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Beschlussvorschlag: Der Jugenhilfeausschuß nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auch die Spielflächen Schumannstraße und Neuschäferhöhe b. a. w. stillzulegen. Sachverhalt: 1.
Ausgansgsituation Der Jugendhilfeausschuß hat sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit der geplanten Stillegung der Spielflächen - Kirchpark (Dabringhausen) - Akazienweg - Dorfanger (Dabringhausen) - Gartenfeld 1 (Dabringhausen) - Neuenweg (Dhünn) - Schumannstraße und - Neuschäferhöhe befasst. Es wurde grundsätzlich beschlossen, dass die Spielflächen Dorfanger, Gartenfeld 1 (beide Dabringhausen) und Neuenweg (Dhünn) erhalten bleiben und die Spielflächen Akazienweg und Kirchpark (Dabringhausen) b. a. w. stillgelegt werden. Obwohl die Spielflächen Dorfanger und Gartenfeld 1 weiterhin zur Verfügung stehen, ist von der Verwaltung gem. Beschluß der Ortsausschüsse Dhünn und Dabringhausen zu prüfen, ob die Spielflächenpflege vom jeweiligen VVV oder von den Anwohnern übernommen werden kann. Ein abschließender Beschluß zu den Spielflächen Schumannstraße und Neuschäferhöhe konnte seinerzeit nicht getroffen werden, da Aussagen von Eigentümern angrenzender Gebäude zu einer denkbaren Übernahme der Spielflächen zum Sitzungszeitpunkt noch nicht vorgelegen haben. 2.
Aktueller Sachstand: Unter Beachtung der v. g. Ausgangssituation und der nunmehr vorliegenden Ergebnisse ergibt sich folgender aktueller Sachstand: -
Spielfläche Kirchpark - Die Fläche wird gem. JHA-Beschluß vom 10.02.04 b. a. w. stillgelegt - Weiteres Vorgehen: nicht erforderlich -
Spielfläche Akazienweg - Die Fläche wird gem. JHA Beschluß vom 10.02.04 b. a. w. stillgelegt - Weiteres Vorgehen: nicht erforderlich -
Spielfläche Dorfanger - Die Fläche bleibt gem. JHA-Beschluß vom 10.02.04 weiterhin erhalten - Der VVV Dabringhausen sieht sich gem. Schreiben vom 27.01.2004 nicht in der Lage, die Spielflächenpflege zu übernehmen. - Die Anwohner haben sich in einem Gespräch am 01.04.2004 dazu bereiterklärt, die Spielflächenpflege (Platz säubern, Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub aufnehmen) ab Mai 2004 zu übernehmen. Die in diesem Zusammenhang geforderte Sanierung des Platzes wird von der Stadt vorgenommen. - Weiteres Vorgehen: nicht erforderlich - Spielfläche
Gartenfeld 1 - Die Fläche bleibt gem. JHA-Beschluß vom 10.02.04 weiterhin erhalten - Der VVV Dabringhausen sieht sich gem. Schreiben vom 27.01.2004 nicht in der Lage die Spielflächenpflege zu übernehmen. - Eine abschließende Aussage der Anwohner i. S. Spielflächen-pflege liegt noch nicht vor. - Weiteres Vorgehen: Abstimmung mit den Anwohnern -
Spielfläche Neuenweg - Die Fläche bleibt weiterhin gem. JHA-Beschluß vom 10.02.04 erhalten - Der VVV Dhünn sieht sich gem. Schreiben vom 02.04.2004 nicht in der Lage, die Spielflächenpflege zu übernehmen. - Eine Kontaktaufnahme zu den Anwohnern bzw. anderen interessierten Bürgern erfolgt derzeit - Weiteres Vorgehen: Abstimmung mit den Anwohnern bzw. mit anderen interessierten Bürgern - Spielfläche
Schumannstraße - Die GBS Hückeswagen als Eigentümerin der direkt an die Spielfläche angrenzenden Wohnhäuser hat mit Schreiben vom 17.03.2004 mitgeteilt, dass sie sich leider nicht in der Lage sieht, die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielfläche Schumannstraße zu übernehmen. Von einer darüber hinausgehenden, zusätzlichen Übertragung der Spielflächenpflege auf die Mieter der Wohnungen wird abgesehen, da wegen der Einwohner- und Eigentumsstruktur nicht von einer Zustimmung auszugehen ist. - Weiteres Vorgehen: Beschluß über Stillegung der Fläche b. a. w. herbeiführen -
Spielfläche Neuschäferhöhe - Die Grundstückseigentümer der direkt an die Spielfläche angrenzenden Wohnhäuser haben z. T. mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Lage sehen, die Spielflächenpflege zu übernehmen. U. a. wird auch auf die bereits auf den Grundstücken vorhandenen privaten Freiflächen verwiesen. Von einer darüber hinausgehenden, zusätzlichen Übertragung der Spielflächenpflege auf die Mieter der Wohnungen wird abgesehen, da wegen der Einwohner- und Eigentumsstruktur nicht von einer Zustimmung auszugehen ist. - Weiteres Vorgehen: Beschluß über Stillegung der Fläche b. a. w. herbeiführen.
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