Vorlage - 0008/2019  

 
 
Betreff: Förderprojekt "Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis - Das Bausteinsystem"
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Steckbriefe_geplante_Mobilstationen_KLEIN  
Anlage_2_Detaillierte_Kostenübersicht_Mobilstationen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt der formalen Antragsstellung zum Förderprojekt „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ zu.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aufbauend auf den politischen Beschlüssen des Kreistages vom 06.07.2018 und 22.02.2018 (Drucksachennr. KT-9/0260 und VB-9/0063) zur Abgabe eines formalen Förderantrages im Projekt „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ im Förderprogramm Kommunaler Klimaschutz.NRW sowie zur Vorlage eines Konzepts zu Betrieb und Finanzierung der Mobilstationen ist das nachfolgend beschriebene Projekt gemeinsam mit den Projektpartnern vorangetrieben worden.

 

Erhöhung der individuellen Mobilität, Entlastung der Straßen, Verbesserung der Luftqualität durch Reduzierung der Feinstaubbelastung und des CO2-Ausstoßes, weniger Lärmbelastung und insgesamt mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis; das sind die Ziele des Mobilitätskonzepts Rhein-Berg. Einen wichtigen Baustein zur Umsetzung dieser Ziele verfolgt der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit den Projektpartnern wupsi, RVK, VRS sowie den kreisangehörigen Kommunen mit dem Lösungsansatz der Mobilstationen – ein Angebot komfortabler Verknüpfungen verschiedener Verkehrsangebote an einem zentralen Ort.

 

Die Projektidee beruht auf einem modularen Bausteinsystem, bei dem die Mobilstationen flächendeckend in jeder Kommune bedarfsgerecht ausgestattet werden. Bestehende Verknüpfungspunkte, z.B. Busbahnhöfe oder Park&Ride-Anlagen an schienengebundenen Verknüpfungspunkten werden mit verschiedenen Mobilitätsbausteinen aus folgendem Baukasten ausgestattet:

 

1)      (digitale) Informationsstelen

2)      Mitfahrbörse

3)      Mitfahrerbänke

4)      Fahrradboxen

5)      herkömmliche Fahrradabstellanlagen

6)      Pedelec-Verleihsystem

7)      E-Carsharing

8)      Park & Ride- Anlagen

Übergreifende Bausteine:

9)      Marketing 

10) Schnittstelle VRS-App und Mobilitätskarte

11) Personalstellen

Mobilstationen-Bausteine

 

Im Folgenden sind die an den Mobilstationen geplanten Maßnahmenbausteine in Kürze aufgeführt und beschrieben.

 

1) (Digitale) Informationsstelen

Mit der Einrichtung zeitgemäßer (digitaler) Informationsstelen an jeder Mobilstation wird das Ziel verfolgt, für die Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Mobilität am Standort übersichtlich bereitzustellen und ein Wiedererkennungsmerkmal für die Mobilstationen zu schaffen. Anhand der Informationsstelen wird transparent ersichtlich, welche Verkehrsmittel an dieser Station zur Verfügung stehen. So sind die Informationsstelen sowohl ein Informationsträger als auch durch die einheitliche, weithin gut sichtbare Erscheinung ein Wiedererkennungswert und Werbeträger für die Mobilstationen. Auf Grundlage der Kundenfrequenz und einer Bestandsanalyse der bestehenden digitalen Anzeigetafeln wird eine analoge oder eine digitale Informationsstele eingerichtet. Durch das wiederkehrende Gestaltungselement können sich Nutzer schneller orientieren; erste Barrieren zur Nutzung der Mobilitätsangebote werden verringert. 

 

2) Mitfahrbörse

Aufgrund des hohen Zersiedlungsgrades im Rheinisch-Bergischen Kreis bieten auch Mitfahrgemeinschaften ein hohes Verlagerungspotential. Insbesondere in den ländlich- peripheren Regionen im Rheinisch-Bergischen Kreis ist die Verfügbarkeit eines Pkw teilweise essentiell, jedoch sind die Zielregionen (die Metropolen Köln, Leverkusen, Düsseldorf, etc.) bei vielen Pendlern ähnlich und daher prädestiniert für die Bildung von Fahrgemeinschaften für den Arbeitsweg. Für eine regional angelegte und pressewirksam beworbene Mitfahrerbörse im Kreisgebiet können Mobilstationen als geeignete Treffpunkte dienen, um Fahrer und Mitfahrer zusammen zu bringen. Die Mitfahrbörse soll in die bestehende VRS-App integriert werden.

 

3) Mitfahrerbänke

Integriert mit der Mitfahrbörse zu betrachten ist der Baustein der Mitfahrerbänke. In den teilweise ländlich gelegenen Ortschaften im Kreisgebiet werden nach Vorbild des Projektes der LEADER-Region Bergisches Wasserland mit finanzieller Unterstützung der Firma Covestro – Mitfahrerbänke mit einem umklappbaren Richtungsschild eingerichtet, auf denen sich die Personen platzieren können, die mitgenommen werden wollen. In Regionen, wo kein oder nur ein geringes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs besteht, ist dies eine Möglichkeit, die Mobilität für einen Teil der Bewohner zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Mobilstationen in den peripheren Regionen können dabei als geeigneter Standort für die Mitfahrerbänke dienen und Fahrer und Mitfahrer zusammen bringen.

 

4) Fahrradboxen

Witterungsgeschützte und diebstahlsichere Fahrradboxen sollen an den Mobilstationen eine qualitativ hochwertige Abstellmöglichkeit für Fahrräder bieten. Insbesondere teure Pedelecs/E-Bikes werden aufgrund ihres hohen Wertes und der damit verbundenen Diebstahlgefahr kaum im öffentlichen Raum abgestellt. Gerade für Pendler, die ein Fahrrad diebstahlgeschützt über mehrere Stunden ohne Aufsicht sicher parken müssen, fehlt momentan ein entsprechendes Angebot. Diese Lücke soll mit dem Baustein der Fahrradboxen geschlossen werden, um insbesondere Berufspendlern den Umstieg aufs Fahrrad bzw. die multimodale Nutzung von Fahrrädern und dem ÖPNV zu erleichtern. Das Verschließsystem der Fahrradboxen wird einheitlich angelegt. Die Fahrradboxen sollen mit der vorhandenen elektronischen Mobilitätskarte des Verkehrsverbund Rhein-Sieg nutzbar sein, damit der Umstieg so einfach wie möglich gestaltet wird.

 

5) Herkömmliche Fahrradabstellanlagen

Zusätzlich und ergänzend zu den Fahrradboxen werden an Standorten mit hoher Nutzerfrequenz herkömmliche Fahrradabstellanlagen beantragt. Die herkömmlichen Fahrradabstellanlagen sprechen eine weitere Zielgruppe an, die einen geringeren Sicherheitsbedarf für ihr Fahrrad hat. In Form von Fahrradkäfigen oder herkömmlichen Fahrradbügeln kann so ein insgesamt größerer Kundenstamm angesprochen werden und zur Qualitätsverbesserung des Radverkehrs in den Kommunen beitragen.

 

6) Pedelec-Verleihsystem

Mit der Einrichtung eines flächendeckenden – in allen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises installierten – Pedelec-Verleihsystems erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein neues, innovatives sowie flexibles Mobilitätsangebot für ihre alltäglichen Wege zur Arbeit oder in der Freizeit im topographisch bewegten Bergischen Land. Durch die Möglichkeit, ein Pedelec flexibel und 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche an den Stationen zur Nutzung auszuleihen, wird das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert mit einem bislang nicht vorhandenen, umfassenden Angebot. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und des Betriebs wird es sich um ein standortgebundenes Verleihsystem handeln. Allerdings ist eine Verknüpfung der Pedelec-Verleihstationen in den verschiedenen Kommunen untereinander vorgesehen. Mit unterschiedlichen Tarifen (z.B. Nachtpauschale) soll das Verleihsystem für Berufspendler und auch touristische Aktivitäten mit dem Pedelec ein attraktives Angebot schaffen. Die Nutzung sowie Buchung der Verleih-Pedelecs soll ebenfalls über die bestehende VRS-App und die Mobilitätskarte möglich sein.

 

7) E-Carsharing

Mit der Verbindung der beiden Mobilitätstrends Carsharing und Elektromobilität möchte der Rheinisch-Bergische Kreis in der Region für eine umweltfreundliche und innovative Lösung sorgen. Die Einrichtung eines rund um die Uhr und öffentlich zugänglichen E-Carsharing-Systems an den Mobilstationen soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, flexibel ein Auto nutzen zu können, wenn sie kein Fahrzeug zur Verfügung haben oder auf einen Zweitwagen im Haushalt verzichten wollen. Die E-Carsharing Fahrzeuge stellen eine Ergänzung des ÖPNV dar für die sog. letzte Meile, für Fahrten außerhalb der ÖPNV-Bedienungszeiten oder Bedienungsräume sowie für besondere Fahrtzwecke (z.B. Transport von Gegenständen). Durch die Bereitstellung von Elektroautos werden zusätzliche CO2-Emissionen eingespart und die Elektromobilität wird für Bürgerinnen und Bürger erlebbar gemacht, wodurch die Mobilstationen zu Schaufenstern der Elektromobilität werden. Die E-Carsharing Fahrzeuge sollen mit der bestehenden Mobilitätskarte des Verkehrsverbund Rhein-Siegs als Zugangsmedium nutzbar sein.

 

8) Park & Ride - Anlagen

An zentralen Verknüpfungspunkten mit dem Schienenverkehr oder größeren Busbahnhöfen wird durch die Einrichtung von Park&Ride-Anlagen der Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel ermöglicht. Die Park&Ride-Anlagen werden dort angelegt, wo eine schnelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Metropole Köln oder umliegenden attraktiven Zielen gegeben und der Bedarf der Nachfrage gewährleistet ist. Durch die Park&Ride- Anlagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren eigenen Pkw am Umstiegspunkt zu den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sicher abzustellen, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu reduzieren sowie die Innenstädte zu entlasten. Die Standorte der P&R-Anlagen werden aus Vorschlägen der Kommunen übernommen.

 

9) Marketing

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit spielen eine wichtige Rolle in der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Das Marketingkonzept wird in diesem Sinne die neuen Mobilitätsangebote an den Mobilstationen umfassend über verschiedene Formate und Kanäle bewerben und die neuen Mobilitätsangebote in die gängigen Medien bringen. Mit einem Marketingkonzept soll – übergreifend über alle Mobilstationenstandorte und -bausteine hinweg sowie unter Einbezug aller Projektpartner – eine Öffentlichkeitsarbeit „aus einem Guss“ sichergestellt werden, um mit attraktiven und einladenden, einheitlich gestalteten Formaten angelehnt an das Corporate Design des Landes NRW für Mobilstationen die Ansprache und Information der Öffentlichkeit umfassend gewährleisten und steuern zu können. Durch die Einbettung in den regionalen Kontext mit den lokalen Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg wird der Wirkungsraum des Vorhabens nochmals erweitert.

 

10) Schnittstelle Mobilitätskarte und VRS-App

Eine entscheidende Voraussetzung innerhalb des Fördervorhabens ist die Integration der neu geplanten Mobilitätsangebote in die bestehende VRS-App sowie die Nutzung der bestehenden Mobilitätskarte „e-Ticket“ als Zugangsmedium zu den neuen Mobilitätsangeboten. Die Schnittstellen sowohl zur VRS-App als auch zum e-Ticket beziehen sich auf alle buchbaren Angebote des Gesamtvorhabens der Mobilstationen. Bürgerinnen und Bürgern wird es dadurch ermöglicht, die neuen Mobilitätsangebote mit der bestehenden Mobilitätskarte (e-Ticket) und der VRS-App zu buchen, zu nutzen und abzurechnen. Dadurch wird die Nutzung für die Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht und eine Verknüpfung der Mobilitätsangebote problemlos machbar.

 

11) Personalstellen

Die Komplexität des Fördervorhabens setzt ausreichende Personalressourcen bei den Projektpartnern zur Umsetzung, Begleitung, Abwicklung und Betreuung des Vorhabens voraus, weshalb insgesamt vier Personalstellen im Fördervorhaben beantragt werden. Je eine Personalstelle wird bei den Verkehrsunternehmen wupsi und RVK sowie beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg angemeldet, um die Detailplanungen, Umsetzung und Betrieb der übergreifenden Maßnahmenbausteine gewährleisten zu können. Beim Rheinisch-Bergischen Kreis als Konsortialführer wird eine Personalstelle zur Projektsteuerung und -leitung des gesamten Fördervorhabens angemeldet. Ohne die Personalstellen kann das komplexe Fördervorhaben in diesem Umfang nicht durchgeführt werden, da es sich bei den Tätigkeitsfeldern der Personalstellen um neue Aufgaben handelt, die bisher in der Verwaltung nicht anfallen.

 

Der ursprünglich zusätzlich geplante Baustein „Elektroladesäulen“ (Ladeinfrastruktur) wird aufgrund fördertechnischer Rahmenbedingungen über ein anderes Förderprogramm parallel beantragt und in das Gesamtvorhaben integriert.

 

Geplante Mobilstationen-Standorte

 

In Abstimmung mit den Kommunen, den Verkehrsunternehmen sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg und dem Nahverkehr Rheinland wurden auf Grundlage des verbandsweiten Entwicklungskonzeptes Mobilstationen vom Nahverkehr Rheinland 21 potentielle Standorte im Rheinisch-Bergischen Kreis identifiziert. Die nachfolgend aufgezeigten, geplanten Mobilstationen-Standorte sollen zeitlich versetzt in zwei Ausbaustufen realisiert werden:

Ausbaustufe 1:      Ausbaustufe 2:

  • Bergisch Gladbach: S-Bahnhof, Bensberg  Duckterath, Schildgen, Herkenrath
  • Burscheid: Raiffeisenplatz    Mittelstraße-Busbf. (Bgm.-Schmidt-Str.)
  • Kürten: Karl-Heinz-Stockhausen-Platz  Bechen
  • Leichlingen: Bahnhof/Busbahnhof   Witzhelden
  • Odenthal: Zentrum/Schule-Altenberg  
  • Overath: Bahnhof     Untereschbach
  • Rösrath: Bahnhof     Hoffnungsthal-Bahnhof/Rathaus
  • \\DIGIBILD\ArcGIS\Produktion\Fachthemen\Abt84\Mobilstationen\180413_Kartengrundlage_Mobilstationen_Ausbaustufen.jpg
    Wermelskirchen: Busbahnhof   Dabringhausen

      Abbildung 1: Karte Ausbaustufen Mobilstationen Förderprojekt (Quelle: eigene Darstellung)

 

Modellcharakter des Gesamtprojektes

 

Bei dem Fördervorhaben „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ handelt es sich um ein integriertes Konzept, bei dem Aspekte des Klimaschutzes mit der Reduzierung von CO2-Ausstößen, Feinstaub- und Lärmemissionen neben der rein infrastrukturellen Einrichtung teils neuer, äußerst innovativer Mobilitätsangebote im Mittelpunkt stehen.

 

Darüber hinaus wird der Modellcharakter des Vorhabens durch die folgenden Aspekte gekennzeichnet:

 

  • Auf Basis wissenschaftlicher Annahmen zum Ausstoß von CO2 durch Pkw mit Verbrennungsmotor sowie Schätzungen zum Potenzial des Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel mit geringen bis keinen CO2-Emissionen im Rahmen des Mobilstationen-Projektes wird ein CO2-Einsparpotential von ca. 26.000 Tonnen durch die Umsetzung des Fördervorhabens erwartet. Die CO2-Einsparung ist ein bedeutender Baustein im Rahmen des in Anspruch genommenen Förderprogramms KommunalerKlimaschutz.NRW.
  • Durch die flächendeckende Ausweitung in allen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die überregionale Verknüpfung durch die Projektpartner VRS, wupsi und RVK deckt das Vorhaben einen großen Bezugsraum ab. Die Einrichtung von Mobilstationen in einem Flächenkreis wie dem Rheinisch-Bergischen Kreis in Zusammenarbeit mit allen acht kreisangehörigen Kommunen, den lokalen Verkehrsunternehmen und dem VRS hat Modellcharakter.
  • Das Konzept der Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis beruht auf dem verbundweiten Entwicklungskonzept Mobilstationen, welches derzeit beim Nahverkehr Rheinland erarbeitet wird. Der Rheinisch-Bergische Kreis fungiert dabei als Pilotregion für den Nahverkehr Rheinland für die flächendeckende Umsetzung der im Entwicklungskonzept identifizierten Mobilstationen Standorte.
  • Die Verknüpfung der Mobilitätsangebote mit einem elektronischen Zugangsmedium und der digitalen Informationsbereitstellung wurden im Fördervorhaben mitgedacht.
  • Die Einrichtung von neuen Mobilitätsangeboten (z.B. Fahrradboxen, Pedelec-Verleihsystem, E-Carsharing, usw.) und die Implikation dieser Angebote in die bestehenden e-Ticketsysteme, Reservierungs- sowie Buchungssysteme einer digitalen Applikation ist modellhaft und mit dem Charakter „Mobilität aus einer Hand“ bundesweit „fast“ einmalig (Vorreiter Stadt Leipzig).

 

Aufbauend auf den oben aufgeführten Erläuterungen zum Modellcharakter des Fördervorhabens ist das Vorhaben im Juli 2018 in den Qualifizierungsprozess der REGIONALE 2025 „Bergisches Rheinland“ eingespeist worden.

Der Lenkungsausschuss der REGIONALE 2025 „Bergisches Rheinland“ hat das Projekt „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ am 27.08.2018 mit dem C-Status ausgezeichnet und damit offiziell in den Qualifizierungsprozess der REGIONALE 2025 aufgenommen. Im Februar hat die Kreisverwaltung bereits die Vergabe des A-Stempels für förderfähige Projekte beantragt.

 

Antragsarchitektur

 

Die Architektur des Förderantrags zum Gesamtvorhaben „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ hat sich in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Projektträger weiterentwickelt.

 

Die nun vorliegende Antragsarchitektur des Fördervorhabens ist darauf ausgerichtet, die Fördermöglichkeiten möglichst umfänglich auszuschöpfen und die Abwicklung der Anträge und Bezuschussung möglichst effizient zu gestalten:

 

Maßnahmenbaustein

Antragsstellung und Zuständigkeit

Informationsstelen

wupsi

E-Carsharing

wupsi

Marketing

wupsi

Pedelec-Verleih

RVK

Fahrradboxen

RVK

Mitfahrbörse

VRS

Mitfahrerbänke

Kommune

Fahrradabstellanlagen

Kommune

Park and Ride

Kommune

Mobilitätskarte + App

VRS

Personalstellen

Kreis

VRS

RVK

wupsi

                                                      Abbildung 2: Antragsarchitektur Förderprojekt (Quelle: eigene Darstellung)

 

Alle übergreifenden Maßnahmenbausteine, die eine gemeinsame Koordinierung über ein technisches System sowie eines verstetigten, nachhaltigen Betriebs in Verbindung mit einer kreisweiten Einheitlichkeit bedürfen (Pedelec-Verleihsystem, Mitfahrbörse, Fahrradboxen, (digitale) Informationsstelen, E-Carsharing und Marketing), werden von den Verkehrsunternehmen wupsi und RVK beziehungsweise dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg beantragt.

Die zentrale Antragsstellung dieser Bausteine über die Verkehrsunternehmen vereinfacht die Planung, Umsetzung sowie den Betrieb der Mobilitätsangebote und gewährleistet gegenüber dem Kunden (den Bürgerinnen und Bürgern im Rheinisch-Bergischen Kreis) ein einheitliches Buchungs- und Abrechnungssystem sowie einen einheitlichen Wiedererkennungswert der Mobilstationen.

Für diejenigen Bausteine, die kein technisches System bzw. verstetigten Betrieb benötigen und in der Zuständigkeit der Kommunen liegen (Mitfahrerbänke, Park&Ride- Anlagen, herkömmliche Fahrradabstellanlagen), stellen die Kommunen jeweils eigene Förderanträge und sind für Planung, Umsetzung und Unterhaltung zuständig. Aufgrund der gesonderten Antragsstellung dieser Bausteine durch die Kommunen können Förderquoten von 80% (bzw. bei Kommunen in der Haushaltssicherung von bis zu 90%) sicher erzielt werden.

Die Förderung der VRS-App und der Einrichtung einer Schnittstelle zur bestehenden Mobilitätskarte als Zugangsmedium wird aufgrund der Zuständigkeit über den Verkehrsverbund Rhein-Sieg als Projektpartner beantragt.

Die vier im Fördervorhaben notwendigen Personalstellen werden durch die jeweils zuständigen Stellen wupsi, RVK, VRS und den Rheinisch-Bergischen Kreis beantragt.

Daraus leitet sich ab, dass das Fördervorhaben „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ in zehn Unteranträge unterteilt ist:

Antrag

Antragssteller

Maßnahmenbausteine

1

wupsi

(Digitale) Informationsstelen; E-Carsharing; Marketing; Personalstelle

2

RVK

Pedelec-Verleihsystem; Fahrradboxen; Personalstelle

4

Kreis

Personalstelle

3

VRS

Personalstelle; Mitfahrbörse; Einrichtung Schnittstelle Mobilitätskarte und App

5

Burscheid

Park & Ride - Anlagen

6

Odenthal

Park & Ride - Anlage; Fahrradabstellanlagen

7

Overath

Mitfahrerbänke

8

Leichlingen

Park & Ride - Anlagen; Fahrradabstellanlage; Mitfahrerbänke

9

Rösrath

Fahrradabstellanlage

10

Wermelskirchen

Park & Ride - Anlage; Fahrradabstellanlage

Abbildung 3: Unteranträge im Förderprojekt (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Seit Beginn des Planungsprozesses zum Fördervorhaben „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ (April 2017) werden alle Schritte der Projektentwicklung mit den Projektpartnern, also auch allen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis, gemeinsam abgestimmt. Die bedarfsgerechte Planung der Standorte und Verortung der Maßnahmenbausteine ist durch die Kommunen erfolgt.

 

Insgesamt fünf der Maßnahmenbausteine (Informationsstelen, E-Carsharing, Fahrradboxen, Pedelec-Verleih) werden in allen acht Kommunen bedarfsangepasst an den Mobilstationen-Standorten eingerichtet. Dadurch, dass die Kommunen Bergisch Gladbach und Kürten keine Park&Ride-Anlagen, Mitfahrerbänke oder herkömmliche Fahrradabstellanlagen an den ausgewählten Standorten für Mobilstationen vorgesehen haben, stellen diese beiden Kommunen keinen eigenen formalen Förderantrag.

 

Kosten und Finanzierung

 

Für jeden Baustein des Fördervorhabens wurden auf Basis von Erfahrungswerten und Recherchen Kostenschätzungen durchgeführt.

Jeder der zehn Förderanträge erhält eine eigene Förderquote. Da diese von einer komplexen Vielzahl förderrechtlicher Rahmenbedingungen abhängen, werden die voraussichtlichen Förderquoten aktuell im Rahmen einer Vorab-Prüfung bei der Bezirksregierung Köln ermittelt.

 

Die Förderquoten sind unter anderem abhängig davon, ob durch die zur Förderung angemeldete Maßnahme eine Marktverzerrung stattfindet und die Maßnahme somit unter das Beihilferecht fällt. Sobald eine Marktverzerrung festgestellt wird, können Förderquoten von lediglich maximal 50% gewährleistet werden. Aus diesem Grund werden alle Maßnahmenbausteine öffentlich ausgeschrieben und damit der Marktzugang für alle am Markt tätigen Unternehmen ermöglicht, um eine höchstmögliche Förderquote zu gewährleisten. Dies betrifft auch den Betrieb der Mobilitätsangebote, der unter bestimmten Voraussetzungen für einen Durchführungszeitraum von 36 Monaten förderfähig ist. So muss die Einrichtung z.B. des Pedelec-Verleihsystems (Infrastruktur und Betrieb) als Dienstleistung an einen externen Anbieter vergeben werden.

 

Für die kommunalen Förderanträge ist eine Förderquote von voraussichtlich 80% zu erwarten; für finanzschwache Kommunen ist eine Förderquote von maximal 90% möglich.

 

Die Förderquoten für die Förderanträge von wupsi und RVK werden voraussichtlich ebenfalls bei 80% liegen; die Bezirksregierung ist hier noch in der Prüfung. Zu diesem Zeitpunkt (18.10.2018) noch offen ist die Förderquote für den Förderantrag des VRS.

 

Die nachfolgende Tabelle zu den Kosten des Fördervorhabens „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ im geförderten 3-Jahres-Zeitraum und deren Finanzierung wurden auf Grundlage der Annahme getroffen, dass eine Förderquote von 80% bzw. 90% gewährt wird:

 

Abbildung 4: Gesamtkosten Förderprojekt über den Förderzeitraum 3 Jahre (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Insgesamt werden im Rahmen des Fördervorhabens „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ Maßnahmen mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 5.579.305 € beantragt. Aufgrund der angenommenen Förderquoten ergeben sich daraus eine Fördersumme von 4.512.184 € und Finanzierungsanteile für die Antragsteller in Höhe von 1.067.121 €. Die Finanzierungsanteile sind von den jeweiligen Antragsstellern aufgeteilt auf den Durchführungszeitraum von 36 Monaten bereitzustellen.

 

Nach der Förderung (ab 2022) entsteht eine Zweckbindungsfrist für die geförderten Maßnahmen von voraussichtlich 5 Jahren, in denen Unterhaltung und Betrieb aller geförderten Maßnahmen gewährleistet werden müssen.

 

Für die kommunenübergreifenden Bausteine aus den Förderanträgen der Verkehrsunternehmen wird der Betrieb mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung von den Verkehrsunternehmen übernommen.

Für die Bausteine aus den kommunalen Förderanträgen muss die Unterhaltung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung entsprechend von den jeweiligen Kommunen gewährleistet werden.

 

 


Mobilstationen in der Stadt Wermelskirchen

 

Für die Stadt Wermelskirchen wurden im Rahmen des Förderprojektes „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ die beiden Standorte Wermelskirchen Busbahnhof und Dabringhausen Mitte als potentielle Mobilstationen identifiziert. Der Standort Busbahnhof ist für die Ausbaustufe 1 als Mobilstationen vorgesehen, der Standort Dabringhausen Mitte ist für die zweite Ausbaustufe vorgesehen, die ab Frühjahr 2021 geplant und umgesetzt wird.

 

An den geplanten Mobilstationen in der Stadt Wermelskirchen sollen folgende Ausstattungsbausteine eingerichtet werden:

 

Maßnahmenbaustein

Wermelskirchen Busbahnhof

Dabringhausen Mitte

Informationsstelen

1 x digitale Informationsstele

1 x digitale Informationsstele

E-Carsharing

1 x E-Carsharing Standort

 

Marketing

für alle Kommunen nutzbar

für alle Kommunen nutzbar

Pedelec-Verleih

12 Einstellplätze á 6 Pedelecs

 

Fahrradboxen

4 Fahrradboxen

2 Fahrradboxen

Mitfahrbörse

für alle Kommunen nutzbar

für alle Kommunen nutzbar

Mitfahrerbänke

 

 

Herkömmliche Fahrradabstellanlage

 

10 Fahrradständer

Park & Ride

1 x P+R (á 20 Stellplätze)

 

Mobilitätskarte + App

für alle Kommunen nutzbar

für alle Kommunen nutzbar

Abbildung 5: Übersicht der geplanten Maßnahmen in Wermelskirchen (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Die übergreifenden Maßnahmenbausteine (digitale Informationsstelen, E-Carsharing-Standort, Pedelec-Verleih, Fahrradboxen, Marketing, Mitfahrbörse sowie Mobilitätskarte + App) werden von den beiden Verkehrsunternehmen sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg geplant, umgesetzt und betrieben.

 

Für die Bausteine Fahrradabstellanlagen und Park & Ride – Anlage hat die Stadt Wermelskirchen einen Antragsentwurf in Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis verfasst.

 

Park & Ride - Anlage am Busbahnhof Wermelskirchen (Mobilstation Ausbaustufe 1)

 

Durch die Park & Ride Anlage können über 20 Parkplätze zur Verfügung gestellt und ein Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht werden. Die Entfernung zum Busbahnhof beträgt nur 50 m (siehe Lageplan).

 

Abbildung 6: Lageplan der Park & Ride – Anlage im Nahbereich des Busbahnhof Wermelskirchen (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Ziel der P&R - Anlage ist es, den Fahrzeugverkehr zu verringern und den Anteil des ÖPNV am Berufsverkehr zu erhöhen.

 

Die erforderliche Fläche beträgt ca. 660 m² und befindet sich noch im Eigentum von Straßen.NRW. Abstimmungsgespräche und ein erforderlicher Nutzungsvertrag laufen derzeit. Die Kosten für die Park & Ride - Anlage belaufen sich auf ca. 130.000 € inkl. des Baus einer Treppenanlage, um die Park & Ride - Anlage vom Busbahnhof aus fußläufig erreichen zu können (60.000 € für die Park & Ride - Anlage sowie 20.000 € für die Treppenanlage; jeweils hälftig aufgeteilt auf Investitionskosten und Ausgaben für Bau). Für den Grundstückserwerb von Straßen.NRW sind 30.000 € anzusetzen. Die Kosten für Planung und Vermessung betragen ebenfalls ca. 20.000 €. Insgesamt ergibt sich damit ein Finanzvolumen von 130.000 €.

 

 

 

Herkömmliche Fahrradabstellanlagen in Dabringhausen Mitte (Mobilstation Ausbaustufe 2)

 

Die geplanten Fahrradabstellanlagen in Dabringhausen-Mitte sollen für ca. 10 Fahrräder eine sichere Abstellmöglichkeit bieten. Als Halteeinrichtung sind hier Fahrradbügel geplant.

 

Die Fahrradabstellanlagen sollen auf der derzeitigen gesperrten Fahrbahnspur Hilgener Straße/ K18 in der Nähe der Bushaltestelle „Dabringhausen Mitte“ errichtet werden. Dieser Standort ist ein idealer Dreh- und Angelpunkt für öffentliche Verkehrsmittel im Ortsteil Dabringhausen.

 

Die beplante Fläche beträgt ca. 250 m² und befindet sich im Eigentum des Rheinisch-Bergischen Kreises. Für die Anlage werden Kosten in Höhe von 4.800 € veranschlagt (3.300 € Investitionskosten und 1.500 € Tiefbaukosten).

 

 

Abbildung 7: Lageplan der herkömmlichen Fahrradabstellanlagen in Dabringhausen (Quelle: Eigene Darstellung)

 

 

Kosten und Finanzierung Wermelskirchen

 

Aufgrund der oben beschriebenen Antragsarchitektur entstehen der Stadt Wermelskirchen keine Kosten für die übergreifenden Maßnahmenbausteine (Pedelec-Verleihsystem, Mitfahrbörse, Fahrradboxen, (digitale) Informationsstelen, E-Carsharing und Marketing). Die Kosten für diese Bausteine werden im Sinne der „Mobilität aus einer Hand“ vom Rheinisch-Bergischen Kreis im Rahmen der bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge mit den Verkehrsunternehmen wupsi und RVK getragen.

 

 

Für die Maßnahmenbausteine herkömmliche Fahrradabstellanlagen und Park & Ride – Anlage beantragt die Stadt Wermelskirchen im Durchführungszeitraum von 36 Monaten ein Finanzvolumen von 134.800 €. Bei einer Förderquote von 90% ist mit einer Förderung von 121.320 € und einem Eigenanteil von 13.480 € aufgeteilt auf 2 Jahre zu rechnen. Die Eigenanteile fallen ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Zuwendungsbescheides circa Mitte 2019 an.

 

 

Jahr 2019

Jahr 2020

Jahr 2021

Jahr 2022

Gesamt

Gesamt

50.000 €

80.000 €

4.800 €

-

134.800 €

Eigentanteil (10%)

5.000 €

8.000 €

480 €

-

13.480 €

Förderung (90%)

45.000 €

72.000 €

4.320 €

-

121.320 €

 

Sofern die derzeit laufende Prüfung der Förderquoten durch die Bezirksregierung Köln geringere Förderquoten ergeben sollte, wird das Vorhaben nochmals zur Abstimmung in die politischen Beratungen eingebracht.

 

Die Stadt Wermelskirchen stellt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für alle Maßnahmenbausteine an den potentiellen Mobilstationen-Standorten im Stadtgebiet Wermelskirchen – Fahrradboxen, Pedelec-Verleihsystem, (digitale) Informationsstelen, E-Carsharing, Mitfahrerbänke, Park&Ride-Anlage, herkömmliche Fahrradabstellanlagen – die Flächenverfügbarkeit an den Standorten sicher und unterstützt bei der Planung, Installation, Umsetzung und Unterhaltung der Infrastruktur für die Mobilstationen.

Die Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit beinhaltet die Verantwortlichkeit für alle erforderlichen Genehmigungen (Baurecht, Sondernutzung usw.) ebenso wie die Verantwortlichkeit für die ausreichende Beleuchtung und Barrierefreiheit der Grundstücke mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung. Außerdem sind die Kommunen für alle Maßnahmenbausteine im Fördervorhaben „Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis – Das Bausteinsystem“ für den Winterdienst sowie Reinigung der Flächen verantwortlich.

 

 

Grober Zeitplan zur Umsetzung des Fördervorhabens

 

Nach Auswahl des Vorhabens zur Förderung durch das Land NRW am 15.12.2017 ist das Projekt mit den Projektpartnern, der Bezirksregierung sowie dem Ministerium weiter qualifiziert und für die formale Antragsstellung vorbereitet worden. Ende 2018 haben bereits der Kreistag sowie alle übrigen sieben Kommunen im Kreis dem Fördervorhaben zugestimmt. Das Fördervorhaben kann somit, eine ebenfalls positive Beschlussfassung in Wermelskirchen vorausgesetzt, im März 2019 als formaler Förderantrag im Rahmen des Programms „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eingereicht werden.

 

Der Durchführungszeitraum des Projektes von 36 Monaten ist an die vorgeschriebene Laufzeit des Förderprogramms KommunalerKlimaschutz.NRW bis zum 30.06.2022 gekoppelt.

 

Im Anschluss an den Eingang der Zuwendungsbescheide (voraussichtlich Mitte 2019) kann mit der Detailplanung, Ausschreibung und Vergabe der Mobilitätsdienstleistungen begonnen werden. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem Frühjahr 2020 erste Mobilstationen ausgebaut und eröffnet werden können.

 

Ein grober Zeitplan zur Umsetzung des Fördervorhabens ab Eingang der Zuwendungsbescheide ist in der folgenden Grafik dargestellt:

 

U:\Wilbert\01_Mobilität\05_Förderprojekt_KomKlimaschutz\Zeitplan\Zeitplan.jpg

* Die angegebenen Zeithorizonte, werden entsprechend des Eingangs des Förderbescheids angepasst

Abbildung 8: Grober Zeitplan Förderprojekt (Quelle: Eigene Darstellung)

 

 

Erfolg und Umsetzung des integrierten Fördervorhabens ist von der Einhaltung der Gesamtstrategie zur Einrichtung des kreisweiten Mobilstationen-Netzes über alle Projektpartner hinweg abhängig; eine gemeinsame und stets abgestimmte Umsetzung im vertrauensvollen Austausch untereinander ist hierfür Voraussetzung.

 

Die in diesem Fördervorhaben angemeldeten Mobilitätsbausteine an den potentiellen Mobilstationen stellen einen ersten Aufschlag dar, um die Mobilität im Rheinisch-Bergischen Kreis zu verbessern. Weitere Mobilitätsbausteine und potenzielle Mobilstationenstandorte, die nicht Bestandteil des vorliegenden Fördervorhabens sind, können ergänzend geplant und umgesetzt werden.

 

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage 1: Steckbriefe der geplanten Mobilstationen-Standorte
  (nur Wermelskirchen auch in Papierform; alle übrigen Standorte nur digital)

 

Anlage 2: Detaillierte Kostenübersicht


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Steckbriefe_geplante_Mobilstationen_KLEIN (8143 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Detaillierte_Kostenübersicht_Mobilstationen (59 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

120401 099852

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR 134.800,

davon Eigenanteil EUR 13.480

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Wenn Ja, welche: