Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die planungsrechtliche Entwicklung des in Rede stehenden Gebiets soll im Wege der 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Meisenweg" der Stadt Wermelskirchen sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche "Asterweg" und der nördlich angrenzenden Wiese (Anlage 12: Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg). Insofern soll im Rahmen der FNP-Änderung das Areal des bisherigen Sportplatzes (Grünfläche) und ein Teilbereich der bisherigen Wiese (Fläche für die Landwirtschaft) in Wohnbaufläche geändert werden (Anlage 13: Geltungsbereich der 46. Änderung des FNP)
Aus Sicht der Landesplanung bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf der 46. FNP-Änderung (Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 21.11.2017). Der Rat der Stadt hatte die die Aufstellung des Verfahrens zur Änderung des FNP bereits in seiner Sitzung vom 14.05.2018 beschlossen (0087/2018).
Da für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung keine Beschlussfassung erforderlich ist und eine zügige Planentwicklung beabsichtigt ist, wurde dieser Verfahrensschritt bereits im Frühjahr 2019 vorgenommen. Nach amtlicher Bekanntmachung in den beiden örtlichen Tageszeitungen am 11.03.2019 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) für beide Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) mit Schreiben vom 06.03.2019 per E-Mail über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme bis zum 08.04.2019 gebeten. Gleichzeitig wurden die Behörden aufgefordert, sich zu dem aus ihrer Sicht erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Stellungnahmen und Anregungen zum FNP-Änderungsentwurf
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Schreiben von 24 Einwenderinnen und Einwendern mit Bedenken und Anregungen ein; darunter auch eine Sammeleingabe, die 33 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben (Anlage 10: Schreiben der Einwender 1- 24).
Die Einwender richten Ihre Schreiben und Eingaben sowohl an das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ als auch an das Verfahren zu 46. Änderung des FNP. Im Wesentlichen beziehen sich die Einwender dabei auf mögliche verkehrliche und schalltechnische Auswirkungen, die mit der Realisation des in Rede stehenden Plangebiets einhergehen könnten. Kritisch gesehen wird beispielsweise die künftige Erschließung des Baugebiets über bestehende Anliegerstraßen. Befürchtet werden eine zunehmende Lärmbelästigung und Unfallgefahr. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, während der Bauphase eine Anbindung des Baugebiets an die K 18 einzurichten.
Es handelt sich überwiegend um Aspekte, die bauplanungsrechtlich und verfahrenstechnisch auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens kaum behandelt werden können. Insofern kann die Stellungnahme der Verwaltung diesbezüglich vornehmlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verweisen. Aus der Anlage 11 „Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit: Einwender 1 - 24 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" geht hervor, ob und inwiefern diese Anregungen in die weitere Entwurfsplanung - insbesondere des Bebauungsplans - einfließen.
Daneben wurden von sieben Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgelegt (Anlagen 1 – 7: Schreiben der Behörden und TöB). Überwiegend haben die beteiligten Behörden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Anlage 8 „Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörden: Schreiben 1 - 7 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" ist zu entnehmen, ob bzw. inwieweit die Anregungen bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt werden.
Die eigentliche Abwägung aller Anregungen und Stellungnahmen erfolgt nach der Durchführung der Offenlage.
Beschluss zur Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zwischenzeitlich hat das Büro Berkey Landschaftsarchitektur, Wermelskirchen, den Umweltbericht fertiggestellt und das Planungsbüro Stottrop, Köln, die Begründung zum FNP-Änderungsentwurf überarbeitet:
Der Entwurf der 46. Änderung des FNP ist jetzt für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Sie haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben. Somit kann der Rat der Stadt jetzt den Offenlagebeschluss fassen (Beschlussvorschlag).
Hinweis zum Bebauungsplanverfahren (B´Plan Nr. DA 14 "Meisenweg")
Im Rahmen der zeitgleich durchgeführten frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf wurden ebenfalls von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen und Anregungen vorgelegt.
Das Büro Berkey Landschaftsarchitektur, Wermelskirchen, hat die umweltbezogenen Untersuchungen fertiggestellt und die Berichte fortgeschrieben; ebenso alle anderen, an der Planung beteiligten Gutachter. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung wurden zwischenzeitlich vom Planungsbüro Stottrop, Köln, überarbeitet.
Insofern steht jetzt auch für das Bebauungsplanverfahren die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an.
Bezüglich dieses Verfahrens wird auf die Beschlussvorlage 0115/2019 verwiesen.
Anlage/n:
* Anlage nur digital ** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß
Schreiben der Behörden und TöB Anlage 1 Stellungnahme der IHK Köln Anlage 2 Stellungnahme der Unity Media GmbH Anlage 3 Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Anlage 4 Stellungnahme der BEW, Berg. Energie- und Wasser GmbH Anlage 5 Stellungnahme der Stadt Burscheid Anlage 6 Stellungnahme der Pledoc GmbH Anlage 7 Stellungnahme des RBK, Rheinisch-Bergischer Kreis Anlage 8 Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörden: Schreiben 1 - 7 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung
Schreiben der Öffentlichkeit Anlage 10 Schreiben der Einwender 1- 24 Anlage 11 Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit: Einwender 1 - 24 einschl. Stellungnahme der Verwaltung
46. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 12 Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg Anlage 13 Geltungsbereich der 46. Änd. des FNP Anlage 14 Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplans ** Anlage 15 Begründung einschließlich Umweltbericht zur 46. Änd. des FNP Anlage 20 Artenschutzprüfung, ASP, Bericht mit Anhängen *
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