Vorlage - 0253/2018  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
03.12.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Kalkulation Rettungsdienst 2019  
Anlage 2_Anlagenachweis Rettungsdienst  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ zur Kenntnis.

 

Danach bleiben die Gebührensätze unverändert.

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
  • Notfallrettung und Notfalltransport
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW, beim Rettungstransportwagen (RTW) sowie  beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) durch unveränderte Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2019 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2019 wie folgt festzulegen:

 

KTW214,00 €

 

RTW402,00 €

 

NEF227,00 €

 

Arzt209,52 €

 

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

-47.104 €

35.683 €

-2.779 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

20.696

-35.683 e

2.779

 

 

verbleiben aus 2014

-26.408

0 €

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

-16.265 €

89.012 €

7.767 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

5.312

-89.012 €

0

 

 

verbleiben aus 2015

-10.953

0

7.767 €

 

 

 

 

 

 

 

 


Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

24.961 €

188.869 €

101.243 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-24.961

-173.207

-43.604 €

 

 

verbleiben aus 2016

0 €

15.662

57.639

 

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)

Verrechnung mit Vorjahren

verbleiben aus 2017

 

12.669 €

-12.669

0 €

 

3.690 €

    -3.690 €

0

 

-43.019 €

43.019 €

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-37.361

15.662

65.406

 

 

Vortrag in Kalkulation 2018

26.408

0

-30.000

 

 

Vortrag in Kalkulation 2019

10.953

0

-35.406

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

0

15.662

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beim KTW gab es in 2014 und 2015 jeweils Unterdeckungen in Höhe von insgesamt 63.369€. Davon wurden 26.008 € mit Ergebnissen der Folgejahre verrechnet (24.961 € aus 2016 und 1.047 € aus 2017). Die restliche Überdeckung des Jahres 2017 wurde für den Ausgleich von Vorjahren verwendet. Der Rest (37.361 €) wurde in die Kalkulation 2018 eingestellt bzw. findet 2019 Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 wurden vollständig ausgeglichen.

 

Beim RTW gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Überdeckung von insgesamt 317.254 €. Davon wurden 301.592 € mit Vorjahresergebnissen verrechnet (124.695 € nach 2011, 144.656 € nach 2012 und 32.241 € nach 2013). Es verbleibt eine Überdeckung von 15.662 €, welche bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist.

 

Die Unterdeckung bei NEF aus 2014 von 2.779 € wurde mit den Ergebnissen aus 2013 (2.194 €) und 2016 (585 €) ausgeglichen. Die Überdeckungen aus 2015 und 2016 von insgesamt 109.010 € wurden teilweise mit Jahresergebnissen verrechnet (585 € aus 2013 und 43.019 € aus 2017). Der Rest wurde in die Kalkulationen 2018 eingestellt bzw. findet 2019 Berücksichtigung.

 

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 84.000 €.

 


Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Die Personalkosten steigen um 84.065 € (5%) ggü. dem Vorjahr.

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2019 wurden auf Basis der Einsatzzahlen der letzten drei Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2016

1.794

2.960

1.864

1.896

Plan 2017

1.780

2.945

2.700

2.700

Plan 2018

1.825

2.845

2.480

2.359

Plan 2019

1.970

2.920

2.540

2.540

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2019 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (122.730 €).

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (Anlage 1)

Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kalkulation Rettungsdienst 2019 (134 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Anlagenachweis Rettungsdienst (271 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift