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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 19. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995.
Sachverhalt:
Mit der 18. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen wurde durch eine Änderung des § 15 Abs. 3 die Entscheidung über die Anerkennung ruhegehaltsfähiger Zeiten bei Beamtinnen und Beamten auf den Bürgermeister übertragen.
Dabei wurde versäumt, die nachfolgenden Abschnitte anzupassen und entsprechende Verweise innerhalb des Paragrafen zu aktualisieren. Dies wird mit der 19. Änderung der Hauptsatzung nachgeholt.
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