Vorlage - 0027/2019  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei / Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
27.02.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anmeldeformular_Bücherei  
Information_Art13_181011 DSGVO PDF-Dokument
Satzung Bücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung  
Satzung Bücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 1.Nachtragssatzung vom 04.04.2014  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013.

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Sachverhalt:

 

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)  am 25. Mai 2018 hat eine Änderung der Benutzungssatzung der Stadtbücherei in Form der

 

2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013

 

notwendig gemacht.

 

Hierzu ist der bisherige § 2 Anmeldungdurch den § 2a Verarbeitung personenbezogener Daten“ in der 2. Nachtragssatzung ergänzt worden.

 

In diesem Zusammenhang werden dem Benutzer alle Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DGSVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten auf einem gesonderten Informationsblatt mit der Anmeldung für die Nutzung der Stadtbücherei ausgehändigt

 

Weitere Änderungen betreffen die Präzisierung des § 8 Versäumnisgebühren sowie die Definition der Beendigung des „Benutzungsverhältnisses“ unter § 10.

 

Die Änderungen sind mit dem Justiziar und Datenschutzbeauftragten der Stadt Wermelskirchen abgestimmt worden.

 

Dieser Sitzungvorlage ist eine entsprechend geänderte Version in  Form der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 sowie zum Vergleich, die vorhergehende 1. Nachtragssatzung beigefügt.

 

Die 2. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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Anlage/n:

 

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom …. (Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft)

 

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 04.04.2014

 

Informationsblatt gem. Artikel 13 Absatz 1 und Absatz DSGVO

 

Anmeldeformular Stadtbücherei


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anmeldeformular_Bücherei (21 KB)      
Anlage 2 2 Information_Art13_181011 DSGVO (23 KB) PDF-Dokument (81 KB)    
Anlage 3 3 Satzung Bücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung (203 KB)      
Anlage 4 4 Satzung Bücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 1.Nachtragssatzung vom 04.04.2014 (144 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: