Vorlage - 0114/2019  

 
 
Betreff: 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg":
Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.06.2019 
34. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
08.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1_Stellungnahme_IHK-Köln  
2_Stellungnahme_Unity Media  
3_Stellungnahme_LVR-Amt für Bodendenkmalpflege  
4_Stellungnahme_BEW  
5_Stellungnahme_Stadt Burscheid  
6_Stellungnahme_Pledoc  
7_Stellungnahme RBK - WK FNP_46A  
8_Zusammenfassung_Stellungnahmen der Behörden_Schreiben_1-7  
10_Schreiben der Einwender 1-24  
11_Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit_Einwender 1-24  
12_Lage_im_Stadtgebiet_Plangebiet_Meisenweg  
13_Geltungsbereich_FNP_46  
14_Plan-Entwurf_FNP_46  
15_Begründung inkl Umweltbericht_FNP_46  
20_ASP_1_Bericht_2019-05-16  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die planungsrechtliche Entwicklung des in Rede stehenden Gebiets soll im Wege der 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Meisenweg" der Stadt Wermelskirchen sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.

Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche "Asterweg" und der nördlich angrenzenden Wiese (Anlage 12: Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg).

Insofern soll im Rahmen der FNP-Änderung das Areal des bisherigen Sportplatzes (Grünfläche) und ein Teilbereich der bisherigen Wiese (Fläche für die Landwirtschaft) in Wohnbaufläche geändert werden (Anlage 13: Geltungsbereich der 46. Änderung des FNP)

 

Aus Sicht der Landesplanung bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf der 46. FNP-Änderung (Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 21.11.2017).

Der Rat der Stadt hatte die die Aufstellung des Verfahrens zur Änderung des FNP bereits in seiner Sitzung vom 14.05.2018 beschlossen (0087/2018).

 

Da für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung keine Beschlussfassung erforderlich ist und eine zügige Planentwicklung beabsichtigt ist, wurde dieser Verfahrensschritt bereits im Frühjahr 2019 vorgenommen.

Nach amtlicher Bekanntmachung in den beiden örtlichen Tageszeitungen am 11.03.2019 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) für beide Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) mit Schreiben vom 06.03.2019 per E-Mail über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme bis zum 08.04.2019 gebeten. Gleichzeitig wurden die Behörden aufgefordert, sich zu dem aus ihrer Sicht erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

 

 

Stellungnahmen und Anregungen zum FNP-Änderungsentwurf

 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Schreiben von 24 Einwenderinnen und Einwendern mit Bedenken und Anregungen ein; darunter auch eine Sammeleingabe, die 33 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben (Anlage 10: Schreiben der Einwender 1- 24).

 

 

Die Einwender richten Ihre Schreiben und Eingaben sowohl an das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ als auch an das Verfahren zu 46. Änderung des FNP. Im Wesentlichen beziehen sich die Einwender dabei auf mögliche verkehrliche und schalltechnische Auswirkungen, die mit der Realisation des in Rede stehenden Plangebiets einhergehen könnten. Kritisch gesehen wird beispielsweise die künftige Erschließung des Baugebiets über bestehende Anliegerstraßen. Befürchtet werden eine zunehmende Lärmbelästigung und Unfallgefahr. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, während der Bauphase eine Anbindung des Baugebiets an die K 18 einzurichten.

 

Es handelt sich überwiegend um Aspekte, die bauplanungsrechtlich und verfahrenstechnisch auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens kaum behandelt werden können. Insofern kann die Stellungnahme der Verwaltung diesbezüglich vornehmlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verweisen.

Aus der Anlage 11Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit: Einwender 1 - 24 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" geht hervor, ob und inwiefern diese Anregungen in die weitere Entwurfsplanung - insbesondere des Bebauungsplans - einfließen.

 

Daneben wurden von sieben Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgelegt (Anlagen 1 – 7: Schreiben der Behörden und TöB).

Überwiegend haben die beteiligten Behörden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Anlage 8 Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörden: Schreiben 1 - 7 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" ist zu entnehmen, ob bzw. inwieweit die Anregungen bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt werden.

 

Die eigentliche Abwägung aller Anregungen und Stellungnahmen erfolgt nach der Durchführung der Offenlage.

 

 

Beschluss zur Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

Zwischenzeitlich hat das Büro Berkey Landschaftsarchitektur, Wermelskirchen, den Umweltbericht fertiggestellt und das Planungsbüro Stottrop, Köln, die Begründung zum FNP-Änderungsentwurf überarbeitet:

  • Anlage 14: Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Anlage 15: Begründung einschließlich Umweltbericht zur 46. Änderung des FNP

 

Der Entwurf der 46. Änderung des FNP ist jetzt für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Sie haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben.

Somit kann der Rat der Stadt jetzt den Offenlagebeschluss fassen (Beschlussvorschlag).

 

 

 

Hinweis zum Bebauungsplanverfahren (B´Plan Nr. DA 14 "Meisenweg")

 

Im Rahmen der zeitgleich durchgeführten frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanentwurf wurden ebenfalls von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen und Anregungen vorgelegt.

 

Das Büro Berkey Landschaftsarchitektur, Wermelskirchen, hat die umweltbezogenen Untersuchungen fertiggestellt und die Berichte fortgeschrieben; ebenso alle anderen, an der Planung beteiligten Gutachter. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung wurden zwischenzeitlich vom Planungsbüro Stottrop, Köln, überarbeitet.

 

Insofern steht jetzt auch für das Bebauungsplanverfahren die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an.

 

Bezüglich dieses Verfahrens wird auf die Beschlussvorlage 0115/2019 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

* Anlage nur digital

**  Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß

 

Schreiben der Behörden und TöB

Anlage 1 Stellungnahme der IHK Köln

Anlage 2 Stellungnahme der Unity Media GmbH

Anlage 3 Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

Anlage 4 Stellungnahme der BEW, Berg. Energie- und Wasser GmbH

Anlage 5 Stellungnahme der Stadt Burscheid

Anlage 6 Stellungnahme der Pledoc GmbH

Anlage 7 Stellungnahme des RBK, Rheinisch-Bergischer Kreis

Anlage 8  Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörden:

  Schreiben 1 - 7 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung

 

Schreiben der Öffentlichkeit

Anlage 10 Schreiben der Einwender 1- 24

Anlage 11 Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit:

  Einwender 1 - 24 einschl. Stellungnahme der Verwaltung

 

46. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 12 Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg

Anlage 13 Geltungsbereich der 46. Änd. des FNP

Anlage 14 Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplans  **

Anlage 15 Begründung einschließlich Umweltbericht zur 46. Änd. des FNP

Anlage 20 Artenschutzprüfung, ASP, Bericht mit Anhängen  *

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Stellungnahme_IHK-Köln (36 KB)      
Anlage 2 2 2_Stellungnahme_Unity Media (15 KB)      
Anlage 3 3 3_Stellungnahme_LVR-Amt für Bodendenkmalpflege (34 KB)      
Anlage 4 4 4_Stellungnahme_BEW (173 KB)      
Anlage 5 5 5_Stellungnahme_Stadt Burscheid (201 KB)      
Anlage 6 6 6_Stellungnahme_Pledoc (150 KB)      
Anlage 7 7 7_Stellungnahme RBK - WK FNP_46A (66 KB)      
Anlage 8 8 8_Zusammenfassung_Stellungnahmen der Behörden_Schreiben_1-7 (184 KB)      
Anlage 9 9 10_Schreiben der Einwender 1-24 (9349 KB)      
Anlage 10 10 11_Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit_Einwender 1-24 (323 KB)      
Anlage 11 11 12_Lage_im_Stadtgebiet_Plangebiet_Meisenweg (618 KB)      
Anlage 12 12 13_Geltungsbereich_FNP_46 (359 KB)      
Anlage 13 13 14_Plan-Entwurf_FNP_46 (1207 KB)      
Anlage 14 14 15_Begründung inkl Umweltbericht_FNP_46 (6961 KB)      
Anlage 15 15 20_ASP_1_Bericht_2019-05-16 (3513 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: