![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ zur Kenntnis.
Danach bleiben die Gebührensätze unverändert.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW, beim Rettungstransportwagen (RTW) sowie beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) durch unveränderte Gebührensätze erreicht werden.
Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2019 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2019 wie folgt festzulegen:
KTW214,00 €
RTW402,00 €
NEF227,00 €
Arzt209,52 €
Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Beim KTW gab es in 2014 und 2015 jeweils Unterdeckungen in Höhe von insgesamt 63.369€. Davon wurden 26.008 € mit Ergebnissen der Folgejahre verrechnet (24.961 € aus 2016 und 1.047 € aus 2017). Die restliche Überdeckung des Jahres 2017 wurde für den Ausgleich von Vorjahren verwendet. Der Rest (37.361 €) wurde in die Kalkulation 2018 eingestellt bzw. findet 2019 Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 wurden vollständig ausgeglichen.
Beim RTW gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 eine Überdeckung von insgesamt 317.254 €. Davon wurden 301.592 € mit Vorjahresergebnissen verrechnet (124.695 € nach 2011, 144.656 € nach 2012 und 32.241 € nach 2013). Es verbleibt eine Überdeckung von 15.662 €, welche bis zum Jahr 2020 auszugleichen ist.
Die Unterdeckung bei NEF aus 2014 von 2.779 € wurde mit den Ergebnissen aus 2013 (2.194 €) und 2016 (585 €) ausgeglichen. Die Überdeckungen aus 2015 und 2016 von insgesamt 109.010 € wurden teilweise mit Jahresergebnissen verrechnet (585 € aus 2013 und 43.019 € aus 2017). Der Rest wurde in die Kalkulationen 2018 eingestellt bzw. findet 2019 Berücksichtigung.
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden
Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 84.000 €.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:
Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2019 wurden auf Basis der Einsatzzahlen der letzten drei Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2019 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (122.730 €).
Anlage/n:
●Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (Anlage 1) ●Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |