Vorlage - 0015/2019  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom....
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gegenüberstellung Satzung_Sondernutzung alte_neu_I PDF-Dokument
Anlage B_Sondernutzung_Gebühren_alt_neu PDF-Dokument
Sondernutzungssatzung_ neuer Satzungstext PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 12.12.2011 die letzte Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen.

 

Mit der nun vorgelegten Neufassung werden einerseits einige Regelungen praxisgerechter formuliert, damit deren Vollzug in der täglichen Arbeit besser zu handhaben ist. Andererseits wird nach Fertigstellung des Innenstadtumbaus im Jahr 2017 die Wiedereinführung der gebührenpflichtigen Außengastronomie angestrebt.

 

Auf die aufgenommenen Regelungen und Änderungen wird im Folgenden eingegangen. Rein redaktionelle Änderungen werden hierbei nicht kommentiert:

 

 

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

 

Der Inhalt wird der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst.

 

 

§ 2 Gemeingebrauch, Anliegergebrauch

Abs. 2

Die Lagerung von Baumaterialien wird ersatzlos gestrichen, da es sich hierbei nicht um Gemeingebrauch handelt.

 

Die Regelung hinsichtlich der Abfallbehälter sowie die Lagerung von Sperrgut ist in der Satzung verdeutlicht und getrennt worden.

 

Verschönerungsmaßnahmen an Hauswänden dürfen nicht mehr als 0,30 m in den Straßenraum hineinragen. An dieser Stelle erfährt die Regelung eine konkretere Vorgabe.

 

Abs. 3

Das Freihalten der Gehwege und Fahrbahnen wird in Absatz 3 konkretisiert und näher beschrieben.

 

 

§ 3 Anzeigepflichtige Sondernutzungen (erlaubnisfreie Sondernutzung)

 

Abs. 1 a)

Auch hier erfährt die Regelung eine Konkretisierung durch die Angabe von einzuhaltenden Maßen, für welche die Sondernutzung lediglich angezeigt werden muss.

 

Abs. 1 g)

Die Veranstaltungen von WiW Marketing werden namentlich aufgeführt. Weiterhin wird die Norm für Vereine im Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen näher definiert.

 

Abs. 1 h)

Der Buchstabe h) wird aufgrund der Einführung von erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen für die Außengastronomie ersatzlos gestrichen.

 

Abs. 2

Der zweite Teil des Absatzes entfällt aufgrund der erlaubnispflichtigen Sondernutzung für die Außengastronomie in diesem Teil der Satzung.

 

 

§ 5 Meldepflicht erlaubnisfreier Sondernutzungen

 

Abs. 1 Die Norm erfährt „auf elektronischem Weg“ eine weitere Möglichkeit zur Anzeige von erlaubnisfreien Sondernutzungen.

 

 

§ 7 Werbung

 

Abs. 1

Das Wort „Werbeträger“ wird ersetzt durch den allgemeineren Begriff „Werbefelder“.

 

Abs. 2

Der Absatz wird um den Bereich „Einmündungen von Parkplätzen“ ergänzt.

 

Abs. 3 / Abs. 4

Die Vorgabe der Anbringung von Werbeträgern hat einen eigenen Absatz 4 erhalten und wird dort konkretisiert beschrieben.

 

Abs. 5

In Abs. 5 wirde die örtliche Unzulässigkeit der Anbringung von Werbeträgern ergänzt.

 

 

§ 8 Werbeanlagen

 

Abs. 1

Die Bezeichnung „Plakattafel“ wird in „Werbefeld“ geändert.

 

Abs. 2

Die Stadt behält sich vor, zusätzlich die maximale Anzahl der Werbefelder pro Straße zu begrenzen, um z.B. bei parallelen Werbemaßnahmen mehr Gestaltungsspielraum zu haben.

 

Abs. 4

Dieser Absatz wird neu eingefügt und untersagt die Anbringung von Werbeanlagen aus städtebaulichen Gesichtspunkten auf folgenden Straßen: Obere Remscheider Straße, Telegrafenstraße, Kölner Straße, Carl-Leverkus Straße und Markt

 

 

§ 9 Wahlveranstaltungen, Wahlsichtwerbung

 

Diese Satzung gilt nicht für Regelungen für Wahlveranstaltungen oder Wahlsichtwerbung, da es sich nicht um Sondernutzungen in diesem Sinne handelt.

 

 

§ 14 Gebühren

 

Abs. 1

Die Mindestgebühr je Sondernutzung wird um 8,00 € angehoben und beträgt nun 40,00 €.

 

 

§ 17 Gebührenverzicht, Gebührenerstattung

 

Abs. 5

Der neue Absatz ermächtigt den Bürgermeister unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von einer Gebührenerhebung bei erlaubnispflichtigen Sondernutzungen abzusehen.

 

 

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

 

Abs. 5

Der neue Absatz ermächtigt den Bürgermeister nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben der Sondernutzungssatzung eine nächste Beantragung zu versagen.

 

 

Anlage zu § 14 der Satzung

 

Zone I Wermelskirchen:

Die Straßenzüge wurden konkretisiert, gestrichen und ergänzt.

 

Zone I Dabringhausen:

Die Straßenzüge dieser Zone wurden überarbeitet und konkretisiert.

 

Nr. 2 neu:

Inhalte der Ziffer Nr. 3 alt verschieben sich in Nr. 2.

 

Nr. 3 neu:

Die neue Regelung entspricht der Wertigkeit der genehmigten Sondernutzung in höherem Maße als bisher.

 

Nr. 4 neu und Nr. 5 neu: (neue Regelung)

Zur Steuerung der Verfahren im Sinne dieser Satzung erhöhen sich die Gebühren bei verspäteter oder fehlender Beantragung.

 

 

Die Änderungen der Anlage B Gebühren ist der Anlage dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Die Änderungen sind grau markiert.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

-          Gegenüberstellung der Satzung alt/neu

-          Gegenüberstellung der Anlage B Gebühren alt/neu

-          Neuer Satzungstext


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung Satzung_Sondernutzung alte_neu_I (56 KB) PDF-Dokument (254 KB)    
Anlage 2 2 Anlage B_Sondernutzung_Gebühren_alt_neu (35 KB) PDF-Dokument (84 KB)    
Anlage 3 3 Sondernutzungssatzung_ neuer Satzungstext (37 KB) PDF-Dokument (86 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: