Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Controllingbericht zu den Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling für das III. Quartal 2018 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind. Wegen der Euro-Umstellung erfolgte eine Änderung zum 01.01.2002. Am 23.06.2008 hat der Rat der Stadt, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2008 und im Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes am 18.06.2008, eine Neufassung der Richtlinien beschlossen. Die Richtlinien gelten für die Maßnahmen des Städtischen Haushalts und auch für die des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes, soweit der Gesamtausgabebedarf bei einer Maßnahme über 100.000 € beträgt.
Es erfolgt eine quartalsmäßige Information sowohl des Haupt- und Finanzausschusses für die städtischen Maßnahmen wie auch des Betriebsausschusses für die Maßnahmen des Städtischen Abwasserbetriebes (im Ausnahmefall, z. B. aus Zeitgründen, Information im Rat der Stadt). Informiert wird über die Entwicklung der Bauinvestitionen durch einen standardisierten Bericht, in dem dargestellt werden:
- der aktuelle Zeitplan - der Kosten-, Planungs- und Genehmigungsstand - die Gewährung von Zuschüssen, Kostenbeteiligungen sowie das Beitrags aufkommen.
Die Betriebsleitung wird bei Bedarf weitere Erläuterungen in der Sitzung geben.
Anlage/n: - Controllingbericht für das III. Quartal 2018
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