Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung als ergänzende Information zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt steht der Tagesordnungspunkt „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"“ über den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zur Abstimmung (s. Vorlage 0079/2019).
Auf diesen Sachverhalt ist auch der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (0101/2019) gerichtet.
Um dem Rat eine Beschlussfassung zu diesem Antrag zu ermöglichen, gibt die Verwaltung folgende Hinweise:
Zu a) – Erreichbarkeit Fußgänger und Fahrradfahrer Die gefahrlose Erreichbarkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer ist selbstverständlich Teil der Planung und wird im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Nicht zuletzt dient die Forderung nach einem Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr genau diesem Ziel, die Erreichbarkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer auch aus dem Ortskern Dabringhausens zu verbessern.
Zu b) – Nutzung des Obergeschosses für Wohnzwecke; Dachbegrünung und Photovoltaik Bereits bei einem Abstimmungstermin vor Ort mit dem Naturschutzbeirat Mitte 2018 wurden die Themen Wohnnutzung und Dachbegrünung aus dem Beirat heraus vorgebracht. Die Verwaltung hat diese daraufhin mit dem Investor erörtert. Der Investor hat nachvollziehbar dargelegt, dass die statischen Anforderungen sowohl an die Wohnnutzung im Obergeschoss als auch an eine Dachbegrünung sehr hoch und mithin unwirtschaftlich wären. Außerdem würde die Ausnutzbarkeit der Marktfläche durch die notwendigen zusätzlichen Stützen eingeschränkt. Dies hat der Vertreter des künftigen Betreibers in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.04.2019 noch einmal bekräftigt.
Die Festsetzung einer Photovoltaikanlage wurde bislang noch nicht erörtert. Die Verwaltung sagt zu, dies in den weiteren Planungsprozess einzubringen.
Zu c) – Schallschutz Die der Beschlussvorlage beigefügte Schalltechnische Untersuchung hat keine Überschreitung der einschlägigen Grenzwerte ergeben. Allerdings bezieht sich die Untersuchung auf die bislang vorliegende Planung, die sich erst im Stadium des Vorentwurfs befindet und auch bestimmte Nutzungszeiten vorsieht. Im Zuge der weiteren Planung und der Konkretisierung des Entwurfes können sich noch grundlegende Veränderungen ergeben, die sich auf das Thema Schallschutz auswirken können. Diese sind dann in einer erneuten Schalltechnischen Untersuchung zu prüfen und die ggf. notwendigen Maßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen.
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