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Beschlussvorschläge:
A) Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erneuern. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebiets ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 13: Geltungsbereich Bebauungsplan, Mai 2019).
B) Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Sachverhalt:
Wie in der Beschlussvorlage 0087/2018 dargestellt, erfolgt die Entwicklung des Plangebiets im Wege der 46. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Meisenweg" der Stadt Wermelskirchen sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren. Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche "Asterweg" und der nördlich angrenzenden Wiese (Anlage 12: Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg)
Die Aufstellung der 46. Änderung des FNP hatte der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung vom 14.05.2018 beschlossen (0087/2018). Dem vorausgegangen war die Entscheidung, das nördlich angrenzende Wiesengrundstück in die Entwicklung der Sportplatzfläche einzubeziehen (0209/2017). Der ursprüngliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. DA 14 aus dem Jahr 2017 bezog sich allein auf den Geltungsbereich des ehemaligen Sportplatzes (0111/2017).
Nunmehr soll für das gesamte Areal Planrecht geschaffen werden. Die für die Ausgleichs- und Entwässerungsmaßnahmen sowie den Waldsaum erforderlichen Flächen wurden im Rahmen der Entwurfsplanung konkretisiert. Dementsprechend ist jetzt der räumliche Geltungsbereich zu erweitern (Anlage 13: Geltungsbereich des Bebauungsplans) und der Aufstellungsbeschluss im Rahmen dieser Beschlussvorlage zu erneuern (Beschlussvorschlag A).
Da für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung keine Beschlussfassung erforderlich ist und eine zügige Planentwicklung beabsichtigt ist, wurde dieser Verfahrensschritt bereits im Frühjahr 2019 vorgenommen. Nach amtlicher Bekanntmachung in den beiden örtlichen Tageszeitungen am 11.03.2019 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) für beide Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18.03. bis zum 18.04.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) mit Schreiben vom 06.03.2019 per E-Mail über die beabsichtigte Planung informiert und um Stellungnahme bis zum 08.04.2019 gebeten. Gleichzeitig wurden die Behörden aufgefordert, sich zu dem aus ihrer Sicht erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Stellungnahmen und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Schreiben von 24 Einwenderinnen und Einwendern mit Bedenken und Anregungen ein; darunter auch eine Sammeleingabe, die 33 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben
Im Wesentlichen beziehen sich die Einwender auf mögliche verkehrliche und schalltechnische Auswirkungen, die mit der Realisation des in Rede stehenden Plangebiets einhergehen könnten. Kritisch gesehen wird beispielsweise die künftige Erschließung des Baugebiets über bestehende Anliegerstraßen. Befürchtet werden zunehmende Lärmbelästigung und Unfallgefahr. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, während der Bauphase eine Anbindung des Baugebiets an die K 18 einzurichten. Aus der Anlage 11 "Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit, Einwender 1 - 24 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" geht hervor, ob und inwiefern diese Anregungen in die weitere Entwurfsplanung des Bebauungsplans einfließen (siehe auch Anlage 10: Schreiben der Einwender 1 - 24)
Daneben wurden von acht Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgelegt (Anlagen 1 – 8: Schreiben der Behörden und TöB). Überwiegend haben die beteiligten Behörden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen sind teils durch die nunmehr fertiggestellten Gutachten bereits in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen oder durch Aufnahme entsprechender Passagen in die textlichen Festsetzungen übernommen worden. Der Anlage 9 „Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörde, Schreiben 1 - 8 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung“ ist zu entnehmen, ob bzw. inwieweit die Anregungen bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt werden.
Die eigentliche Abwägung aller Anregungen und Stellungnahmen erfolgt nach der Durchführung der Offenlage.
Beschluss zur Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro Stottrop, Köln, den Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Dieser besteht aus: Anlage 14 Teil A, Blatt 1: Planzeichnung, Bebauungsplanentwurf, Maßstab 1:500 Anlage 15 Teil A, Blatt 2: Übersichtskarte, Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 Anlage 16 Teil B Textliche Festsetzungen Anlage 17 Begründung einschließlich Umweltbericht
Auch die Gutachter haben alle für die öffentliche Auslegung erforderlichen Unterlagen vorgelegt (Anlagen 18 – 25: Gutachten): Bodengutachten Dioxinprüfbericht und Bodengutachten Versickerungsfähigkeit, Artenschutzprüfung, Schalltechnisches Prognosegutachten, FFH-Vorprüfung, Entwässerungskonzept, Erschließungskonzept, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag.
Insofern ist der Bebauungsplanentwurf jetzt für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Sie haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben.
Somit kann der Rat der Stadt jetzt den Offenlagebeschluss fassen (Beschlussvorschlag B).
Hinweis zum FNP-Verfahren (46. Änderung des FNP „Meisenweg“)
Im Rahmen der zeitgleich durchgeführten frühzeitigen Beteiligung zum FNP-Änderungsentwurf wurden ebenfalls von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen und Anregungen vorgelegt.
Das Büro Berkey Landschaftsarchitektur, Wermelskirchen, hat den Umweltbericht fortgeschrieben. Der Entwurf und die zugehörige Begründung wurden zwischenzeitlich vom Planungsbüro Stottrop, Köln, überarbeitet.
Insofern steht jetzt auch für das FNP-Änderungsverfahren die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an.
Bezüglich dieses Verfahrens wird auf die Beschlussvorlage 0115/2019 verwiesen.
Anlage/n:
* Anlage nur digital ** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß
Schreiben der Behörden und TöB Anlage 1 Stellungnahme der IHK Köln Anlage 2 Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW Anlage 3 Stellungnahme der Unity Media GmbH Anlage 4 Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Anlage 5 Stellungnahme der BEW, Berg. Energie- und Wasser GmbH Anlage 6 Stellungnahme der Stadt Burscheid Anlage 7 Stellungnahme der Pledoc GmbH Anlage 8 Stellungnahme des RBK, Rheinisch-Bergischer Kreis Anlage 9 Zusammenfassung Stellungnahmen der Behörden: Schreiben 1 - 8 einschließlich Stellungnahme der Verwaltung" Schreiben der Öffentlichkeit Anlage 10 Schreiben der Einwender 1- 24 Anlage 11 Zusammenfassung Schreiben der Öffentlichkeit: Einwender 1 - 24 einschl. Stellungnahme der Verwaltung
Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg Anlage 12 Lage im Stadtgebiet: Plangebiet Meisenweg Anlage 13 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 Meisenweg Anlage 14 TEIL A, Blatt 1: Planzeichnung Bebauungsplan, Maßstab (M) 1:500 ** Anlage 15 TEIL A, Blatt 2: Übersichtskarte „Maßgeblicher Außenlärmpegel, DIN 4109“ ** Anlage 16 TEIL B: Textliche Festsetzungen Anlage 17 Begründung einschließlich Umweltbericht Gutachten Anlage 18 Bodengutachten Dioxinprüfbericht (Graner & Partner Ing., 08.08.2017) * Anlage 19 Bodengutachten Versickerungsfähigkeit (Fülling GmbH, 29.11.2018) * Anlage 20 Artenschutzprüfung, ASP (Berkey, Landschaftsarchitekt, Mai 2019) * Anlage 21 Schalltechnisches Prognosegutachten (Graner+Partner, 11.03.19) * Anlage 22 FFH-Vorprüfung (Berkey, Landschaftsarchitekt, Mai 2019) * Anlage 23 Entwässerungskonzept (Isaplan Ingenieure GmbH, November 2018) * Anlage 24 Erschließungskonzept (Isaplan Ingenieure GmbH, November 2018) * Anlage 25 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Berkey, Landschaftsarch., Mai 2019) *
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