Vorlage - 0077/2019  

 
 
Betreff: Interkommunales Gewerbegebiet Gleisdreieck
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
29.04.2019 
32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Städte Wermelskirchen, Remscheid und Hückeswagen planen die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes „Gleisdreieck“. Der Rat der Stadt hat den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes am 08.10.2018 gefasst (siehe Vorlage 0184/2018).

 

Das Plangebiet umfasst ca. 35 Hektar, davon ca. 12 Hektar auf Wermelskirchener, ca. 19 Hektar auf Remscheider und ca. 4 Hektar auf Hückeswagener Stadtgebiet. Die Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

 

Aktuell sind die Verwaltungen mit der Ermittlung planungsrelevanter Grundlagen befasst, um die Eignung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung zu prüfen.

 

Die Grundlagenermittlung umfasst unter anderem ein Artenschutzgutachten mit Artenschutzprüfung Stufe I und II sowie besonderem Fokus auf die planungsrelevanten Arten, wie z.B. Kiebitz, Rotmilan, Feldlerche und Haselmaus.

 

Weiter muss eine Prospektionsuntersuchung durchgeführt werden, um mögliche Bodendenkmäler zu erkunden und diese ggfs. zu sichern.

 

Außerdem wird ein Verkehrsgutachten beauftragt werden, in dem die Auswirkungen des Planvorhabens auf den Verkehr in dem Dreieck BAB-Anschlusstelle Wermelskirchen, BAB-Anschlussstelle Remscheid sowie Hückeswagen untersucht werden.

Durch das topografisch bewegte Plangebiet verlaufen die Trassen der geplanten Bundesstraßen B 51n und B 237n, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

 

Bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 sollen die vorgenannten Untersuchungen vorliegen. Die Kosten werden zwischen den drei Städten anhand ihrer Flächenanteile aufgeteilt.

 

Sofern die Untersuchungen die gewerbliche Nutzbarkeit nicht in Frage stellen, erfolgen im Anschluss weitere Vorplanungen, um die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass der Aufstellungsbeschluss in 2020 oder 2021 gefasst werden kann.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: