Vorlage - 0049/2019  

 
 
Betreff: Beleuchtung und Gehweg an der L68
Hier: Antrag der WNK UWG vom 06.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald.Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Thiel, Astrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Sachverhalt:

 

Zwischen der Kreuzung L409/L68 und dem städtischen Stichweg „Dhünn-Neuenhaus“ Haus Nr. 10-22 existiert kein ausgebauter Gehweg. In der Vergangenheit wurde hier mit Eigeninitiative ein provisorischer Fußweg an der L68 errichtet, der mit 3 städtischen Straßenlaternen beleuchtet ist. Lediglich auf dem letzten Stück fehlt eine Laterne.

 

Die Fraktion WNK UWG hat hierzu drei unterschiedliche Anträge gestellt. Im Folgenden wird hier einzeln Bezug genommen:

 

1.  Antrag auf Beleuchtung L68

 

Die jetzige Straßenbeleuchtung im Kreuzungsbereich der L409/L68 wird in Kürze erneuert. In diesem Zuge wird eine weitere Straßenleuchte an der L68 auf dem genannten Fußwegabschnitt zusätzlich errichtet. Diese Arbeiten sind bereits an die BEW beauftragt und werden im Frühjahr 2019 erfolgen.

 

2.  Antrag auf Errichtung eines Rad-Gehweges entlang der L68 auf Wermelskirchener               Stadtgebiet

 

Bereits vor über 25 Jahren wurde ein Antrag an den damals zuständigen Landschaftsverband Rheinland gestellt, blieb jedoch ohne Wirkung. Diese jetzige, erneute Anregung wird die Verwaltung zum Anlass nehmen, einen entsprechenden Antrag zur Errichtung eines Radgehweges an der L68 an den jetzt zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW, Niederlassung Rhein-Berg in Gummersbach, zu stellen.

 

3. Antrag auf Verlängerung des unter 2. genannten Rad-Gehweges auf Hückeswagener               Stadtgebiet

 

Hierzu wird die Stadtverwaltung mit der Stadtverwaltung Hückeswagen Kontakt aufnehmen, um ein solches Projekt ebenfalls an den o.g. Straßenbaulastträger heranzutragen. Grundsätzlich ist die Stadt Hückeswagen für die Beantragung von Verkehrsanlagen auf dem ihrem Stadtgebiet zuständig. Die Stadt Wermelskirchen kann hier lediglich Hilfestellung geben oder unterstützend auf die entsprechende Situation hinweisen.
 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: