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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" und den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern und die Verfahren einzuleiten. Die neuen Geltungsbereiche sind den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB.
Sachverhalt:
Bisherige Bauleitplanverfahren
Aufstellung 31. Änderung des FNP und Bebauungsplan Nr. 20/2, 2007 Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 10.12.2007 (RAT/1189/2007) die Einleitung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Industriegebiet Elbringhausen" beschlossen. Die zu ändernde Fläche (Wald) soll im FNP als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt werden. In gleicher Sitzung wurde die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" (RAT/1190/2007) beschlossen.
Anpassung an die Ziele der Landesplanung, 2008 Mit Schreiben vom 29.02.2008 hatte die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Planung zur 31. Änderung des FNP den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Gleichzeitig enthält die Bestätigung den strengen Hinweis, dass sich in ca. 35 m Entfernung zur vorgesehenen gewerblichen Baufläche ein nach § 62 Landschaftsgesetz (LG NRW) geschütztes Biotop befindet, dessen Sicherung und Erhalt zu berücksichtigen ist.
Bekanntmachung und frühzeitige Beteiligung, 2009 Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung zur 31. Änderung des FNP und zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erfolgte am 28.08.2009 in den örtlichen Tageszeitungen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 07. September bis zum 09. Oktober 2009 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und mit Schreiben vom 04.09.2009 zur Abgabe Ihrer Stellungnahme bis zum 09.10.2009 aufgefordert.
Ziel und Zweck der Planung Ziel der Bauleitpläne war (und ist) die Ausweitung und Abrundung eines bestehenden Gewerbegebiets im nordöstlichen Teil des Stadtgebiets (Anlage 1: "Lage im Raum"). Hierbei sollte vor 12 Jahren der Standort eines dort ansässigen Speditionsunternehmens gestärkt und gesichert werden. Dabei ging die Planbereichsabgrenzung des Bebauungsplans in östlicher und südlicher Richtung über die Abgrenzung der geplanten FNP-Änderung hinaus, um außerhalb der zu schaffenden Gewerbeflächen entsprechende Festsetzungen für Ausgleichs- und Versickerungsbereiche treffen zu können. Nach Insolvenzanmeldung des Vorhabenträgers im Jahr 2009 und wechselnden Besitzverhältnissen ruhte das Verfahren.
Aktuelle Entwicklung
Antragstellung, 2018 Mit Schreiben (E-Mail) vom 24.10.2018 greift die die Hoch³ Rolf Körschgen GmbH & Co.KG das Planvorhaben auf und stellt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Elbringhausen". Mit der angestrebten Bauleitplanung soll die Schaffung von Planrecht zur Erweiterung der bestehenden Gebäude und somit die Standortsicherung der ansässigen Betriebe verfolgt werden.
Städtebaulicher Leistungsvertrag, 2018 Am 19.12.2018 schließt die Stadt Wermelskirchen mit den Eigentümern einen städtebaulichen Vertrag zu den zu erbringenden städtebaulichen Leistungen. Dieser regelt die Zuordnung der jeweiligen Aufgaben und Kostenübernahmen von Antragsteller und Stadt für den Bereich der 31. Änderung des FNP und des Bebauungsplans Nr. 20.
Plangebiet / Geltungsbereiche
31. Änderung des FNP Die vorgesehene FNP-Änderung umfasst jetzt den Bereich, der sich südlich der Betriebsgebäude und Hofflächen der Handelsstraße sowie westlich des Wirtschaftswegs Elbringhausen-Kovelsberg erstreckt. Auch der Übergangsbereich von Gewerbe zum südlich angrenzenden Waldbereich, der Schäden und Veränderungen durch den Sturm "Kyrill" aufweist, soll neu ausgestaltet werden. Weitere Informationen zur Planung beinhalten folgende Unterlagen: Anlage 2: Übersichtskarte "Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung“ Anlage 3: "Entwurfsbegründung zur FNP-Änderung"
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht neben dem Gebiet der FNP-Änderung (Erweiterungsbereich) auch die gewerblichen Flächen bis zur Handelsstraße (Änderungsbereich) ein. Weitere Informationen zur Planung beinhalten folgende Unterlagen: Anlage 4: Übersichtskarte "Geltungsbereich 2. Änd. u. Ergänz. B´Plan Nr. 20“ Anlage 5: "Entwurfsbegründung zur B´Plan-Änderung und Ergänzung"
Eine nähere Betrachtung und Bewertung der technischen, naturschutz- und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen (angrenzende Freiflächen mit Quellsiefen, Landschafts- und Biotopschutz, Erschließungssituation, Topografie des Geländes) begründen die überarbeitete Plangebietsabgrenzung. Vor dem Hintergrund der Novellierungen im Baurecht erleichtert dies die Angleichung von bestehenden und neuen planungsrechtlichen Festsetzungen sowie eine praxisnahe Handhabung im anschließenden Baugenehmigungsverfahren.
Insofern sind die Aufstellungsbeschlüsse aufgrund der neuen Plangebietsabgrenzungen zu erneuern und die frühzeitige Beteiligung mit Blick auf die längere „Ruhephase“ der Verfahren neuerlich einzuleiten.
Nächste Verfahrensschritte
Sobald der Rat der Stadt den Beschluss zur Aufstellung- und Einleitung der Verfahren gefasst hat, wird die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB). Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die Fachgutachten, wie Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Artenschutz, Waldersatz, Umweltberichte etc. erstellt und ergänzt. Dabei fließen die Erkenntnisse aus Gutachten und frühzeitiger Beteiligung in die Planzeichnung und Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ein und werden Teil der Begründung. Anschließend ist der Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB (Offenlage) vorzubereiten.
Anlage/n: Anlage 1 Lage im Stadtgebiet Anlage 2 Geltungsbereich 31. Änderung des FNP "Industriegebiet Elbringhausen" Anlage 3 Begründungsentwurf zur FNP-Änderung Anlage 4 Geltungsbereich 2. Änd. u. Ergänz. B´Plan Nr. 20 "Industriegebiet Elbringh." Anlage 5 Entwurfsbegründung zur B´Plan-Änderung und Ergänzung
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