Wohnen + Gewerbe; Rhombus-Fläche: Hochschulstandort, alternativ Wohnen + Gewerbe).

Die Reaktivierung der vorgenannten Privatflächen reicht jedoch nicht annähernd aus, um den kurz- und mittelfristigen Bedarf der Stadt Wermelskirchen an Gewerbeflächen zu decken.

 

In das kreisweite Gewerbeflächenkonzept wurden daher vier Wermelskirchener Flächen aufgenommen, die als Gewerbegebiete entwickelt werden sollen. Neben der vorgenannten Brachfläche Ziegelei Hilgen sind dies die Bereiche Hinter dem Hofe, Hünger / Büschhausen und Autobahnohr. Diese Flächen sollen den Bedarfen entsprechend entwickelt werden. Zurzeit laufen zwei Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zur Entwicklung dieser Gebiete: die 39. FNP-Änderung „Hinter dem Hofe“ (ca. 4,3 ha) und die 40. FNP-Änderung „Autobahnohr“ (3,9 ha). Diese Flächen befinden sich bereits überwiegend in städtischem Eigentum und sind daher besonders geeignet, um den kurzfristigen Bedarf an Gewerbeflächen zu decken.

 

Durch die vorbeschriebene Vorgehensweise kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden, sodass den in § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB aufgeführten Belangen Rechnung getragen werden kann.

 

 

Fazit Abwägung:

 

Wie zuvor beschrieben und in Anlage 13 dargestellt, können nahezu alle vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise im Rahmen des 40. FNP-Änderungsverfahrens „Autobahnohr“ und/oder im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ berücksichtigt werden.

 

Einzig den Bedenken der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis, hinsichtlich des Fortfalls landwirtschaftlicher Flächen kann nach Abwägung mit den Bedürfnissen der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen - wie oben aufgeführt - nicht Rechnung getragen werden.

 

 

 

zu b)

 

Nach erfolgter Abwägung (Beschluss zu a) kann der Rat der Stadt nunmehr den abschließenden Beschluss über die 40. Änderung des Flächennutzungsplans fassen.

 

Sofern die Genehmigung der Bauflächendarstellung innerhalb der Wasserschutzzone III der Sengbachtalsperre durch den Rheinisch-Bergischen Kreis bis zur Ratssitzung noch nicht vorliegt, sollte der Rat der Stadt den abschließenden Beschluss über die 40. FNP-Änderung unter entsprechendem Vorbehalt fassen.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage 01Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 26.02.2018

Anlage 02Stellungnahme Stadtwerke Solingen vom 09.03.2018

Anlage 03Stellungnahme Wupperverband vom 15.03.2018

Anlage 04Stellungnahme Straßen.NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg vom 16.03.2018

Anlage 05Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 27.03.2018

Anlage 06Stellungnahme Westnetz GmbH - Spezialservice Strom vom 28.03.2018

Anlage 07Stellungnahme Landwirtschaftskammer - Kreisstelle RBK vom 29.03.2018

Anlage 08Stellungnahme Straßen.NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg vom16.08.2018

Anlage 09Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 20.08.2018

Anlage 10ergänzende E-Mail von Herrn Naumann (Rheinisch-Bergischer Kreis) vom 21.08.2018

Anlage 11Stellungnahme Straßen.NRW Autobahnniederlassung Krefeld vom 24.08.2018

Anlage 12Stellungnahme Westnetz GmbH - Spezialservice Strom vom 07.08.2018

Anlage 13Abwägungsvorschlag zu den eingegangen Bedenken, Anregungen und Hinweisen

Anlage 14Planzeichnung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 15Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 16Umweltbericht zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 17Artenschutzprüfung (Stufe I)

Anlage 18Verkehrliche Stellungnahme zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 19Entwässerungskonzept Bebauungsplan


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 01 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper - 2018-02-26 (588 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 02 - Stellungnahme Stadtwerke Solingen - 2018-03-09 (343 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 03 - Stellungnahme Wupperverband - 2018-03-15 (29 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 04 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg - 2018-03-16 (84 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 05 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2018-03-27 (48 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 06 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom - 2018-03-28 (4223 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 07 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer - 2018-03-29 (224 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 08 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein Berg - 2018-08-16 (45 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 09 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2018-08-20 (58 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 - E-Mail Herr Naumann (Rheinisch-Bergischer Kreis) - 2018-08-21 (181 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 - Stellungnahme Straßen-NRW Autobahnnierderlassung - 2018-08-24 (54 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 12 - Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom - 2018-08-07 (813 KB)      
Anlage 19 13 Anlage 13 - Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweisen (151 KB)      
Anlage 13 14 Anlage 14 - Planzeichnung der FNP-Änderung (1498 KB)      
Anlage 14 15 Anlage 15 - Begründung zur FNP-Änderung (1126 KB)      
Anlage 15 16 Anlage 16 - Umweltbericht zur FNP-Änderung (3398 KB)      
Anlage 16 17 Anlage 17 - Artenschutzprüfung Stufe 1 (2560 KB)      
Anlage 17 18 Anlage 18 - Verkehrliche Stellungnahme (4727 KB)      
Anlage 18 19 Anlage 19 - Entwässerungskonzept Bebauungsplan (706 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: