Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013. Sachverhalt:
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 hat eine Änderung der Benutzungssatzung der Stadtbücherei in Form der
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013
notwendig gemacht.
Hierzu ist der bisherige § 2 „Anmeldung“ durch den § 2a „Verarbeitung personenbezogener Daten“ in der 2. Nachtragssatzung ergänzt worden.
In diesem Zusammenhang werden dem Benutzer alle Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DGSVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten auf einem gesonderten Informationsblatt mit der Anmeldung für die Nutzung der Stadtbücherei ausgehändigt
Weitere Änderungen betreffen die Präzisierung des § 8 „Versäumnisgebühren“ sowie die Definition der Beendigung des „Benutzungsverhältnisses“ unter § 10.
Die Änderungen sind mit dem Justiziar und Datenschutzbeauftragten der Stadt Wermelskirchen abgestimmt worden.
Dieser Sitzungvorlage ist eine entsprechend geänderte Version in Form der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 sowie zum Vergleich, die vorhergehende 1. Nachtragssatzung beigefügt.
Die 2. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anlage/n:
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom …. (Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft)
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 04.04.2014
Informationsblatt gem. Artikel 13 Absatz 1 und Absatz DSGVO
Anmeldeformular Stadtbücherei
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||