Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 15.05.2014 der Prüfungsbericht über die Abrechnung von Anliegerbeiträgen für die Innenstadt (RAT/2787/2014) vorgestellt. Seitdem wurde die Angelegenheit immer wieder in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses thematisiert. Auf die Vorlagen 2787/2014, 2872/2014, 2930/2014, 3008/2014, 3018/2015 sowie 0105/2017 wird an dieser Stelle verwiesen. Darüber hinaus wurde der Rechnungsprüfungsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse“ regelmäßig über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Nach Abschluss eines Vergleichs mit dem für die Beitragsberechnung beauftragten Fachbüro vor dem Landgericht Aachen in Höhe von 300.000 € verbleibt von der ursprünglichen Schadenssumme in Höhe von 956.163,85 € noch ein Restschaden in Höhe von 656.163,85 €. Dieser Betrag wurde der Eigenschadenversicherung mit Schreiben vom 02.05.2017 durch das Haupt- und Personalamt gemeldet. Die Deckung ist auf 100.000 € begrenzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2017 einstimmig den Beschluss gefasst, dass von der Verwaltung erwartet wird, hinsichtlich des verbleibenden Restschadens mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Mit der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wurde der Justiziar des Haupt- und Personalamtes beauftragt. In seiner ausführlichen Stellungnahme vom 23.05.2017 kommt er zu der Schlussfolgerung, dass keine Schadensersatzansprüche gegenüber städtischen Mitarbeitern festzustellen sind. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Sachstandsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme des städtischen Justiziars vom 23.05.2017 zur Kenntnis genommen (Vorlage 0105/2017-1). Demnach bestehen keine Ansprüche gegen Mitarbeiter der Stadt auf Schadensersatz. Der Rat hat beschlossen, dass die Prüfung diesbezüglich abgeschlossen ist. Hinsichtlich eines möglichen Eintretens der Eigenschadenversicherung ist der Sachverhalt weiter zu verfolgen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten. Nach mehrfachem Schriftverkehr zwischen dem Gemeindeversicherungsverband und der Verwaltung hat der GVV mit Schreiben vom 09.08.2018 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Regulierungssumme von 25.000 € angeboten. Die Verwaltung hat den Vergleichsvorschlag zwischenzeitlich angenommen. |