Vorlage - 0048/2019  

 
 
Betreff: Satzung zur Korrektur der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
07.03.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Korrektursatzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung zur Korrektur der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012.
 

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Sachverhalt:

 

  1. Die Beschluss-Vorlage Nr. 0111/2018, die die 1. Nachtragssatzung beinhaltete und die am 09.07.2018 vom Rat beschlossen wurde, hatte ausweislich

-       des Betreffs der Beschluss-Vorlage

-       des Namens der Beschluss-Vorlage

-       des Textes der Beschluss-Vorlage

und

-       des Sachverhaltes

das Ziel, Änderungen an der Satzung vom 12.12.2012 vorzunehmen.

 

Diese Absicht wurde versehentlich betreffend die Schlussbestimmungen (§ 7) in den Anlagen, die der Beschluss-Vorlage beigefügt waren, nicht berücksichtigt. Dort hätte als formelle Änderung das Inkrafttreten der 1. Nachtragssatzung geregelt werden müssen.

 

Während die Synopse gar keine Änderung in § 7 vorsah, widersprach der Text der künftigen Satzung inklusive der redaktionellen Änderungen der Intention der 1. Nachtragssatzung, indem er das Inkrafttreten einer komplett neuen Satzung zum 01.08.2018 vorsah.

 

Diese widersprüchlichen Formulierungen wurden beschlossen und sind nun richtigzustellen, um die tatsächliche Intention der Beschlussvorlage wiederzugeben.

 

  1. § 7 ist daher um einen 3. Satz zu ergänzen und muss seit dem 01.08.2018 lauten:

 

„Die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 16.08.2011 außer Kraft. Die Änderungen infolge der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 treten am 01.08.2018 in Kraft.“

 

  1. Diese Korrektur erfolgt vorsorglich zur Erhöhung der Rechtssicherheit in Form einer Satzung.

 

  1. Sie hat Rückwirkung, um keine Irritationen über die grundsätzliche Fortgeltung der Satzung vom 12.12.2012 aufkommen zu lassen.

 

Da die Regelungen der §§ 1 bis 6 sowie der Anlage zur Satzung durch diese Korrektur unverändert bleiben, hat die Rückwirkung keine inhaltliche Auswirkung und kann daher erst recht nicht zu einem Nachteil für die von der Satzung betroffenen Personen führen.

 

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 

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Anlage/n:

Satzungstext
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Korrektursatzung (3 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: