Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gleisdreieck“ einzuleiten.
Sachverhalt:
Das städteübergreifende Gewerbegebiet liegt im Bereich des sogenannten „Gleisdreiecks“. Die Schenkel dieses Dreiecks bilden die B 51 (Bergisch Born – Wermelskirchen), die Kreisstraße 22 Richtung Buchholzen sowie die Bahntrasse Richtung Hückeswagen. Der Flächennutzungsplan stellt in seiner geltenden Fassung die anteiligen Flächen auf Wermelskirchener Stadtgebiet als Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald dar. Da diese Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit der Umsetzung eines Gewerbegebietes nicht vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlage/n:
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