Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 61.01 Räumliche Planung und Verkehrsplanung - 61.05 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - 61.06 Bauordnung und Bauverwaltung - 61.07 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) - 65.01 Gebäudeunterhaltung und Hochbaumaßnahmen (hier: Denkmalschutz und Denkmalpflege) - 66.01 Betriebshof - 66.02 Sonderprojekte - 66.03 Öffentliche Verkehrsflächen/Verkehrsanlagen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2019/2020 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2019/2020 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019/2020 mit Haushaltsplan und Anlagen nebst Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden im Rat der Stadt am 28.01.2019 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 nebst den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2019/2020 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes und die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
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