![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 21.06.2017 (RAT 0076/2017) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2016 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.
Am 17.06.2019 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daraufhin jeweils einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Jahr 2016 der Stadt Wermelskirchen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gem. § 59 (3) GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichtes keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2016 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |