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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus nimmt die Darstellung der betrieblichen und wirtschaftlichen Optimierungspotentiale im Rahmen eines Hallenbadneubaus zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Lt. Ratsbeschluss vom 10.07.2017 (Vorlage: 0132/2017, TOP 7., Ziffer 4.) ist die Verwaltung u. a. beauftragt worden, eine Gegenüberstellung der bisherigen Betriebskosten des Quellenbades zu den sich ergebenden Betriebskosten eines neuen Hallenbades als Teil einer Entwurfsplanung vorzunehmen, um die Einsparungen im Bereich der Betriebskosten differenziert darstellen zu können.
In diesem Zusammenhang ist das Büro WSP/conpro beauftragt worden, die betrieblichen und wirtschaftlichen Optimierungspotentiale im Vergleich des Quellenbades zu einem Hallenbadneubau vorzunehmen.
Die entsprechende Ausarbeitung liegt mittlerweile in Form eines Kurzgutachtens vor und wird im Rahmen der Sitzung erläutert. Das Kurzgutachten ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n:
Kurzgutachten über die betriebelichen und wirtschaftlichen Optimierungspotentiale für das Quellenbad in Wermelskirchen
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