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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land zur Verfügung gestellte Förderung für
1.) plusKITA (je 25.000 € für die Kindertageseinrichtungen Jahnstraße und Danziger Straße)
sowie
2.) Sprachförderung (je 5.000 € für die Kindertageseinrichtungen Danziger Straße, Heisterbusch, Tente und Wielstraße)
für ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2020 bewilligt.
Sachverhalt:
Die ursprüngliche Auswahl der Zuschussempfänger erfolgte im Jugendhilfeausschuss am 28.08.2014 (Rat/2855/2014), sowie ergänzend im JHA am 23.05.2017 (Rat/0094/2017). Die Bezuschussung wurde aufgrund der Planungsgarantie und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien bis zum 31.07.2019 festgesetzt.
Mit Inkrafttreten des reformierten Kinder- und Bildungsgesetzes zum 01.08.2020 ist vorgesehen, die Zuschüsse anhand der dann durch das Ministerium empfohlenen Faktoren neu zu vergeben. Sollte der Gesetzesentwurf widererwartend nicht in Kraft treten, werden dem Jugendhilfeausschuss die neuen Zuschussempfänger anhand der sich bis dahin etablierten Auswahlkriterien zur Entscheidung vorgelegt.
Bis dahin wird beabsichtigt, die Zuschüsse für ein weiteres Jahr den obenstehenden Kindertageseinrichtungen zuzuführen. Dieses Vorgehen entspricht dem Gedanken des Gesetzgebers hinsichtlich der Planungsgarantie (ursprünglich 5 Jahre).
Anlage/n:
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