![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen besitzt keine eigenen Lichtsignalanlagen (LSA), die im Zusammenhang mit der Anforderung für Fahrradfahrer relevant sind. Alle anderen Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet, zum Beispiel Kreuzung Eich/Dabringhauser Straße, befinden sich im Eigentum des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, in Gummersbach.
An den meisten Lichtsignalanlagen befinden sich Induktionsschleifen, die auf elektromagnetische Impulse reagieren. Das bedeutet, fährt ein Fahrzeug mit einer elektromagnetischen Masse (Eisen) über die Induktionsschleife, wird ein Impuls (Anforderung) im Signalprogramm der jeweiligen Lichtsignalanlage geschaltet. Das heißt, wenn an der Lichtsignalanlage ein Fahrzeug, zum Beispiel ein Fahrrad mit zu geringer elektromagnetischer Masse, über diese Schleife fährt, dann keine Anforderung erzeugt wird. Die genannten Induktionsschleifen könnte man im Rahmen einer Überprüfung auf eine sensiblere Einstellung verändern, sodass kleinere elektromagnetische Impulse eine Anforderung erzeugen. Das würde aber wiederum bedeuten, dass Fremdeinflüsse (ein PKW oder LKW auf der Gegenfahrbahn) schon teilweise ausreichen würden, eine Ansteuerung bzw. Anforderung auf der betrachteten Fahrtrichtung auszulösen. Eine solche Nachjustierung ist bereits durch den Landesbetrieb erfolgt, ist aber nicht auf das geringstmögliche Maß der Anforderung ausgelegt, weil dadurch eine entsprechende Fehlsteuerung der Lichtsignalanlage unweigerlich die Folge wäre.
Diese Problematik der schlechten Erkennung moderner Fahrräder ist bereits 2017 mit dem Straßenbaulastträger in Gummersbach diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wurde eine mögliche Lösung dieser Problematik durch eine kameragestützte Ampelsteuerung von Seiten des Straßenbaulastträgers aufgezeigt. Das könnte bedeuten, dass eine entsprechende Videotechnik installiert würde, die Kraftfahrzeuge sowie Radfahrer erkennen und entsprechend in den Rechner einsteuern kann. Auf Nachfrage, wann eine entsprechende Umrüstung der Ampelanlagen in Richtung Videotechnik möglich sei, hat der Straßenbaulastträger jedoch mitgeteilt, dass aufgrund der Kostensituation eine Umrüstung in den nächsten Jahren nicht möglich sei. Hierbei ist noch der Hinweis zu geben, dass die Umrüstung auf Videotechnik für den Bereich der Nachtstunden sowie bei Nebel und Schneefall nicht nur für Fahrräder, sondern auch für andere Fahrzeuge zumindest teilweise problematisch ist.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Umrüstung auf Videotechnik in den nächsten Jahren vom Straßenbaulastträger nicht erfolgen wird, es sei denn, dass aufgrund von umfangreichen baulichen Veränderungen sowie Systemausfällen eine Umrüstung bzw. Ersatztechnik an der Kreuzung dies erfordere. Das bedeutet, dass die unbefriedigende Situation für die Radfahrer in Wermelskirchen so bleiben wird bzw. durch den Landesbetrieb aus Kostengründen nicht verändert wird. Dieser Sanierungsbedarf gilt nicht nur für den Bereich Wermelskirchen, sondern für viele Lichtsignalanlagen in NRW.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |