Vorlage - 0133/2019  

 
 
Betreff: Verlängerung der Zuschussverteilung plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.07.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land zur Verfügung gestellte Förderung für

 

1.) plusKITA (je 25.000 € für die Kindertageseinrichtungen Jahnstraße und Danziger Straße)

 

sowie

 

2.) Sprachförderung (je 5.000 € für die Kindertageseinrichtungen Danziger Straße, Heisterbusch, Tente und Wielstraße)

 

für ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2020 bewilligt.


 

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Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Auswahl der Zuschussempfänger erfolgte im Jugendhilfeausschuss am 28.08.2014 (Rat/2855/2014), sowie ergänzend im JHA am 23.05.2017 (Rat/0094/2017).

Die Bezuschussung wurde aufgrund der Planungsgarantie und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien bis zum 31.07.2019 festgesetzt.

 

Mit Inkrafttreten des reformierten Kinder- und Bildungsgesetzes zum 01.08.2020 ist vorgesehen, die Zuschüsse anhand der dann durch das Ministerium empfohlenen Faktoren neu zu vergeben. Sollte der Gesetzesentwurf widererwartend nicht in Kraft treten, werden dem Jugendhilfeausschuss die neuen Zuschussempfänger anhand der sich bis dahin etablierten Auswahlkriterien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Bis dahin wird beabsichtigt, die Zuschüsse für ein weiteres Jahr den obenstehenden Kindertageseinrichtungen zuzuführen. Dieses Vorgehen entspricht dem Gedanken des Gesetzgebers hinsichtlich der Planungsgarantie (ursprünglich 5 Jahre).


 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

x

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Wenn Ja, welche: