Vorlage - 0184/2018  

 
 
Betreff: Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gleisdreieck"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Knabe, Marvin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.09.2018 
26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.10.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich 49. Flächennutzungsplanänderung "Gleisdreieck"  

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gleisdreieck“ einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt:
Die drei Städte Wermelskirchen, Remscheid und Hückeswagen planen gemeinsam die Umsetzung eines interkommunalen Gewerbegebiets im Grenzgebiet der drei Städte. Die Verwaltung hat die Politik im Haupt- und Finanzausschuss am 22.01.2018 mit der Vorlage 0005/2018 bereits über diese Planungen informiert. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in der Sitzung vom 23.04.2018 den Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets voranzutreiben.

 

Das städteübergreifende Gewerbegebiet liegt im Bereich des sogenannten „Gleisdreiecks“. Die Schenkel dieses Dreiecks bilden die B 51 (Bergisch Born – Wermelskirchen), die Kreisstraße 22 Richtung Buchholzen sowie die Bahntrasse Richtung Hückeswagen.

Der Flächennutzungsplan stellt in seiner geltenden Fassung die anteiligen Flächen auf Wermelskirchener Stadtgebiet als Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald dar. Da diese Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit der Umsetzung eines Gewerbegebietes nicht vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

 

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Anlage/n:
Anlage 1Geltungsbereich der 49. Flächennutzungsplanänderung „Gleisdreieck“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich 49. Flächennutzungsplanänderung "Gleisdreieck" (768 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: