Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 551 – 580 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: 1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2019/2020 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden in der Sitzung des Rates der Stadt am 28.01.2019 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolgten in der Zeit vom 21.02. bis 12.03.2019.
Eine Auflistung über die noch zu entscheidenden Punkte und Anträge ist beigefügt.
Anlage/n:
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