Vorlage - RAT/0088/2004  

 
 
Betreff: Antrag der WNK-Fraktion vom 25.03.2004 zur Unterbringung von Asylbewerbern
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass sich der Antrag der WNK-Fraktion durch die Berichterstattung der Verwaltung sowie durch Beratungen und Beschlussfassungen in der Fachausschusssitzung am 25.03.2004 zum Tagesordnungspunkt 4 “Sachstandsbericht der Verwaltung zu Asylbewerberunterkünften – Vorlage: Rat 0032/2004 –“ erledigt hat. Auf die genannte Vorlage der Verwaltung und die Niederschrift wird verwiesen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der dieser Vorlage beigefügte Antrag der WNK-Fraktion vom 25.03.2004 (seinerzeit als Tischvorlage verteilt) ist in der Sozialausschusssitzung des gleichen Tages mit 11 Stimmen als eingebracht betrachtet worden.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 25.03.2004 – TOP 4 – verwiesen. Nach Auffassung der Verwaltung hat sich der Antrag danach erledigt.

 

Dennoch wird zu den von der WNK-Fraktion genannten realen und denkbaren Standorten folgendes ausgeführt:

 

Beltener Str.15 und 17

 

Den Ausführungen des Antrages zu diesem Standort wird gefolgt.

 

Die deutliche und zwingend notwendige Abweichung zwischen maximaler und tatsächlicher Belegung wird übrigens von der WNK-Fraktion selbst zutreffend begründet.

 

Dies gilt unter Berücksichtigung von Herkunft, Rasse, Religion, Familienstand, Kinderzahl und zahlreichen anderen Gesichtspunkten bei den ausländischen Flüchtlingen für alle Unterbringungsobjekte in der Stadt gleichermaßen, womit sich die durchgängig abweichenden Belegungszahlen der Übergangshäuser zwischen Soll und Ist – die bei den Beratungen der Vergangenheit für Verwirrung und auch Unverständnis gesorgt haben – hinreichend erklären!

 

Neuenhaus 2

 

Es ist ohne zwingende Not nicht beabsichtigt, die Belegungszahl zu erhöhen.

 

Aufgrund der in der Sitzung am 25.03.2004 von der Verwaltung dargelegten besonderen Umstände, die vornehmlich die Bausubstanz des Hauses betreffen, ist davon auszugehen, dass das Objekt kurz- bis mittelfristig nicht mehr zur Verfügung steht und demzufolge auch die Aufstellung von Containern auf dem Schulhof von der Verwaltung nicht weiterverfolgt wird.

 

Telegrafenstraße 38

 

So lange als möglich wird die Verwaltung diesen Standort im Wege der Anmietung erhalten; denkbar ist aber eine notwendige Räumung dann, wenn das Gebäude vom Eigentümer einer anderweitigen Nutzung zugeführt wird. Dem Arbeitskreis/Sozialausschuss wird eine solche sich ergebende Entwicklung zur Beratung vorgelegt.

 

Telegrafenstr. 40

 

Der Mietvertrag ist gekündigt. Eine Unterbringung von Asylbewerbern in diesem Gebäude ist - auch nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde – menschenunwürdig! Auf die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung am 25.03.2004 wird Bezug genommen.

 

Wermelskirchener Str. 22

 

Der Ausbau der 2. Etage findet derzeit statt; ein genaues Bezugsfertigkeitsdatum kann nicht genannt werden.

 

Südstr. 5

 

Auch die evtl. Räumung des Gebäudes Südstr. 5 ist derzeit zeitlich nicht zu fixieren.

 

Bauhof Sonne

 

Die Verwaltung hat mehrfach dargelegt, dass aus rechtlichen Gründen die Realisierung dieses Unterbringungsstandortes nicht möglich ist. Hinzu kommen erhebliche Infrastrukturprobleme für Menschen, die dort untergebracht sein müssten.

 

Zudem hat die WNK-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 01.04.2004 ihren Antrag vom 09.03. dieses Jahres eingebracht, der sich mit der “Schaffung von Baurecht für die Freifläche am Bauhof Sonne” befasst. Der Antrag wird dort in einer der nächsten Sitzungen behandelt, so dass der Sozialausschuss im Zusammenhang mit dem hier anstehenden Antrag der WNK-Fraktion weder eine Entscheidung treffen könnte noch sollte.

 

Vorm Eickerberg 2 a

 

Hier würden nur noch im äußersten Notfalle und dann auch nur sehr kurzzeitig ausländische Flüchtlinge bis zu einer anderweitigen Versorgung “zwischen-untergebracht”. Es kann allein wegen der beabsichtigten anderweitigen Verwendung dieses Objektes keine dauerhafte oder auch mittelfristige Inanspruchnahme mehr erfolgen.

 

Aus den dargelegten Gründen

 

·         ist zum einen ersichtlich, dass der Antrag der WNK-Fraktion unter Beachtung der Ergebnisse der Sozialausschusssitzung vom 25.03.2004 keine beratungs- und entscheidungsrelevaten Gesichtspunkte mehr enthält und

 

·         zum anderen auf die beschlussgemäße Anmietung der Gebäude Am Vogelsang 24 und 28 (2 Häuser des ehemaligen Kreiskinderheims) nicht verzichtet werden kann.

 

Zudem wird die Verwaltung wegen der zeitlich beschränkten Nutzungsdauer der vorgenannten beiden Häuser auftragsgemäß hierfür einen Nachfolgestandort suchen und ebenfalls gem. Unterbringungskonzept den nach wie vor fehlenden dritten Standort nachweisen.

 

Anlage:

Anlage:

 

Antrag der WNK-Fraktion vom 25.03.2004

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift