Vorlage - 0043/2019  

 
 
Betreff: 31. Änderung des FNP "Industriegebiet Elbringhausen"und
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen":
Erneuerung der Aufstellungsbeschlüsse und Einleitung der Verfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Lage_im_Stadtgebiet_ TK50  
Anlage_2_FNP_Geltungsbereich  
Anlage_3_FNP_Begründung  
Anlage_4_BP_Geltungsbereich  
Anlage_5_BP_Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" und den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern und die Verfahren einzuleiten. Die neuen Geltungsbereiche sind den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB.


 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Bauleitplanverfahren

 

Aufstellung 31. Änderung des FNP und Bebauungsplan Nr. 20/2, 2007

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 10.12.2007 (RAT/1189/2007) die Einleitung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Industriegebiet Elbringhausen" beschlossen. Die zu ändernde Fläche (Wald) soll im FNP als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt werden.

In gleicher Sitzung wurde die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" (RAT/1190/2007) beschlossen.

 

Anpassung an die Ziele der Landesplanung, 2008

Mit Schreiben vom 29.02.2008 hatte die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Planung zur 31. Änderung des FNP den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Gleichzeitig enthält die Bestätigung den strengen Hinweis, dass sich in ca. 35 m Entfernung zur vorgesehenen gewerblichen Baufläche ein nach § 62 Landschaftsgesetz (LG NRW) geschütztes Biotop befindet, dessen Sicherung und Erhalt zu berücksichtigen ist.

 

Bekanntmachung und frühzeitige Beteiligung, 2009

Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung zur 31. Änderung des FNP und zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erfolgte am 28.08.2009 in den örtlichen Tageszeitungen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung vom 07. September bis zum 09. Oktober 2009 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und mit Schreiben vom 04.09.2009 zur Abgabe Ihrer Stellungnahme bis zum 09.10.2009 aufgefordert.

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Bauleitpläne war (und ist) die Ausweitung und Abrundung eines bestehenden Gewerbegebiets im nordöstlichen Teil des Stadtgebiets (Anlage 1: "Lage im Raum").

Hierbei sollte vor 12 Jahren der Standort eines dort ansässigen Speditionsunternehmens gestärkt und gesichert werden. Dabei ging die Planbereichsabgrenzung des Bebauungsplans in östlicher und südlicher Richtung über die Abgrenzung der geplanten FNP-Änderung hinaus, um außerhalb der zu schaffenden Gewerbeflächen entsprechende Festsetzungen für Ausgleichs- und Versickerungsbereiche treffen zu können.

Nach Insolvenzanmeldung des Vorhabenträgers im Jahr 2009 und wechselnden Besitzverhältnissen ruhte das Verfahren.

 

 

 

Aktuelle Entwicklung

 

Antragstellung, 2018

Mit Schreiben (E-Mail) vom 24.10.2018 greift die die Hoch³ Rolf Körschgen GmbH & Co.KG das Planvorhaben auf und stellt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Elbringhausen". Mit der angestrebten Bauleitplanung soll die Schaffung von Planrecht zur Erweiterung der bestehenden Gebäude und somit die Standortsicherung der ansässigen Betriebe verfolgt werden.

 

Städtebaulicher Leistungsvertrag, 2018

Am 19.12.2018 schließt die Stadt Wermelskirchen mit den Eigentümern einen städtebaulichen Vertrag zu den zu erbringenden städtebaulichen Leistungen. Dieser regelt die Zuordnung der jeweiligen Aufgaben und Kostenübernahmen von Antragsteller und Stadt für den Bereich der 31. Änderung des FNP und des Bebauungsplans Nr. 20.

 

 

Plangebiet / Geltungsbereiche

 

31. Änderung des FNP

Die vorgesehene FNP-Änderung umfasst jetzt den Bereich, der sich südlich der Betriebsgebäude und Hofflächen der Handelsstraße sowie westlich des Wirtschaftswegs Elbringhausen-Kovelsberg erstreckt. Auch der Übergangsbereich von Gewerbe zum südlich angrenzenden Waldbereich, der Schäden und Veränderungen durch den Sturm "Kyrill" aufweist, soll neu ausgestaltet werden.

Weitere Informationen zur Planung beinhalten folgende Unterlagen:

Anlage 2:  Übersichtskarte "Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung

Anlage 3:  "Entwurfsbegründung zur FNP-Änderung"

 

2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht neben dem Gebiet der FNP-Änderung (Erweiterungsbereich) auch die gewerblichen Flächen bis zur Handelsstraße (Änderungsbereich) ein.

Weitere Informationen zur Planung beinhalten folgende Unterlagen:

Anlage 4:  Übersichtskarte "Geltungsbereich 2. Änd. u. Ergänz. B´Plan Nr. 20

Anlage 5:  "Entwurfsbegründung zur B´Plan-Änderung und Ergänzung"

 

Eine nähere Betrachtung und Bewertung der technischen, naturschutz- und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen (angrenzende Freiflächen mit Quellsiefen, Landschafts- und Biotopschutz, Erschließungssituation, Topografie des Geländes) begründen die überarbeitete Plangebietsabgrenzung.

Vor dem Hintergrund der Novellierungen im Baurecht erleichtert dies die Angleichung von bestehenden und neuen planungsrechtlichen Festsetzungen sowie eine praxisnahe Handhabung im anschließenden Baugenehmigungsverfahren.

 

Insofern sind die Aufstellungsbeschlüsse aufgrund der neuen Plangebietsabgrenzungen zu erneuern und die frühzeitige Beteiligung mit Blick auf die längere „Ruhephase“ der Verfahren neuerlich einzuleiten.

 

 

Nächste Verfahrensschritte

 

Sobald der Rat der Stadt den Beschluss zur Aufstellung- und Einleitung der Verfahren gefasst hat, wird die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB).

Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden die Fachgutachten, wie Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Artenschutz, Waldersatz, Umweltberichte etc. erstellt und ergänzt. Dabei fließen die Erkenntnisse aus Gutachten und frühzeitiger Beteiligung in die Planzeichnung und Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ein und werden Teil der Begründung.

Anschließend ist der Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB (Offenlage) vorzubereiten.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 Lage im Stadtgebiet

Anlage 2 Geltungsbereich 31. Änderung des FNP "Industriegebiet Elbringhausen"

Anlage 3 Begründungsentwurf zur FNP-Änderung

Anlage 4 Geltungsbereich 2. Änd. u. Ergänz. B´Plan Nr. 20 "Industriegebiet Elbringh."

Anlage 5 Entwurfsbegründung zur B´Plan-Änderung und Ergänzung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Lage_im_Stadtgebiet_ TK50 (703 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_FNP_Geltungsbereich (390 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_FNP_Begründung (776 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_4_BP_Geltungsbereich (472 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_5_BP_Begründung (1081 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: