Beschlussvorschlag: Sachverhalt: 1. Informationen zum Projekt "Barrierefreier Bogenparcours" Standortsuche: Der Verein arche e.V. ist auf der Suche nach einem geeignetem Standort in Wermelskirchen zur Errichtung eines Bogenparcours für sein „Bogenprojekt“. Arche e.V. (Förderkreis für soziale Initiativen, Wuppertal) ist der Förderverein des alpha e.V. (Soziale Dienstleistungen) und unterstützt das „Bogenprojekt“ in Wermelskirchen. Ziel: Das "Bogenprojekt" hat das Ziel, ein Sportangebot zu schaffen, das von Menschen mit und ohne Handicaps gemeinsam und gleichberechtigt ausgeübt werden kann. 2016 erhielt es den Inklusionspreis des Landes NRW. Angestrebt wird die Eröffnung des ersten barrierefreien Bogenparcours Deutschlands. Beschreibung der Nutzung/ des Konzepts: Auf einem ca. 0,5 ha großen, möglichst ebenen Gelände (Wiesen- /Waldgebiet, Sportfläche, Industriebrache), soll entlang markierter Pfade mit Pfeil und Bogen auf lebensechte 3-D-Tierabbildungen geschossen werden. In der Nähe vorhanden sein sollen Parkplätze, ein Bauwagen oder ähnliches zur Lagerung von Ausleihbögen, eine (Kompost-)Toilette und idealerweise ein Ausflugslokal. Die Unterhaltung der Einrichtung soll - gemäß arche e.V. - durch ca. 30 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer anderer Bogensportvereine erfolgen. Finanzierung: Für dieses Projekt sollen beispielsweise über das Programm "LEADER Bergisches Wasserland e. V." Fördermittel beantragt werden. Bereits zweimal hatte sich der Verein um eine LEADER-Förderung beworben. Diese hätte - aufgrund des Alleinstellungsmerkmals "Barrierefreiheit" - auch Erfolgsaussichten gehabt. Sie musste jedoch - mangels geeigneten Grundstücks – zurückgezogen werden. Derzeitiger Standort: Die Nutzung des Standorts in Dhünn-Halzenberg/nördlich vom „Staller Weg“ ist nur eingeschränkt und kaum barrierefrei möglich, da - unter anderem - die planungsrechtlichen Voraussetzungen unzureichend erfüllt sind.
2. Planungsrechtliche Voraussetzungen Planungsrecht: Potentielle Standorte müssen grundsätzlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nutzung als Bogenparcours erfüllen. Viele bisher diskutierte Grundstücke befanden sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Kosten für die Durchführung eines regulären Bauleitplanverfahrens einschließlich erforderlicher Gutachten zur Schaffung von Planungsrecht würde arche e.V. jedoch nicht tragen können.
3. Standorte, die geprüft wurden, aber nicht realisierbar sind a)Tente, Teilfläche des Sportplatzes: Die Nutzung wäre planungsrechtlich möglich. Der Sportplatz Tente wird jedoch als Ausweichstandort gebraucht, bis die Plätze Pohlhausen und Eifgen umgebaut sind (Grüne Asche bzw. Kunstrasen).
b)Dabringhausen, Grundstück südwestlich des Sportplatzes Höferhof und c)Dhünn, Bereich südöstlich der Mehrzweckhalle: Die Nutzung ist gegenwärtig planungsrechtlich unzulässig. Hier wäre zunächst zur Schaffung des erforderlichen Planrechts die Durchführung von Bauleitplanverfahren erforderlich.
d)Dhünn, Bereich ehemaliges Freibad Dhünn: Für die Nutzung des Geländes liegt dem Sachgebiet Bauordnung der Bauantrag eines anderen Vereins vor. Beantragt wird eine dem Bogenschießen - aus planungsrechtlicher Sicht - vergleichbare Freizeitnutzung. Im Rahmen dieses Antragsverfahrens wurde die Bezirksregierung beteiligt. Deren Stellungnahme, inwieweit die bestehende Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) die beantragte Freizeitnutzung trägt, steht zurzeit noch aus. Vorab wurden Gespräche bezüglich einer gemeinsamen Nutzung des Geländes geführt. Während die planungsrechtliche Situation noch geprüft wird, ist aufgrund einer bereits jetzt erkennbaren Kollision der Nutzungszeiten beider Vereine davon auszugehen, dass die Bogenschützen an diesem Standort nicht zum Zuge kommen können.
e)Pohlhausen, im Bereich des Bebauungsplanes "Sportanlage Pohlhausen": Die geplante Nutzung ist gegenwärtig planungsrechtlich unzulässig. Das erforderliche Planrecht ließe sich jedoch ggf. im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens schaffen. Der FNP stellt den Bereich als "Grünfläche", Zweckbestimmung "Sportplatz", dar. Der Bebauungsplan Nr. 41 "Sportanlage Pohlhausen" (22.10.1990) weist den in Rede stehenden Teilbereich als Fläche für die Forstwirtschaft aus. Das Gebiet enthält keine Festsetzungen des Landschaftsplanes Wermelskirchen und liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Ein Teilbereich ragt in den Schutzstreifen einer 220 kV-Hochspannungsleitung. Die Fläche ist teilweise in Privatbesitz. Bei einer ersten Kontaktaufnahme zeigte sich der Eigentümer dem Projekt gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist terminiert und wird weitere Erkenntnisse bringen. Die Nähe zu einem durch sportliche Nutzung vorgeprägten Bereich, die Darstellungen des FNP sowie die Lage innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, sprechen dafür, die Fläche näher zu betrachten.
4. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird verfolgenswerte Standorte prüfen bzw. weiterhin geeignete Flächen suchen, die die vorgenannten planungsrechtlichen und projektbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Sollten sich potentiell nutzbare Flächen in Privatbesitz befinden, wird der Kontakt zwischen den Eigentümern und dem Verein arche e.V. hergestellt.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus nimmt die Sachstandsinformation zur Standortsuche für einen barrierefreien Bogenparcours zur Kenntnis.
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