Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 „Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 „Loches-Platz“ einzuleiten. Das Aufhebungsverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ (Vorlage 0161/2017).
In seiner Sitzung am 24.09.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Verwaltung einstimmig beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchzuführen (Vorlage 0176/2018).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer Auslegung im Bürgerzentrum vom 14.03. bis zum 29.03.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 28.02.2019 frühzeitig beteiligt; ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29.03.2019 eingeräumt.
Die Auslegung der Unterlagen nach § 3 (1) BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 „Loches-Platz“ erfolgte gleichzeitig mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“. Gleiches gilt für die frühzeitige TÖB-Beteiligung. Die eingegangenen Stellungnahmen ließen sich nicht immer eindeutig einem der beiden Verfahren zuordnen. Aus diesem Grund werden alle vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken in beide Verfahren eingebracht und zu einem späteren Zeitpunkt (vor dem jeweiligen Satzungsbeschluss) der Abwägung zugeführt.
Ausführungen zu den eingegangenen Stellungnahmen → siehe Vorlage 0084/2019 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88).
Nächster Verfahrensschritt für die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB in Form einer einmonatigen Offenlage und die parallele Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Angestrebt wird ein Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans in der Oktobersitzung des Rates parallel zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“.
Anlage/n:
Anlage 01 - Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 70 Loches-Platz Anlage 02 - Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 Loches-Platz einschließlich Umweltbericht *) Anlage 03 - Planzeichnung des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 70 Loches-Platz **)
*) Der Umweltbericht umfasst die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Loches-Platz“ und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“. Aus diesem Grund wird auf den erneuten Ausdruck des Umweltberichtes verzichtet und auf Anlage 04 zur Beschlussvorlage 0084/2019 verwiesen.
**) analog nur als Verkleinerung (DIN-A 4) in schwarz/weiß
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