Vorlage - 0118/2019  

 
 
Betreff: Mitfahrerbänke
Hier: Antrag der Fraktion WNK UWG vom 21.03.2019
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Thiel, Astrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
24.06.2019 
34. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zwei Ortsteile mit  Mitfahrerbänken zu versehen. Diese Maßnahme erfolgt versuchsweise für 2 Jahre. Anschließend werden die Erfahrungen im StuV vorgestellt.
 

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Sachverhalt:

 

Mit Antrag der WNK UWG vom 21.03.2019 wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung von Mitfahrerbänken zu erarbeiten und ein Pilotprojekt hierzu ins Leben zu rufen.

(Eingebracht im StuV am 29.04.2019, siehe Vorlage 0082/2019)

 

Im Stadtgebiet von Wermelskirchen sind viele Ortsteile an den ÖPNV angebunden. Einige kleinere Ortsteile verfügen leider nicht über die Möglichkeit der Anbindung an eine "normale" Buslinie.

Eine Verbesserung für diese Bereiche könnte durch die Einführung von "Mitfahrerbänken" erzielt werden. In verschiedenen Gemeinden in NRW gibt es bereits s. g. private Bürgerbussysteme (u.a. auch Mitfahrerbänke) zur Verbesserung der Infrastruktur kleiner Ortsteile im Personennahverkehr.

Um das Projekt Mitfahrerbänke auch in Wermelskirchen zu testen, schlägt die Verwaltung vor, in zwei Ortsteilen je eine Mitfahrerbank einzurichten. An diesen wird ein Schild mit unterschiedlich einstellbaren Zielrichtungen aufgestellt, damit die gewünschte Fahrtrichtung des potentiellen Mitfahrers signalisiert werden kann.

Diese Mitfahrerbänke sollen vom Grunde her auch keine Konkurrenz für den üblichen ÖPNV darstellen. Aus diesem Grunde sollen zwei Ortsteile für das Pilotprojekt (ca. 2 Jahre) ausgewählt werden, die keine Anbindung an den ÖPNV besitzen. Die Verwaltung schlägt daher die Bereiche Emminghausen und Ellinghausen vor. Beide Ortslagen erlauben unterschiedliche Fahrtziele/Fahrtrichtungen für diese Mitfahrgelegenheit.

Emminghausen, zum Beispiel, mit Richtung Dabringhausen oder Wermelskirchen. Der Standort Ellinghausen ermöglicht die Richtungen Hilgen oder Tente/Wermelskirchen.

 

Für die Rückfahrgelegenheit könnten in Wermelskirchen oder Dabringhausen/Tente ebenfalls Bänke aufgestellt werden.

 

Die Kosten belaufen sich pro Mitfahrerbank auf rd. 2.000 Euro. Es besteht daher ein Investitionsvolumen von insgesamt 8.000 Euro.

Die Verwaltung prüft, ob hier eine Fördermöglichkeit besteht.

 

Der Pilotversuch der Mitfahrerbänke ist seitens der Verwaltung in 2019 vorzubereiten (Planung). Eine Umsetzung könnte dann in 2020 erfolgen.

 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: