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Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der Haushaltsstelle 7.708.972.0.3; Bezeichnung “Kanalisierung Well” von 250.000,- € um 140.500,- € auf 390.500,- € gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung zu. Die Mehrausgaben in Höhe von 140.500,- € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei der Haushaltsstelle7.705.964.0.8 “ Planungskosten Emminghausen”, gedeckt werden. Sachverhalt: Nach § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städt. Abwasserbetrieb ist der Werksausschuss unverzüglich zu beteiligen, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Erfolgsplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der “Dienstanweisung für die Werkleitung des Städt. Abwasserbetriebes” und in den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung bedürfen Mehrausgaben für eine Einzelmaßnahme des Vermögensplanes, die 10 % mindestens jedoch 50.000 € des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten, der Zustimmung des Werksausschusses. Beschreibung der Maßnahme:
Entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept soll im Jahr 2004 der Ortsteil Well kanalisiert werden. Im Juni 2003 ist ein Ingenieurbüro mit der hierfür erforderlichen Kanalplanung beauftragt worden. Da bei Anmeldung der Haushaltsmittel für das Wirtschaftsjahr 2004 aufgrund von Verzögerungen beim Ingenieurbüro noch keine Vorplanung vorlag, wurde der Ansatz für das Jahr 2004 auf Basis einer im Jahr 2000 aufgestellten Studie gebildet. Die hier zugrunde liegende Kanaltrasse konnte jedoch bei konkreter Planung nicht umgesetzt werden. Die Trasse verläuft durch Landschaftsschutzgebiet und hätte eine Unterquerung des Eifgenbaches erfordert. Hier waren aufgrund der bisherigen Erfahrung mit Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Mehrkosten zu erwarten. Deshalb wurde nach alternativen Trassen gesucht. Im Rahmen der Vorplanung ergab sich dann tatsächlich eine andere Trassenvariante, da ein ehemaliger Regenwasserkanal außer Betrieb genommen werden kann, und somit zur Nutzung als Vorflut mittels Rohr- in Rohr- Technik zur Verfügung steht. Die Mehrausgaben gegenüber der Kostenschätzung in der Studie konnten somit minimiert werden. Sie belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf insgesamt 140.500,- Euro, denen der Werksausschuß gemäß § 12 der Betriebssatzung zustimmen muss. Die Mehrausgaben führen nicht dazu, dass die Grenze des vertretbaren Aufwandes zur Entwässerung einzelner Grundstücke überschritten wird. Projektstand:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe III
+/- 50 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 56,2 %. Deckung
der Mehrausgaben:
Die Mehrausgaben in Höhe von 140.500 € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsstelle 7.705.964.0.8 (Planungskosten Emminghausen) gedeckt werden. Die Maßnahme muss aufgrund des aktuellen Planungsstandes komplett in 2005 verschoben werden. T:\PLANUNG\KANAL\Kanalbaumaßnahmen 2004\Well\Beschlussvorlage.doc
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