Vorlage - 0261/2018  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Ullrich, Karla
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
03.12.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Kalkulation_Friedhöfe_2019  
Anlage 2_Anlagenachweis_Friedhöfe_PLAN2019  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2015 (56.046 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

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Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen” (Kostenträger 130401) vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

 

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die zu kalkulierenden Benutzungsgebühren abgegolten:

 

· Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

· Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

· Durchführen von Bestattungen

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des KAG NRW in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019, außer für die Trauerhallen, ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der  Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden.

 

 

  1. Ausgleichsverpflichtung nach KAG

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Graberwerb

Bestattungen

Trauer-/

Leichenhallen

Ergebnis 2014

Ausgleich spätestens in 2018

15.723

-7.733

-41.704 €

Verrechnung mit Ergebnissen/Verzicht

0

7.733

41.704 €

verbleiben aus 2014

15.723

0

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2015

Ausgleich spätestens in 2019

59.702 €

-14.350 €

-56.047 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

4.350 €

0 €

00 €verbleiben aus 2015

59.702

-10.000

-56.047 €

 

 

 

 

Ergebnis 2016

Ausgleich spätestens in 2020

32.940 €

5.294 €

-60.538 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2016

32.940

5.294

-60.538 €

 

 

 

 

Ergebnis 2017

15.487

9.269

-44.898

Ausgleich bis spätestens in 2021

 

 

 

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2017

15.487 €

9.269 €

-44.898 €

 

 

 

 

Zwischensumme

123.853

4.563

-161.482 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2018

-15.723

10.000

0 €

Vortrag in Kalkulation 2019

-59.702

0

0 €

Verzicht in Kalkulation 2019

0 €

0

56.047 €

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

48.428

14.563

-105.435 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf den Vortrag des Defizits 2015 bei den Trauer- und Leichenhallen in Höhe von 56.046 € zu verzichten. Die Berücksichtigung des Defizits würde sonst zu einer Gebührenerhöhung führen, die den Nachfragerückgang extrem beschleunigen würde. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2018 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

 

  1. Kostenentwicklung

 

Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus den Vorjahren sinkt der Gebührenbedarf 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 15.900 €.

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2018 bei folgenden Kosten und Erlösen:

 

- Die Personalkosten steigen um rd. 28.200 € auf 482.800. In der Planung 2019 wurde der Verteilungsschlüssel überprüft und angepasst.

 

- Die kalkulatorischen Kosten steigen bedingt durch Neuinvestitionen (z.B. Minikipper, Erneuerung Friedhofswege, Containerstellplätze) um rd. 10.000 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15% an den Kosten, die auf die Kostenstelle „Graberwerb“ entfallen.

 

 

  1. Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bestattungsart

2014

2015

2016

2017

Erdbestattungen

153 (43%)

157 (44%)

165 (48%)

134 (37%)

Urnen

202 (57%)

202 (56%)

178 (52%)

233 (63%)

Gesamt

355

359

343

367

 

Im Rahmen der Kalkulation 2019 erfolgt eine Anpassung der Inanspruchnahmen an die Ergebnisse der Vorjahre.

 

 

4.      Gebührenentwicklung

 

Die Gebühren für den Graberwerb bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Jahr 2018 ebenfalls unverändert.

 

Auf eine kostendeckende Gebühr für die Inanspruchnahme der Trauer- und Leichenhallen wird aufgrund der stetig sinkenden Inanspruchnahmen verzichtet, da ansonsten die Nachfrage durch die kostendeckende Gebühr noch stärker zurückgehen oder gar wegbrechen würde.

 

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Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 „Bestattungswesen“ (Anlage 1)
  • Kalkulatorischer Anlagennachweis 2018 (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kalkulation_Friedhöfe_2019 (231 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Anlagenachweis_Friedhöfe_PLAN2019 (264 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: