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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu. Sachverhalt:
zu a)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand in drei Stufen statt:
- frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Offenlage vom 12.03.2018 bis zum 23.03.2018,
- öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 28.09.2018 bis zum 31.10.2018 und
- erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 11.02.2019 bis zum 12.03.2019.
Alle Unterlagen, die Teil der Offenlagen waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/ eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Offenlagefrist auch die Möglichkeit, Stellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu nehmen.
Während der o.g. Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen von Bürgerinnen oder Bürgern abgegeben. Auch außerhalb der genannten Zeiträume wurden aus der Bürgerschaft keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand ebenfalls dreistufig statt:
- frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 26.02.2018*) bis zum 30.03.2018**),
- Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB vom 19.09.2018*) bis zum 22.10.2018**) und
- erneute Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB vom 30.01.2019*) bis zum 06.03.2019**).
*) Anschreiben per E-Mail **) Abgabefrist für Stellungnahmen
Während und außerhalb der vorgenannten Zeiträume gingen zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Sofern sie Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken enthalten (siehe Anlagen 01 bis 19), werden diese in den Abwägungsvorgang einbezogen.
Durchführungsvertrag
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ wurde am 28.01.2019 vom Rat der Stadt in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgte am 25.02.2019. Im Durchführungsvertrag werden u.a. die Fristen für die Realisierung der geplanten zwei Bauabschnitte geregelt.
Städtebaulicher Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Ergänzend zum Durchführungsvertrag wurde nach Beschluss des Rates am 28.01.2019 zwischen Investor und Stadt am 18.02.2019 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser regelt u.a., welche Leistungen seitens des Investors und der Stadt im Rahmen des Planverfahrens und der Realisierung des Bauprojekts erbracht werden müssen. So ist der Investor dazu verpflichtet, die Erschließungsanlagen einschließlich Kreisverkehr zu errichten und die im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und des Umweltberichts beschriebenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Abwägung
Im Folgenden wird der Abwägungsvorgang unter Berücksichtigung der Ausführungen in Anlage 20 („Abwägungstabelle“) nach Belangen geordnet dargestellt:
Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen
Berücksichtigung der Belange
- durch Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, basierend auf der Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Flächennutzungsplan sowie eines mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten kreisweiten Gewerbeflächenkonzepts.
Die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan steht im Widerspruch zu den Belangen der Landwirtschaft (siehe Schreiben der Landwirtschaftskammer vom 29.03.2018; Anlage 07). Diese Belange müssen im Rahmen der Abwägung zurücktreten, da nachweislich (Gewerbeflächenuntersuchung der Stadt Wermelskirchen, 2009) innerhalb des bebauten Siedlungsbereichs der Stadt Wermelskirchen keine ausreichenden Flächen zur Umnutzung oder Nachverdichtung zur Verfügung stehen. Daher muss bei der Gewerbeflächenentwicklung auch auf landwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen werden.
Das kreisweite, mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Gewerbeflächenkonzept umfasst auf Wermelskirchener Stadtgebiet insgesamt vier solcher Flächen; eine davon bildet das Gebiet „Autobahnohr“, für deren Entwicklung bereits die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und von der Bezirksregierung Köln genehmigt wurde.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird bereits seit der Aufkündigung des Pachtvertrages im Jahr 2016 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Eine Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist durch die Umsetzung des Bebauungsplans somit nicht zu erwarten.
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ist die Abwägung zu Gunsten der Versorgung der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen angemessen.
Belange des Wasserschutzes
(Stellungnahmen Wupperverband, Rheinisch-Bergischer Kreis sowie Stadtwerke Solingen)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch nachrichtliche Darstellung der Wasserschutzzonen im Bebauungsplan - durch frühzeitige Abstimmung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit den zuständigen Behörden - durch Festlegung des neuen Baugebiets ausschließlich in Wasserschutzzone III - durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zum Bebauungsplan
Die Belange des Wasserschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Die Festsetzung neuer Baugebiete innerhalb der Wasserschutzzone III der Sengbachtalsperre ist nach den Vorschriften der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 bei der zuständigen Behörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 29.10.2018 erteilt.
Belange des Artenschutzes
(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch Erstellung einer Artenschutzprüfung (ASP, Stufe I) - durch Ergänzung der ASP hinsichtlich Wiesenvögel (Begehung während der Brutzeit) - durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zum Bebauungsplan.
Die Belange des Artenschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belange des Landschafts- und Naturschutzes
(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch Aufstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan - durch Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und Aufnahme entsprechender zeichnerischer und textlicher Festsetzungen in den Bebauungsplan - durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung
Die Belange des Landschafts- und Naturschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belange des Orts- und Landschaftsbildes
(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch Aufstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan - durch Aufstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags und Aufnahme entsprechender Festsetzungen und Hinweise in den Bebauungsplan.
Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belange der Landwirtschaft
(Stellungnahme Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis)
Die Landwirtschaftskammer wendet sich gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, da durch diesen die bauliche Inanspruchnahme einer vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche ermöglicht wird. Die Kammer weist des Weiteren darauf hin, dass jede Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen sei.
Die Anregungen / Bedenken der Landwirtschaftskammer stehen in diesem Fall dem dringenden Bedarf der Stadt Wermelskirchen an Gewerbeflächen entgegen. Wie bereits im Abschnitt „Bedürfnisse der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen“ (siehe oben) dargelegt, hat die Stadt Wermelskirchen dezidierte Untersuchungen hinsichtlich der künftigen Gewerbeflächenentwicklung angestellt, deren Ergebnisse in ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept eingeflossen sind. Vier Wermelskirchener Gebiete, darunter die Fläche „Autobahnohr“, wurden in dieses Konzept als zu entwickelnde Gewerbeflächen aufgenommen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird bereits seit der Aufkündigung des Pachtvertrages im Jahr 2016 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Eine Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch die Umsetzung des Bebauungsplans nicht eintreten.
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ist die Abwägung zu Gunsten der Versorgung der Bevölkerung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen entgegen den Belangen der Landwirtschaft angemessen.
Belange des Straßenverkehrs
(Stellungnahmen Landesbetrieb Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg und Landesbetrieb Straßen.NRW, Autobahnniederlassung Krefeld)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch zeichnerische und textliche Festsetzungen im Bebauungsplan - durch die Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zum Bebauungsplan - durch nachrichtliche Darstellung der 40m-Anbau- und der 100m-Genehmigungszone entlang der Bundesautobahn A1 im Bebauungsplan - durch Nachweis der Leistungsfähigkeit der geplanten Erschließung (u.a. Kreisverkehr) durch eine umfassende verkehrliche Stellungnahme des Büros Isaplan (Anlage 45).
Durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Park & Ride“ soll auf dem Plangebiet des Bebauungsplanes in unmittelbarer Nähe der Autobahnauffahrt zudem ein Mitnahmeparkplatz entstehen.
Die Belange des Straßenverkehrs können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belange des Lärmschutzes
(Stellungnahmen Rheinisch-Bergischer Kreis und Landesbetrieb Straßen.NRW)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch die Lage des Gewerbegebiets*) - durch die vorliegende schalltechnische Untersuchung und den aus dieser abgeleiteten zeichnerischen und textlichen Bebauungsplanfestsetzungen - durch Aufnahme von Hinweisen in die Begründung zum Bebauungsplan.
*) Die Belange des Lärmschutzes spielten bereits im Vorfeld bei der Standortwahl im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes (u.a. Autobahnnähe und benachbarte Gewerbe- und Mischgebiete) eine wesentliche Rolle.
Die Belange des Schallschutzes können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belange der Versorgung mit Energie und Wasser
(Stellungnahmen der Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper)
Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
- durch zeichnerische und textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes (u.a. bzgl. von Bebauung freizuhaltenden Flächen unterhalb der 110 kV-Freileitung) - durch Berücksichtigung der 110 kV-Freileitung im Rahmen des Pflanzkonzeptes (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - durch Aufnahme von Hinweisen in der Begründung (Hinweis auf Lage von Versorgungsleitungen des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper).
Die Belange der Versorgung mit Energie und Wasser können berücksichtigt werden ohne entgegenstehende andere Belange.
Belang schonender Umgang mit Grund und Boden
Mit Grund und Boden ist gemäß § 1a (2) Satz 1 BauGB schonend umzugehen. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sollen deshalb Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden, um Verbrauch von Grund und Boden zu minimieren.
In einer stadtweiten Gewerbeflächenuntersuchung 2009 zeigte sich, dass letztlich nur eine gewerbliche Brachfläche (Ziegelei Hilgen) und zwei teilweise mindergenutzte Gewerbeflächen (Rhombus-Fläche und Zippa-Klinker) im Siedlungsbereich der Stadt Wermelskirchen existieren.
Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes wurden 2018 Nutzungsüberlegungen für diese Flächen angestellt (u.a. Ziegelei Hilgen: Wohnen/Gewerbe; Rhombus-Fläche: Hochschulstandort). Die Reaktivierung der vorgenannten Privatflächen reicht jedoch nicht annähernd aus, um den kurz- und mittelfristigen Bedarf der Stadt Wermelskirchen an Gewerbeflächen zu decken.
In das kreisweite Gewerbeflächenkonzept wurden daher drei weitere Wermelskirchener Flächen aufgenommen, die als Gewerbegebiete entwickelt werden sollen: die Bereiche Hinter dem Hofe, Hünger/Büschhausen und Autobahnohr. Diese Flächen sollen den Bedarfen entsprechend entwickelt werden.
Durch die vorbeschriebene Vorgehensweise kann ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet werden, sodass den in § 1a (2) Satz 1 BauGB aufgeführten Belangen hinreichend Rechnung getragen werden kann.
Fazit Abwägung:
Wie zuvor beschrieben und in Anlage 20 dargestellt, können nahezu alle vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ berücksichtigt werden.
Einzig den Bedenken der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Rheinisch-Bergischer Kreis, hinsichtlich des Fortfalls landwirtschaftlicher Flächen kann nach Abwägung mit den Bedürfnissen der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit Arbeitsplätzen / Gewerbeflächen nicht Rechnung getragen werden.
zu b)
Nach Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ (Ratssitzung am 28.01.2019) und erfolgter Abwägung (Beschluss zu a) kann der Rat der Stadt nunmehr den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen.
Anlage/n:
Anlage 01 Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 26.02.2018 Anlage 02 Stellungnahme Stadtwerke Solingen GmbH vom 09.03.2018 Anlage 03 Stellungnahme Wupperverband vom 15.03.2018 Anlage 04 Stellungnahme Straßen.NRW Niederlassung Rhein-Berg vom 16.03.2018 Anlage 05 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 27.03.2018 Anlage 06 Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom vom 28.03.2018 Anlage 07 Stellungnahme Landwirtschaftskammer vom 29.03.2018 Anlage 08 Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 06.04.2018 Anlage 09 Stellungnahme Stadtwerke Solingen vom 25.09.2018 Anlage 10 Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom vom 26.09.2018 Anlage 11 Stellungnahme Straßen.NRW Niederlassung Rhein-Berg vom 15.10.2018 Anlage 12 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 22.10.2018 Anlage 13 Stellungnahme Straßen.NRW Autobahnniederlassung Krefeld vom 22.10.2018 Anlage 14 Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom vom 07.08.2018 Anlage 15 Stellungnahme Stadtwerke Solingen vom 01.02.2019 Anlage 16 Stellungnahme Straßen.NRW Niederlassung Rhein-Berg vom 01.02.2019 Anlage 17 Stellungnahme Westnetz - Spezialservice Strom vom 30.01.2019 Anlage 18 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 06.03.2019 Anlage 19 Stellungnahme Straßen.NRW Autobahnniederlassung Krefeld vom 08.03.2019 Anlage 20 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungstabelle) Anlage 21 Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Planzeichnung* Anlage 22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Beiblatt nachrichtliche Übernahmen* Anlage 23 Vorhaben- und Erschließungsplan – Lageplan* Anlage 24 Vorhaben- und Erschließungsplan – Ansichten* Anlage 25 Vorhaben- und Erschließungsplan – Schnitte* Anlage 26 Vorhaben- und Erschließungsplan – Kurzbaubeschreibung* Anlage 27 Begründung - Teil 1: Allgemeiner Teil* Anlage 28 Begründung - Teil 2: Umweltbericht* Anlage 29 Artenschutzprüfung - Stufe 1* Anlage 30 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – Textteil* Anlage 31 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestands- und Konfliktkarte* Anlage 32 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – Maßnahmenkarte* Anlage 33 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt Nord-Süd* Anlage 34 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Gestaltungsschnitt West-Ost* Anlage 35 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – Bilanzierung* Anlage 36 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – Ökopunkte* Anlage 37 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG* Anlage 38 Schalltechnische Untersuchung* Anlage 39 Abschlussbericht Kampfmittelräumdienst* Anlage 40 Hydrogeologische Untersuchung* Anlage 41 Bodenuntersuchung zur Versickerung des Niederschlagswassers* Anlage 42 Konzept zur Abwasserableitung – Textteil* Anlage 43 Konzept zur Abwasserableitung – Planzeichnung* Anlage 44 Entwurfsplanung Kreisverkehr* Anlage 45 Verkehrliche Stellungnahme* * nur in digitaler Form (pdf-Datei)
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