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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss ist der Auffassung, dass sich der Antrag der WNK-Fraktion durch die Berichterstattung der Verwaltung sowie durch Beratungen und Beschlussfassungen in der Fachausschusssitzung am 25.03.2004 zum Tagesordnungspunkt 4 “Sachstandsbericht der Verwaltung zu Asylbewerberunterkünften – Vorlage: Rat 0032/2004 –“ erledigt hat. Auf die genannte Vorlage der Verwaltung und die Niederschrift wird verwiesen. Sachverhalt: Der dieser Vorlage beigefügte Antrag der WNK-Fraktion vom 25.03.2004 (seinerzeit als Tischvorlage verteilt) ist in der Sozialausschusssitzung des gleichen Tages mit 11 Stimmen als eingebracht betrachtet worden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 25.03.2004 – TOP 4 – verwiesen. Nach Auffassung der Verwaltung hat sich der Antrag danach erledigt. Dennoch wird zu den von der WNK-Fraktion genannten realen und denkbaren Standorten folgendes ausgeführt: Beltener Str.15 und 17Den Ausführungen des Antrages zu diesem Standort wird gefolgt. Die deutliche und zwingend notwendige Abweichung zwischen maximaler und tatsächlicher Belegung wird übrigens von der WNK-Fraktion selbst zutreffend begründet. Dies gilt unter Berücksichtigung von Herkunft, Rasse, Religion, Familienstand, Kinderzahl und zahlreichen anderen Gesichtspunkten bei den ausländischen Flüchtlingen für alle Unterbringungsobjekte in der Stadt gleichermaßen, womit sich die durchgängig abweichenden Belegungszahlen der Übergangshäuser zwischen Soll und Ist – die bei den Beratungen der Vergangenheit für Verwirrung und auch Unverständnis gesorgt haben – hinreichend erklären! Neuenhaus 2 Es ist ohne zwingende Not
nicht beabsichtigt, die Belegungszahl zu erhöhen. Aufgrund der in der
Sitzung am 25.03.2004 von der Verwaltung dargelegten besonderen Umstände, die
vornehmlich die Bausubstanz des Hauses betreffen, ist davon auszugehen, dass
das Objekt kurz- bis mittelfristig nicht mehr zur Verfügung steht und
demzufolge auch die Aufstellung von Containern auf dem Schulhof von der
Verwaltung nicht weiterverfolgt wird. Telegrafenstraße 38 So lange als möglich wird
die Verwaltung diesen Standort im Wege der Anmietung erhalten; denkbar ist aber
eine notwendige Räumung dann, wenn das Gebäude vom Eigentümer einer
anderweitigen Nutzung zugeführt wird. Dem Arbeitskreis/Sozialausschuss wird
eine solche sich ergebende Entwicklung zur Beratung vorgelegt. Telegrafenstr. 40 Der Mietvertrag ist
gekündigt. Eine Unterbringung von Asylbewerbern in diesem Gebäude ist - auch
nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde – menschenunwürdig! Auf die Ausführungen
der Verwaltung in der Sitzung am 25.03.2004 wird Bezug genommen. Wermelskirchener Str.
22 Der Ausbau der 2. Etage
findet derzeit statt; ein genaues Bezugsfertigkeitsdatum kann nicht genannt
werden. Südstr. 5 Auch die evtl. Räumung
des Gebäudes Südstr. 5 ist derzeit zeitlich nicht zu fixieren. Bauhof Sonne Die Verwaltung hat
mehrfach dargelegt, dass aus rechtlichen Gründen die Realisierung dieses
Unterbringungsstandortes nicht möglich ist. Hinzu kommen erhebliche
Infrastrukturprobleme für Menschen, die dort untergebracht sein müssten. Zudem hat die
WNK-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am
01.04.2004 ihren Antrag vom 09.03. dieses Jahres eingebracht, der sich mit der
“Schaffung von Baurecht für die Freifläche am Bauhof Sonne”
befasst. Der Antrag wird dort in einer der nächsten Sitzungen behandelt, so
dass der Sozialausschuss im Zusammenhang mit dem hier anstehenden Antrag der
WNK-Fraktion weder eine Entscheidung treffen könnte noch sollte. Vorm Eickerberg 2 a Hier würden nur noch im
äußersten Notfalle und dann auch nur sehr kurzzeitig ausländische Flüchtlinge
bis zu einer anderweitigen Versorgung “zwischen-untergebracht”. Es
kann allein wegen der beabsichtigten anderweitigen Verwendung dieses Objektes
keine dauerhafte oder auch mittelfristige Inanspruchnahme mehr erfolgen. Aus den dargelegten
Gründen ·
ist zum einen
ersichtlich, dass der Antrag der WNK-Fraktion unter Beachtung der Ergebnisse
der Sozialausschusssitzung vom 25.03.2004 keine beratungs- und
entscheidungsrelevaten Gesichtspunkte mehr enthält und ·
zum anderen auf
die beschlussgemäße Anmietung der Gebäude Am Vogelsang 24 und 28 (2 Häuser des
ehemaligen Kreiskinderheims) nicht verzichtet werden kann. Zudem wird die Verwaltung
wegen der zeitlich beschränkten Nutzungsdauer der vorgenannten beiden Häuser
auftragsgemäß hierfür einen Nachfolgestandort suchen und ebenfalls gem. Unterbringungskonzept
den nach wie vor fehlenden dritten Standort nachweisen.
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