![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 51.19 Sportförderung - 51.20 Bereitstellung und Betrieb von Bädern - 61.08 Wirtschaftsförderung und Tourismus (hier: Tourismus)
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2019/2020 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2019/2020 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019/2020 mit Haushaltsplan und Anlagen nebst Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts werden im Rat der Stadt am 28.01.2019 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 nebst den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2019/2020 hingewiesen.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |