Vorlage - 0134/2019  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
08.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Wermelskirchen vom 02.05.2019. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 335.115.172,84 €, die Summe der Erträge auf 85.957.097,29 € und die Summe der Aufwendungen auf 96.457.463,84 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.500.366,55 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2017 verringert sich somit auf 94.436.802,71 €.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen.   

 

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Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 21.06.2017 (RAT 0076/2017) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. 

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2016 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Am 17.06.2019 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungs­ausschuss hat daraufhin jeweils einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

„1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Jahr 2016 der Stadt Wermelskirchen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gem. § 59 (3) GO NRW auf der Grundlage des

vorgelegten Prüfungsberichtes keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister

aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss

2016 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für

das Haushaltsjahr 2016 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.

 

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Anlage/n:

 

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift