Vorlage - 0075/2019  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom ...
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
29.04.2019 
32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gegenüberstellung Satzung alt_neu PDF-Dokument
Neuer Satzungstext PDF-Dokument
B_Gebührenübersicht alt_neu PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2019 wurden die Inhalte der neuen Sondernutzungssatzung von der Verwaltung vorgestellt.

 

In der Sitzung sind einige Änderungen zur Anpassung des Satzungstextes angeregt worden. Die Verwaltung hat diese in den Entwurf eingearbeitet; sie werden im Folgenden erläutert:

 

 

§ 3 Anzeigepflichtige Sondernutzungen (erlaubnisfreie Sondernutzung)

 

"Abs. h

Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden (Außengastronomie)."

 

Wie in der bisher gültigen Satzung bleibt die Außengastronomie erlaubnisfrei. Die Anzeigepflicht ist jedoch weiterhin erforderlich.

 

Gebühren für die Außengastronomie werden nicht erhoben. In Anlage B Gebühren wurde dieser Punkt 11 ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 8 Abs. 4 Werbeanlagen

 

In Absatz 4 wurden Ausnahmen für Werbeanlagen im Innenstadtbereich formuliert und aufgenommen.

 

"Abs. 4:

Auf folgenden Straßen sind Werbeanlagen unzulässig: Obere Remscheider Straße, Telegrafenstraße, Kölner Straße, Carl-Leverkus-Straße, Markt. Hiervon ausgenommen ist Werbung für örtlich ansässige Institutionen, die dem Wohl der städtischen Gesellschaft dienen (wie z.B. Seniorenbeirat), Kirchenveranstaltungen, Veranstaltungen von WiW Marketing e.V., eingetragenen gemeinnützigen Vereinen im Stadtgebiet der Stadt Wermelskirchen und anerkannten Jugendorganisationen nach § 75 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB III)."

 

 

Gebühren der Straßen in Zone II

 

In Nr. 2 der Anlage A der Satzung wird auf die Gebührenerhebung für Straßen in Zone II hingewiesen.

 


 

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Anlage/n:

 

-          Gegenüberstellung der Satzung alt/neu

-          Gegenüberstellung der Anlage B Gebühren alt/neu

-          Neuer Satzungstext

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung Satzung alt_neu (57 KB) PDF-Dokument (259 KB)    
Anlage 2 2 Neuer Satzungstext (37 KB) PDF-Dokument (87 KB)    
Anlage 3 3 B_Gebührenübersicht alt_neu (35 KB) PDF-Dokument (83 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: