Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 10.01 – 10.07 - 12.01 - 13.01 - 14.01 - 20.01 – 20.07 - 32.01 – 32.09 - 37.01 - 37.02 - 51.05 - 51.06 - 61.04 (hier: Wirtschaftsförderung) - 66.04 – 66.05
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2019/2020 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berück-sichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2019/2020 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019/2020 mit Haushaltsplan und Anlagen nebst Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden im Rat der Stadt am 28.01.2019 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 nebst den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2019/2020 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes und die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage.
Die Ansätze des Kostenträgers 03.06.01 „Bereitstellung und Betrieb des Berufskollegs“ wurden versehentlich dem Teilbudget 51.05 „Bereitstellung und Betrieb der Förderschule“ zugeordnet statt dem Teilbudget 51.06 „Bereitstellung und Betrieb des Berufskollegs“. Die entsprechenden Seiten 302 ff. des Haushaltsplanes sind als Anlage II beigefügt. Anlage/n: - Korrektur Teilbudgets 51.05 und 51.06
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