Beschlussvorschlag:
In Abänderung seines Beschlusses vom 25.03.2019 beschließt der Rat der Stadt, die Stelle einer Archivarin/ eines Archivars in den Stellenplan aufzunehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Rat der Stadt hierzu baldmöglichst eine Kompensation in Form der Herausnahme einer anderen Stelle aus dem Stellenplan mitzuteilen. Der Bürgermeister sichert dem Rat der Stadt zu, die Stelle des Archivars erst ab dem Zeitpunkt zu besetzen, zu dem die Kompensation wirksam wird.
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlagen 0267/2018 und 0087/2019 wird verwiesen. Die Beschlussvorlage 0087/2019 wird zurückgezogen.
Eine Beschlussfassung entsprechend des in dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Beschlussvorschlages wird dem Rat der Stadt empfohlen.
Hiermit würde der Rat der Stadt den von der Archivberatung des Landschaftsverbandes Rheinland aufgezeigten Anforderungen für eine qualifizierte Archivberatung Rechnung tragen, ohne dass die notwendige Haushaltskonsolidierung aufgeweicht und der Haushaltsausgleich in 2020 gefährdet wird.
Die bestehenden Unterschiede in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Bürgermeister ausgesprochenen Beanstandung können vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Beschlussfassung dahingestellt bleiben.
Es besteht Übereinstimmung, dass grundsätzlich auch andere organisatorische Lösungen für eine qualifizierte, den rechtlichen Anforderungen genügende Archivbetreuung möglich wären.
Allein durch die unzureichende Aufgabenwahrnehmung in der Vergangenheit über einen langen Zeitraum hinweg sind diese Alternativlösungen aber de facto in absehbarer Zeit nicht umsetzbar.
Anlage/n:
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