Vorlage - 0097/2019  

 
 
Betreff: Gesamtabschlüsse
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gesamtabschluss 2011  
Gesamtabschluss 2012  
Gesamtabschluss 2013  
Gesamtabschluss 2014  
Gesamtabschluss 2015  

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt nimmt die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2015 zur Kenntnis.

 

Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gesamtabschlüssen zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt, auf die Feststellung der Gesamtabschlüsse für 2015 bis 2017 zur verzichten.

 

 

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Sachverhalt:
Die Prüfung des Gesamtabschlusses unterliegt gem. § 59 (3) GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 dem Vorschlag der örtlichen Rechnungsprüfung zugestimmt, die Prüfung des Gesamt-abschlusses auf einen Dritten (Wirtschaftsprüfer) zu übertragen. Vergeben wurde der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld.

 

Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung der kommunalen Gesamtabschlüsse in Kraft getreten. Dieses eröffnete die Möglichkeit auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 zu verzichten, wenn diese in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 an die Kommunalaufsicht beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.

 

In diese Regelung wurde der erste Gesamtabschluss 2010 nicht einbezogen, da dieser die Ausgangsbasis für die „Gesamtwirtschaft“ der Gemeinde darstellt. Das Gesetz war ursprünglich befristet bis zum 30.Juni 2017. Die Anwendung der Beschleunigungsregelung stellt eine Ermessensentscheidung dar, über die bezüglich der Prüfung der Gesamtabschlüsse der Rechnungsprüfungsausschuss und hinsichtlich der Feststellung der Rat der Stadt zu entscheiden hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2015 beschlossen auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 zu verzichten. Der Rat der Stadt hat am 14.12.2015 beschlossen auf die Feststellung (Bestätigung) dieser Gesamtabschlüsse zu verzichten.

 

Im April 2017 wurde die gesetzliche Ablauffrist für die Anzeige der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 vom 30.06.2017 auf den 30.06.2019 verlängert. Hierüber wurde der Rechnungs­prüfungsausschuss unterrichtet.

 

Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 wurden zwischenzeitlich von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellt. Die aufgestellten Gesamtabschlüsse in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt und wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 08.05.2019 zur Kenntnis gegeben. Im Vergleich zum Gesamtabschluss 2010 wurde bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse 2011 – 2015 auf eine Vollkonsolidierung der Kattwinkelschen Fabrik verzichtet, da die Kattwinkelsche Fabrik im Vergleich zum Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung und der Konsolidierungsaufwand hierfür unverhältnismäßig hoch ist.

 

Mit Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) zum 01.01.2019 wird eine weitere Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse umgesetzt. Danach ist es nun möglich, auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 zu verzichten, wenn diese in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 an die Kommunalaufsicht beigefügt werden. Der Gesamtabschluss 2018 hat dabei das (vollständige) ordnungsgemäße Verfahren zu durchlaufen. Das Gesetz ist befristet bis zum 31.Dezember 2021.

 

Wie bereits für die Gesamtabschlüsse 2011 – 2014 hat die örtliche Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen, auch auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2015 – 2017 zu verzichten. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 08.05.2019 einstimmig gefolgt.

 

Weiter sieht das 2. NKFWG in § 116a GO NRW ab 01.01.2019 eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vor. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung entscheidet der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum 30.09. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Möglichkeit wird somit erstmalig für den Gesamtabschluss 2019 eröffnet. Die Kämmerei wird dem Rat der Stadt bis zum 30.09.2020 anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass die entsprechenden Voraussetzungen zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.

 

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Anlage/n:
Gesamtabschlüsse 2011 - 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtabschluss 2011 (4416 KB)      
Anlage 2 2 Gesamtabschluss 2012 (4494 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtabschluss 2013 (4426 KB)      
Anlage 4 4 Gesamtabschluss 2014 (4577 KB)      
Anlage 5 5 Gesamtabschluss 2015 (4365 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: