Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltfragen nimmt den Forstwirtschaftsplan 2004 zustimmend zur Kenntnis und räumt dem zuständigen Amt 23 Handlungsfreiheit bei der Umsetzung ein, um im Rahmen des Forstbudgets zu bleiben. Sachverhalt: Nachdem die Sturmschäden vom Oktober 2002 gemäß dem Forstwirtschaftsplan 2003 aufgearbeitet waren, wurde der Stadtwald ab September 2003 von einer Borkenkäferkalamität erheblichen Umfanges heimgesucht. Die Aufarbeitung des Schadholzes dauert bis heute an, da immer wieder neuer Befall auftritt. Auch für 2004 erwartet die Forstwirtschaft umfangreiche Waldschäden durch Borkenkäferbefall. Daher ist eine Jahresplanung insbesondere in den Bereichen Holzeinschlag, Flächenräumung und Forstkulturen nur sehr bedingt möglich. Durch die Forstkalamitäten der letzten beiden Jahre musste der Hiebsatz überschritten werden. Um das Prinzip der Nachhaltigkeit zu gewährleisten, muss der Einschlag von gesundem, erntereifem Holz in 2004 gedrosselt werden. Dadurch, und durch den Preisverfall für Borkenkäfer befallenes Holz, kann es zu Mindereinnahmen kommen. Die Höhe der Mindereinnahmen liegt bei ca. 18.000,00 € bei einem Anfall von 1.000 Festmeter Schadholz. Durch den Einsatz von eigenem Personal in der Holzernte und die Verschiebung von Wiederaufforstungsmaßnahmen sollen diese Mindereinnahmen aufgefangen werden, so dass die Gesamtkosten im Rahmen des Forstbudgets laut Haushaltsplan 2004 liegen. Dazu bedarf es allerdings einer gewissen Flexibilität bei der Umsetzung des Forstwirtschaftsplanes 2004. Der Wirtschaftsplan 2004 wurde der unteren Forstbehörde vorgelegt. Eine Kostenzusammenstellung zum Forstwirtschaftsplan 2004 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Anlage/n: Kostenzusammenstellung
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