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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht und die Darstellung der Verwaltung zu den 3 Fragen der WNK UWG vom 25.04.2019 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit der Anfrage der WNK UWG - Fraktion vom 25.04.2019 werden 3 Fragen zu Verkehrsthemen im Stadtgebiet gestellt. Die Verwaltung wird zu diesen jeweils einzeln antworten und den Sachverhalt darstellen.
1. Hat die Verwaltung eine Gesamtstrategie (Kreisverkehrskonzept) im Hinblick auf den möglichen Bau von Kreisverkehren unabhängig vom Straßenbaulastträger für das gesamte Stadtgebiet?
Die Umwandlung eines Kreuzungspunktes von einer plangleichen Kreuzung oder einer signalisierten Kreuzung in einen Kreisverkehr ist grundsätzlich zu begrüßen und wünschenswert. Aus diesem Grund sind in den letzten 20 Jahren bereits an vielen Kreuzungspunkten neue Kreisverkehre im Stadtgebiet eingerichtet worden. Die Errichtung, Aufstellung und Planung eines Kreisverkehrs ist jedoch nicht an allen Kreuzungsbereichen verkehrstechnisch sinnvoll (zu nah an der nächsten Kreuzung) oder durchführbar (Platzmangel). In den letzten Jahren gab es bereits einige Anfragen aus der Politik zur Errichtung von Kreisverkehren. Diese wurden jeweils einzeln geprüft. Im Bereich von Wohngebieten, z. B. Tempo 30-Zonen, ist es meist nicht sinnvoll, mit Kreisverkehren an Kreuzungsbereichen zu planen, da hier durch die Rechts-vor-links-Regelung eine eindeutige Verkehrsberuhigung erzielt wird. Den größten Nutzen von Kreisverkehrsanlagen bieten daher Kreuzungen an Hauptverkehrsstraßen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die meisten Hauptverkehrsstraßen in Wermelskirchen klassifiziert sind. Das bedeutet, dass bei Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb und bei Kreisstraßen der Rheinisch Bergische Kreis als Straßenbaulastträger einzubeziehen wären. Da, wie bereits erwähnt, bei den meisten klassifizierten Straßen im Stadtgebiet der Landesbetrieb in der Verantwortung ist, ist eine Umsetzung aufgrund der aktuellen Finanzsituation des Landesbetriebes derzeit als äußerst schwierig zu betrachten. Dennoch hat die Stadtverwaltung im letzten Jahr im Bereich der L101 (Dabringhausen) 4 Kreuzungsbereiche zum Umbau in Kreisverkehrsanlagen beim Landesbetrieb angemeldet. Eine Umsetzung durch den Landesbetrieb ist aus finanzieller Sicht aber kurzfristig nicht umsetzbar. In den letzten Jahren wurden im Bereich der L157 oder B51 weitere politische Anträge zum Umbau gestellt. Hierzu wurden die jeweiligen Verkehrssituationen geprüft und vom Landesbetrieb negativ beschieden (u. a. Kreuzung L157 Dabringhauser Straße/Eich und B51/K3/Elbringhausen).
Fazit: Grundsätzlich sieht die Stadtverwaltung Wermelskirchen die Errichtung von Kreisverkehren positiv. Es wurden in letzten Jahren bereits etliche Kreuzungen im Stadtgebiet umgebaut. Weiterhin wurden einige Kreuzungen zum Umbau in Kreisverkehre angemeldet. Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Projekte durch die Verwaltung geplant. 3 Kreisverkehrsprojekte sind über private Bauvorhabenträger in Planung: L157/Shell/Burger-King (eventuell), B-Plan Autobahnohr/Bollinghausen, L101/K18 (Edeka Dabringhausen).
2. Hat die Verwaltung eine Gesamtstrategie im Hinblick auf die Umrüstung von Ampelanlagen hin zu verkehrsabhängig gesteuerten Ampelanlagen unabhängig vom Straßenbaulastträger für das gesamte Stadtgebiet?
Die Stadtverwaltung Wermelskirchen hat lediglich 3 Lichtsignalanlagen in der Baulast. Hier ist jeweils eine Fußgängeranforderung die maßgebende Programmschaltung, daher ist eine verkehrsabhängige Steuerung nicht sinnvoll. Alle anderen Lichtsignalanlagen befinden sich in der Baulast des Landesbetriebes. Diese sind verkehrsabhängig programmiert und gesteuert. In den letzten Jahren hat die Stadtverwaltung Wermelskirchen an etlichen Anlagen eine Optimierung der Programmierung veranlasst, sodass ein verbesserter Verkehrsflusses erfolgt ist. Durch diese Neujustierung konnte eine bessere "Umlaufkapazität" (Anzahl der KFZ pro Ampelphase) erreicht werden.
Fazit: Aktuell sind die Lichtsignalanlagen in Wermelskirchen gut justiert, hier besteht kein Handlungsbedarf. Die Stadt hat den Landesbetrieb angeschrieben, um eine verbesserte Erfassung für Radfahrererkennung zu ermöglichen. Eine solche Konzeption ist jedoch mit einer Hardwareveränderung der Detektoren (Umbau Schleifen in kamera-basierte Erfassung) verbunden.
3. Bei welchen Unterhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen von Lichtsignalanlagen wurde seit 2010 geprüft, ob der Verzicht der Anlage möglich und stattdessen die Errichtung eines Kreisverkehres baulich und finanziell sinnvoll ist, und wie lautete das jeweilige Ergebnis?
Wie unter Pkt. 1 bereits beschrieben ist die Errichtung von Kreisverkehrsanlagen an Kreuzungsanlagen (unter Berücksichtigung des Platzangebotes) grundsätzlich sinnvoll. Ein Umbau/Ausbau zu einem Kreisverkehrsplatz an einer Kreuzung, z.B. Berliner Straße Ecke Thomas-Mann-Straße/Wustbacher Straße, ist möglicherweise verkehrstechnisch sinnvoll, jedoch platztechnisch nicht umsetzbar. Gleiches gilt für die Kreuzung B51/K13/Elbringhausen (Antrag des BüFo vor einigen Jahren). Hier steht ebenfalls keine ausreichende Fläche zur Verfügung.
An der Kreuzung L157/Eich hat die WNK UWG - Fraktion vor einigen Jahren ebenfalls einen Antrag auf Umbau gestellt. In diesem Fall war die Nähe zur Kreuzung B51/L157 der entscheidende Faktor: Verkehrsbedingt ist es hier nicht sinnvoll, einen Kreisverkehr einzurichten.
An der L101 Altenberger Straße/L294 steht zwar entsprechender Raum zur Verfügung und ist auch aufgrund der Verkehrssituation zu begrüßen, jedoch wegen der Finanzsituation (3 Äste betreffen den Landesbetrieb) kurzfristig nicht realisierbar, zumal diese Kreuzungsanlage auch kein Einsparpotential einer vorhandenen Lichtsignalanlage hergibt.
Fazit: Städtische Ampelanlagen befinden sich aktuell nicht im Bereich von Kreuzungen, die durch den Umbau zu einem Kreisverkehr und damit zu einem Wegfall von Ampelanlagen geeignet sind. Ein Verzicht auf bestehende Ampelanlagen ist somit nicht gegeben. Der Rückbau einer Kreuzung mit Lichtsignalsteuerung im Bereich der klassifizierten Straßen ist von den Baulastträgern (ausschl. Landesbetrieb) ebenfalls nicht geplant. Es bestünde lediglich die Möglichkeit, dass ein Vorhabenträger im Rahmen eines Projektes einen Kreuzungsumbau plant und finanziert.
Die Errichtung eines Kreisverkehrs ist in den meisten Fällen für die Verkehrssituation positiv zu werten (PKW, Radfahrer, Fußgänger). Vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzsituation ist jedoch aktuell und kurzfristig ein Ausbau von Kreisverkehren nicht geplant.
Anlage/n:
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