Vorlage - 0200/2018  

 
 
Betreff: 19. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.10.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.10.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
180914 Aenderungssatzung  

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die 19. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen wurde durch eine Änderung des § 15 Abs. 3 die Entscheidung über die Anerkennung ruhegehaltsfähiger Zeiten bei Beamtinnen und Beamten auf den Bürgermeister übertragen.

 

Dabei wurde versäumt, die nachfolgenden Abschnitte anzupassen und entsprechende Verweise innerhalb des Paragrafen zu aktualisieren. Dies wird mit der 19. Änderung der Hauptsatzung nachgeholt.


 

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Anlage/n:

 

19. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Staft Wermelskirchen vom 12.07.1995

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180914 Aenderungssatzung (2 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: