Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das in die Sitzung eingebrachte „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den nachfolgenden Beschlussvorschlag in eigener Zuständigkeit zu beschließen:
- A.1 Jugendfreizeitpark und - die Kosten für Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen
aufgenommen.
Sachverhalt: Die Städte Burscheid und Wermelskirchen erstellen seit Mitte 2017 ein „Interkommunales, Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ (IKEHK) als eine nachhaltige, sektorenübergreifende Entwicklungsperspektive für die Region, in der die Perspektiven für die beiden Städte bis zum Jahr 2030 aufgenommen werden. Über das IKEHK soll der Kooperationsgedanke nicht nur vereinbart, sondern auch gelebt werden. Hieraus abgeleitet wird das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Wermelskirchener Innenstadt (IEHK 2030). Zusammen mit dem seit Ende 2016 vorliegenden IEHK Burscheid 2025 für die Burscheider Innenstadt und den Stadtteil Hilgen werden hierin die Ziele in konkrete Maßnahmen übergeleitet. Mit der Erarbeitung des IKEHK, aber auch des IEHK Wermelskirchen Innenstadt, wurde das Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann und Partner (ASS) beauftragt. Mit dem IEHK für die Wermelskirchener Innenstadt entsteht ein ressortübergreifendes Werk, das ein breites Spektrum an Themen behandelt. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren und hieraus abgeleitet der Maßnahmen sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung Wermelskirchens und der Region initiieren. Das IEHK zeigt realisierbare Perspektiven auf und ist der Handlungsrahmen für eine mittelfristige Entwicklung der Stadt Wermelskirchen, insbesondere für die Innenstadt. Durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Burscheid sollen die Maßnahmen einen Mehrwert erzielen, der finanzielle und räumliche Ressourcen spart und ihre Effektivität und Bedeutung steigert. Das IEHK stellt auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar. Fördermöglichkeiten bestehen über die Städtebauförderung, aber auch über eine Bandbreite weiterer Förderzugänge, die aus dem Entwicklungskonzept abgeleitet und im Handlungskonzept aufgeführt sind. Darüber hinaus umfasst das Handlungskonzept Investorenmaßnahmen und weitere Maßnahmen Dritter. Der Erarbeitungsprozess des IEHKs erfolgte in aufeinander abgestimmten Stufen. Hierzu haben umfassende sektorale Untersuchungen und fachliche Bewertungen stattgefunden. Expertengespräche im November 2017 zu fünf thematischen Schwerpunkten wurden dazu genutzt, in einen Dialog mit den AkteurInnen vor Ort zu treten und Einschätzungen aus örtlicher Sicht zu gewinnen. In einem Perspektivenworkshop am 22. März 2018 wurden mit MeinungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und weiteren öffentlichen AkteurInnen sowie der Verwaltung die Bewertungen, erarbeiteten Ziele und die ersten Entwicklungsergebnisse diskutiert. Am 25. April 2018 fand in einer gut besuchten Informationsveranstaltung ein umfassender Diskurs mit den Wermelskirchener BürgerInnen statt. Hierauf folgte die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts mit Vertiefungen und den städtebaulichen Maßnahmen, insbesondere für die Wermelskirchener Innenstadt. Am 18. September 2018 wurden die erarbeiteten Konzepte in einem Konzept- und Maßnahmenworkshop mit den Wermelskirchener AkteurInnen erörtert. Eine weitere öffentliche Bürgerinformation zum Stand des IEHKs fand am 27. September 2018 statt.
Das IEHK enthält im ersten Teil, neben Aussagen zum Status Quo, zum Prozess und zu Begabungen und Defiziten, die Grundlagen, Ziele und Perspektiven für die Bereiche:
Im zweiten Teil, dem „Integrierten Entwicklungskonzept“, werden die (Einzel-) Maßnahmen, die auf Grundlage des integrierten, themenübergreifenden Ansatzes aus den Sektoren / Themenfeldern abgeleitet wurden, dargestellt. Sie wirken nicht nur für sich, sondern fügen sich inhaltlich und räumlich in den Gesamtzusammenhang ein und stützen diesen. Der Masterplan Wermelskirchen Innenstadt 2030 als Bestandteil des „Integrierten Entwicklungskonzepts“ bündelt die Vielzahl an Leitprojekten und Maßnahmen und bildet diese räumlich ab. Das IEHK für die Entwicklung der Wermelskirchener Innenstadt beinhaltet folgende Maßnahmen:
A Öffentliche Räume (Straßen, Wege, Plätze, Parkanlagen) A.1 Jugendfreizeitplatz A.2 Hüpptal: Der Auftakt A.3 Altstadt: Ein Ort mit Atmosphäre A.4 Schwanenplatz A.5 Innenstadt Nord: Stadtquartier mit Historie und Qualität A.6.1 Generationenquartier Weyersbusch: Bildung, Kultur, Aktionen – Außenanlagen Bühnenbereich und Multifunktionsfläche mit Erschließung
B Hochbau sowie dazugehörige Außenanlagen und Erschließung B.1 Bürgerhäuser: Gute Stube der Stadt B.2 Quartiersbegegnungsstätte: Beratung, Fraktionen und Verwaltung B.3 Hüpptal: Sport, Spiel, (Ent-)Spannung in der Innenstadt, Hallenbad B.4 Ein ruppiger Ort am Rande der Innenstadt – AJZ B.5.1 Generationenquartier Weyersbusch: Bildung, Kultur, Aktionen – Zentralisierung von sozio-kulturellen und Kulturbildungs-Angeboten um einen neuen Platz für die Stadtgesellschaft B.5.2 Generationenquartier Weyersbusch: Bildung, Kultur, Aktionen – Außenanlagen zum sozio-kulturellen Angebot
C Aktivierung der Brache Rhombus C.1 Hochschul- und Technologiequartier Rhombus als Alternativen C.1A Innovationsquartier Rhombus (Technologie, Forschung, Dienstleistung, Wohnen) C.1B Innenstadtquartier Rhombus (Dienstleistung, soziale Einrichtungen, Wohnen)
D Fassadenprogramm und Verfügungsfonds D.1 Erscheinungsbild in der Wermelskirchener Innenstadt aufwerten D.2 Verfügungsfonds zur Vitalisierung des Zentrums
E Projektsteuerung, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit, Planungskonzepte sowie Programme, Richtlinien und Beratung zum Erscheinungsbild / Fassadenprogramm und Verfügungsfonds
Maßnahmen Dritter (auch der „Öffentlichen Hand“) und Privatmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ stehen
- Hochschuleinrichtungen „öffentliche Hand“ - oder Investorenmaßnahme bei privaten Hochschuleinrichtungen alternativ
oder Innenstadtquartier Rhombus Bebauung - Maßnahmen Dritter und / oder Investorenmaßnahmen und / oder weitere Privatmaßnahmen
- Haus Eifgen, Ertüchtigung als Veranstaltungszentrum - Freibad / altes Wasserwerk, Unternehmenskultur
Die dargestellten Maßnahmen sollen vom Grundsatz beschlossen werden. Alle Maßnahmen werden noch im Detail ausgearbeitet, mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit erörtert und in den Gremien der Stadt behandelt. Im dritten Teil des IEHKs, der „Umsetzung“, sind die Einzelmaßnahmen in einer Übersicht und jeweils im Detail dargestellt. Ihnen werden Kosten, Zuständigkeiten / Träger, Förderprogramm / Finanzierung und der Umsetzungszeitraum zugeordnet.
Förderanträge Das IEHK bildet die inhaltliche Klammer und die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge. Die ermittelten Kosten sind im vorläufigen Bericht zum IEHK dargestellt (s. Tischvorlage / Anlage 1). Die einzelnen Förderzugänge sind mit ihren Fördersätzen (z.B. Städtebauförderung 60%, der Eigenanteil der Stadt beträgt dann 40%) aufgeführt. Maßgeblich für die Förderung sind die „zuwendungsfähigen Kosten“. Diese enthalten nicht die Einnahmen, die im Fördergebiet entstehen, z.B. bei maßnahmenbezogenen Grundstücksverkäufen, die noch näher zu ermittelnden KAG-Beiträge und nicht-förderfähige Aufwendungen (z.B. für Parkplätze). Bei Maßnahmen zur Aktivierung von Alt-Standorten werden die Ausgaben ermittelt und hiervon die zu erzielenden Erlöse abgezogen. Diese „unrentierlichen“ Kosten stellen dann die zuwendungsfähigen Kosten dar. Der Städtebauförderantrag für die mittelfristige Entwicklung (Grundförderantrag) beinhaltet die zuwendungsfähigen Kosten für alle zu beantragenden Maßnahmen. Sie werden verteilt auf die einzelnen Jahre im Haupt-Realisierungszeitraum von 2019 bis 2025. Weitere Maßnahmen, die zeitlich mit 2. Priorität verwirklicht werden sollen, werden einer 2. Stufe zugeordnet, die von 2026 bis 2030 reicht. Der Grundförderantrag wird von der Bezirksregierung Köln geprüft. Erfolgt ein positives Testat, können die einzelnen Fördermaßnahmen weiter ausgearbeitet und Einzelanträge für die jeweiligen, jährlichen Städtebauinvestitionsprogramme gestellt werden. Einzelne Maßnahmen, wie die Aktivierung der Brache Rhombus als Hochschul- und Technologiequartier oder als Innovationsquartier oder als Innenstadtquartier, die ganzheitliche Entwicklung des Hüpptals, einschließlich Maßnahmen im Bereich Eifgen (Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur) und das Generationenquartier Weyersbusch mit Angeboten für Bildung, Kultur und Aktionen sollen (auch) zur Regionale 2025 angemeldet werden. Für den Ersatzneubau des Hallenbads wird eine Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angestrebt. Dazu gehört auch die Anbindung des Hallenbads und des Sportzentrums an die L409. Das Gesamtprogramm enthält des Weiteren Fördermaßnahmen für verkehrswichtige Straßen in kommunaler Zuständigkeit (angestrebte Förderung Föri-kom-Stra und Föri-kom-Nah), wie den Umbau der Thomas-Mann-Straße (West) und der Remscheider Straße (südl. B51) und Fördermaßnahmen für den ÖPNV (EntflechtG), wie die Errichtung einer P&R-Anlage an der Bahnhofstraße.
Wichtiger Bestandteil der Förderanträge ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht für alle Maßnahmen und Teil-Maßnahmen.
Nach der Anerkennung des Grundförderantrags durch den Fördergeber werden die einzelnen Maßnahmen vorbereitet und durchlaufen den gewohnten Beratungs- und Beschlussfassungsprozess der Stadt Wermelskirchen. Mit dem Grundförderantrag werden weder die konkrete Durchführung der einzelnen Maßnahmen beschlossen, noch die Zuständigkeiten der Gremien und des Rats verändert.
Für das Jahr 2019 wird die Stadt Wermelskirchen parallel zum Grundförderantrag auch einen Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zur Durchführung erster Maßnahmen stellen. In den Antrag aufgenommen werden die Maßnahme - A.1 Jugendfreizeitplatz, - die Kosten für den Steuerungsprozess - und vorbereitende Planungsleistungen.
Finanzierung Wie bereits oben dargestellt, werden mit dem Beschluss bis auf die drei Maßnahmen Jugendfreizeitplatz, Kosten für den Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen keine weiteren Maßnahmen zur konkreten Umsetzung für 2019 beantragt. Dennoch ist von der Stadt darzulegen, dass sie die im Grundförderantrag dargestellten Maßnahmen im Förderzeitraum auch haushalterisch umsetzen kann. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen müssen sowohl für das mittelfristige Programm, als auch für die Realisierung der Einzelmaßnahmen im Haushalt der Stadt Wermelskirchen eingeplant werden.
Die hierfür notwendige Abstimmung mit der Kämmerei konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht abgeschlossen werden, da noch keine für die Haushaltsplanung geeigneten Zahlen vorliegen. Darüber hinaus müssen die beantragten Maßnahmen noch mit den übrigen für die nächsten Haushaltsjahre geplanten Vorhaben der Stadt in Einklang gebracht werden. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist, wird die Kämmerei eine Stellungnahme zu den finanziellen Auswirkungen abgeben.
Es wird empfohlen, vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit das beigefügte Konzept zu beschließen und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 auf Basis der aufgeführten Eckpunkte zu stellen.
Die Vorlage wurde in Abstimmung zwischen ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner und der Verwaltung erstellt.
Anlage/n: Tischvorlage / Anlage 1 Vorläufiger Bericht zum „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“
Hinweis: Die Anlagen zu dieser Beschlussvorlage liegen zur Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2018 als Tischvorlage vor. Für die Ratssitzung am 10.12. liegen die am 26.11.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr als Tischvorlagen eingebrachten Unterlagen fristgerecht als Anlagen zur Beschlussvorlage bei.
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