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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
und
a) die Erweiterung der Kindertagesstätte Grunewald um eine 3. Gruppe,
b) die Erweiterung der 3-gruppigen Kindertagesstätte Hilfringhauser Straße um eine 4. Gruppe
und
c) den Neubau eines 3-gruppigen Kindergartens bzw. die Schaffung von drei Kindergartengruppen mit der Suche nach einem/mehrerer geeigneten Standort/e unter Einbeziehung der Möglichkeit des sog. Träger-/Investorenmodells
unverzüglich umzusetzen, damit die zusätzlich benötigten Kindergartenplätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden können. Sachverhalt:
Ausgangssituation: Im Rahmen der Überprüfung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist im Jahr 2018 ein Maßnahmenpaket („Maßnahmenpaket 2018“) zur Regulierung des Fehlbedarfes vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen worden.
Insgesamt ist die Verwaltung hiermit beauftragt worden, 235 Kita-Plätze (62 u3, 173 ü3) zusätzlich zu schaffen, wobei die aktuell bereits in Betrieb befindlichen Plätze der Kita Jörgensgasse mit Blick auf die schlechte Bausubstanz des Gebäudes und die begrenzte sowie befristetet erteilte Betriebserlaubnis lediglich bis zum Sommer 2021 eingerechnet werden können. Die darüber hinaus beschlossenen und neu zu schaffenden Plätze werden zum 01.08.2019 benötigt, können aber erst im Jahr 2020 fertiggestellt werden.
Die weitere mittelfristige Entwicklung der Platzsituation im Bereich der Kindertagesstätten wird im Rahmen der lfd. Überprüfung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu Beginn eines jeden Jahres mit Blick auf die Platzsituation ab dem Beginn des jeweils nächsten Kindergartenjahres (01.08.) durch die Jugendhilfeplanung überprüft.
Die Grundlage hierfür bilden das Online-Anmeldeverfahren "Little Bird" sowie aktuelle Prognosewerte, mit denen die aktuelle Nachfrage-/Bedarfsentwicklung zeitnah dargestellt und berücksichtigt werden kann.
Die aktuelle Überprüfung ist im Dezember 2018/Januar 2019 per 01.08.2019 mit Blick auf die sich bis zum Kindergartenjahr 2025/2026 ergebende Entwicklung mit folgendem Ergebnis durchgeführt worden:
a) berücksichtigte Prognose für Wermelskirchen bis KGJ 2025/2026: Erstmalig erfolgt der Einsatz eines Programms (Bevölkerungsmodell der Hildesheimer Planungsgruppe), mit welchem Einwohnerprognosen für den Bereich der Kinder im Kindergartenalter speziell für Wermelskirchen auch bis zum KGJ 2025/2026 erstellt werden können. Eine Abhängigkeit von heruntergerechneten Werten aus Landes- oder Kreisstatistiken ist nicht mehr gegeben.
b) Bedarfsquoten u3/ü3 (u3: 80% / ü3: 100%): Im Zuge der jährlichen Überprüfung der Kindergartenplatzsituation konnten erstmals die Bedarfsanmeldungen aus dem Online Anmeldeverfahren Little Bird umfassend ausgewertet werden. Diese bestätigten die Bedarfsquote für Kinder im Alter von 2-3 Jahre (u3) mit 80 % (Ergebnis auch der Elternbefragung Ende 2016). Bei den Kindern im Alter von 3-6 Jahren (ü3) liegen die Bedarfsanmeldungen hingegen über den bislang ermittelten Wert von 95 % (= 96,3%). Dennoch wird eine zukünftige Bedarfsquote im Bereich ü3 von 100 % aus folgenden Gründen im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung berücksichtigt:
- Berücksichtigung des steigenden Bedarfes aufgrund des zweiten beitragsfreien Kita-Jahres - Reduzierung von Überbelegungen (nur noch für unvorhersehbare Bedarfe) - kleinere Gruppengrößen und mehr Zeit für qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit - bessere Integration von Kindern mit Behinderungen - Entlastung der Tagespflege - sinnvolle Schaffung von weiteren u3 Plätzen (zwingende Kombination u3 / ü3)
c) Sich ergebender voraussichtlicher Fehlbedarf bis 2025/2026 unter Einrechnung der in 2018 beschlossenen und derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen Im Rahmen der in 2019 aktuell durchgeführten Überprüfung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ergibt sich folgender - zusätzlicher - Fehlbedarf an Kindergartenplätzen:
u3: durchschnittlich rd. -50 Plätze ü3: durchschnittlich rd. -50 Plätze
(siehe ab Ziffer 4.2 des beigefügten Kindertagesstättenbedarfsplanes)
Maßnahmenplanung: Zur Behebung dieses zusätzlichen Fehlbedarfs ist die Entwicklung eines weiteren Maßnahmepaketes in 2019 („Maßnahmenpaket 2019“) für die Zeit bis 2025/2026 erforderlich.
Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass neu zu schaffende u3 Plätze immer mit neu zu schaffenden ü3 Plätzen im Zusammenhang stehen, folgende Vorgehensweise vor:
u3: Schaffung von +24 Plätzen ü3: Schaffung von +66 Plätzen
Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Plätze schnellstmöglich zu schaffen und den in 2019 festgestellten zusätzlichen Fehlbedarf regulieren zu können:
Umbau für eine dritte Gruppe am Kindergarten Grunewald (= 25 ü3 Plätze) (derzeitiger Träger Lebenshilfe) Hier ist vorsorglich ein Antrag beim LVR auf 90%-Bezuschussung gestellt worden. Voraussichtliche Zuteilung ca. 04/19.
Erweiterung Neubau Hilfringhauser Straße um optionale 4. Gruppe (= 10 u3 Plätze) (Vergabe der Gesamtmaßnahme - bereits in 2018 beschlossene Gruppen 1 bis 3 zuzüglich noch zu beschließende Gruppe 4 - an Träger/Investor im April 2019) Die Erweiterung der 4. Gruppe sollte direkt im Zuge des Neubaus entstehen und stünde ggf. vor dem 01.08.2020 zur Verfügung. Für die Maßnahme bedarf es aufgrund des Träger-Investorenmodells im investiven Bereich keiner Fördermittel.
Neubau dreigruppiger Kindergarten (zentrale Lage / Standortsuche) (= 14 u3 Plätze + 41 ü3 Plätze) u. a. als Ersatz für das Kita-Gebäude Jörgensgasse ab 2021/2022 (Suche nach einem Träger/Investor) Am 06.02.2019 erfolgte eine verwaltungsinterne Abstimmung zur Standortsuche statt. Mögliche Standorte werden derzeit geprüft. Für die Maßnahme bedarf es aufgrund des Träger-Investorenmodells im investiven Bereich keiner Fördermittel.
Zusammengefasste Bewertung: Durch die o. g. Maßnahmen (für insgesamt 90 Plätze davon 24 u3 Plätze und 66 ü3 Plätze) kann der u3 Ausbau sinnvoll weiterentwickelt werden. Außerdem wird der Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr unter Zugrundelegung der Betreuungsquote von 80 % u3 und der angepassten Betreuungsquote auf 100 % für ü3 Kinder sichergestellt und der sich hieraus ergebende tatsächlich und zukünftig prognostizierte Mehrbedarf abgefangen.
Der verbleibende rechnerische Fehlbedarf im u3 Bereich kann durch den Platzwechsel von Tagespflege zum Kindergartenplatz sowie durch den weiteren Ausbau in der Tagespflege abgedeckt werden. Der rechnerische Fehlbedarf im ü3 Bereich könnte durch die o.g. Maßnahmen auch in Zukunft abgedeckt werden.
Darüber hinaus befinden sich bereits beschlossenen Maßnahmen in der Umsetzung. Diese Maßnahmen sind bei der aktuellen Überprüfung der Planung bereits berücksichtigt und werden voraussichtlich im Laufe der Jahre 2019/2020 fertiggestellt. Somit werden diese den Fehlbedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021 mit abdecken.
Da der tatsächliche Bedarf mit den o. g. Maßnahmen zukünftig reguliert werden kann, besteht die Möglichkeit, die in den zurückliegenden Planungsjahren zur Bedarfsabdeckung eingerechneten Gruppenstärkenüberschreitungen zukünftig für unvorhersehbare Bedarfsituationen einzusetzen.
Da es sich bei den notwendigen Maßnahmen um Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz handelt, ist die Stadt Wermelskirchen als örtlicher Jugendhilfeträger zu deren unverzüglicher Umsetzung verpflichtet.
Der in diesem Zusammenhang mit dieser Kindertagesstättenbedarfsplanung verbundene Grundsatzbeschluss
a) den festgestellten Fehlbedarf mit dem "Maßnahmenpaket 2019" zu beheben und b) die Verwaltung zu beauftragen, das "Maßnahmenpaket 2019" umzusetzen,
ergibt sich in einem ersten Handlungsschritt zwangsläufig.
Konkrete Zeitplanungen und Finanzierungsaussagen werden dann im Rahmen der weiteren Handlungsschritte konkretisiert und dargestellt.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass eine investive Finanzierung für die Maßnahme "3. Gruppe Kindergarten Grunewald" mit einer 90%igen Landesförderung gesichert ist. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2019/2020 veranschlagt.
Die investive Finanzierung der Maßnahme "Erweiterung 4. Gruppe Kita Hilfringhauser Straße" erfolgt - wie für die bereits beschlossenen Gruppen 1 bis 3 auch - im Rahmen des Träger-/Investorenmodells über die von Land und Stadt jährlich zu bezuschussenden Betriebskosten der gesamten Einrichtung.
Sofern die dritte Maßnahme des zu beschließenden "Maßnahmenpaketes 2019" in Form eines Kindergartenneubaus umgesetzt werden soll, bietet sich auch hier eine Finanzierung im Rahmen eines Träger-/Investorenmodells an.
Details können der beigefügten „Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Aktualisierung ab 2019/2020 / weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026“ entnommen werden.. Anlage/n:
Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung - Aktualisierung ab 2019/2020 / weitere Maßnahmenplanung bis 2025/2026
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