![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.
Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2019 für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Wochen- und Jahrmärkte abgegolten:
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ könnte ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Gesamt Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018) - 10.967 € Verzicht 10.967 € verbleiben aus 2014 0 €
Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)- 12.096 € Verrechnung mit Ergebnissen0 € verbleiben aus 2015- 12.096 €
Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020) - 13.986 € Verrechnung mit Ergebnissen 0 € verbleiben aus 2016 - 13.986 €
Ergebnis aus 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)- 15.571 € Verrechnung mit Ergebnissen0 € Verbleiben aus 2017- 15.571 €
Zwischensumme - 41.653 € Vortrag in die Kalkulation 2018 0 € Verzicht in der Kalkulation 2019 12.096 €
Restliche Ausgleichsverpflichtung - 29.557 €
Auf die aus dem Jahr 2014 stammende Unterdeckung von 10.967 € wurde verzichtet. Es wurde 2018 keine Gebührenkalkulation für die Wochenmärkte erstellt, da kostendeckende Gebühren nicht darstellbar waren. Die Gebührensätze blieben damit unverändert. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass der Loches-Platz umgebaut werden soll und somit für die Markttreibenden mit Einschränkungen zu rechnen ist.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Jahrmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" könnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt: Gesamt Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018) -12.792 € Verrechnung mit Ergebnissen 3.386 € verbleiben aus 2014 - 9.406 €
Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019) - 12.334 € Verrechnung mit Ergebnissen 0 € verbleiben aus 2015 - 12.334 €
Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)- 10.197 € Verrechnung mit Ergebnissen 0 € verbleiben aus 2016 - 10.197 €
Ergebnis aus 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)- 19.419 € Verrechnung mit Ergebnissen 0 € Verbleiben aus 2017- 19.419 €
Zwischensumme - 51.356 € Verzicht in der Kalkulation 2018 9.406 € Verzicht in der Kalkulation 2019 12.334 €
Restliche Ausgleichsverpflichtung - 29.616 €
Auf die verbleibende Unterdeckung aus 2014 wurde in der Kalkulation 2018 bei Beibehaltung der Gebührensätze verzichtet. Das Ergebnis aus 2015 weist ein Defizit von 12.334 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2019 auszugleichen wäre.
Das Defizit aus 2016 und 2017 ist spätestens in 2020 und 2021 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Die Gebührensätze können unter den genannten Umständen nicht auf dem Vorjahresniveau gehalten werden, da sich der Gebührenbedarf in Summe gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert hat. Grund hierfür sind einerseits steigende Kosten im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Betriebshof) und andererseits ein steigender Ansatz an Personalkosten.
Die Veranlagungsmeter sind gegenüber der Kalkulation 2018 unverändert. Zusammenfassung:Auf die bis 2019 auszugleichenden Defizite für die kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ in Höhe von 12.096 € und „Jahrmärkte“ in Höhe von 12.334 € sollte verzichtet werden. Die Berücksichtigung der Fehlbeträge in den Kalkulationen 2019 hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen. In Anbetracht des geplanten Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Marktbeschicker darstellt, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar. Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |