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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung zur Korrektur der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012. Sachverhalt:
- des Betreffs der Beschluss-Vorlage - des Namens der Beschluss-Vorlage - des Textes der Beschluss-Vorlage und - des Sachverhaltes das Ziel, Änderungen an der Satzung vom 12.12.2012 vorzunehmen.
Diese Absicht wurde versehentlich betreffend die Schlussbestimmungen (§ 7) in den Anlagen, die der Beschluss-Vorlage beigefügt waren, nicht berücksichtigt. Dort hätte als formelle Änderung das Inkrafttreten der 1. Nachtragssatzung geregelt werden müssen.
Während die Synopse gar keine Änderung in § 7 vorsah, widersprach der Text der künftigen Satzung inklusive der redaktionellen Änderungen der Intention der 1. Nachtragssatzung, indem er das Inkrafttreten einer komplett neuen Satzung zum 01.08.2018 vorsah.
Diese widersprüchlichen Formulierungen wurden beschlossen und sind nun richtigzustellen, um die tatsächliche Intention der Beschlussvorlage wiederzugeben.
„Die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 16.08.2011 außer Kraft. Die Änderungen infolge der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 treten am 01.08.2018 in Kraft.“
Da die Regelungen der §§ 1 bis 6 sowie der Anlage zur Satzung durch diese Korrektur unverändert bleiben, hat die Rückwirkung keine inhaltliche Auswirkung und kann daher erst recht nicht zu einem Nachteil für die von der Satzung betroffenen Personen führen.
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage/n: Satzungstext
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