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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen Er beschließt: A Die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen: Töckelhausen, Buchholzen Nord, Niederrautenbach und Staelsmühle B Die Weiterführung des Verfahrens der Außenbereichssatzung Ketzberger Höhe mit der geänderten Satzungsabgrenzung C Die Einleitung der
Verfahren zu einer Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB für Bereiche in Forthausen
und Schürholz Er beschließt außerdem: D Die
Anträge der Bürger auf Satzungsergänzungen gemäß Protokoll (Anlage 1) zur
Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln und der ergänzenden Anmerkungen
zurückzuweisen. Der Antrag Pohlmann wird in den AK Stadtentwicklung verwiesen. Sachverhalt: Im Rahmen der allgemeinen Stadtentwicklung wurde das Thema der Aufstellung von Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB bereits mehrfach beraten, und es wurden für verschiedene Ortslagen die Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Satzung eingeleitet. Zuletzt hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.02.2004 mit der Thematik befasst und der Einleitung verschiedener Verfahren zugestimmt. Über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene Vorgehensweise für die Einleitung von Satzungen wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen informiert und diskutiert. (sh. Anlage 1 zu Drucksache Nr. 0116/2003) Basierend darauf haben dann mit der Bezirksregierung Köln Gespräche und Bereisungen verschiedener Ortslagen stattgefunden, um abzuklären, welche Vorgehensweise und welche Art von Verfahren bei der Bez. Reg. Köln Aussicht auf die erforderliche Genehmigung hat. Zuletzt fand eine weitgehende Bereisung des ost und südöstlichen Stadtbereiches am 27.01.2004 statt. Das Ergebnis dieser Ortsbesichtigungen ist dieser Sitzungsvorlage als Auszug des Besichtigungsprotokolls, in Verbindung mit den jeweiligen Beschlußvorschlägen, beigefügt. (sh. Anlage 1) Mit der Aufstellung verschiedener Satzungen soll die Grundlage geschaffen werden, in den jeweiligen Ortslagen ein moderates Wachstum durch eine gewisse bauliche Innenverdichtung zu erreichen und planungsrechtlich abzusichern. Die geplante Abgrenzung der jeweiligen Satzungsbereiche ist den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plananlagen zu entnehmen. (sh. Anlage 2) Der Bürgermeister schlägt vor, die Einleitung der verschiedenen Verfahren gemäß Beschlußvorschlag zu fassen. Vor dem Hintergrund, dass nach der Novellierung des Baugesetzbuches zum Sommer 2004 (Inkraftsetzung zum 20.07.2004) der Erlass von sog. Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB nicht mehr möglich sein wird, wird angestrebt, noch in diesem Frühjahr eine abschließende Bereisung der restlichen möglichen Satzungsbereiche mit der Bez. Reg. Köln vorzunehmen. Dies um zumindest vor der Sommerpause, in der letzten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung im Juni und Juli 04, die notwendigen Einleitungsbeschlüsse herbeizuführen. Falls die Bereisung der Ortslagen bis zu diesem Zeitpunkt abschließend nicht durchgeführt werden kann, sollten weitere Beschlüsse zur Einleitung aus o.g. Gründen dennoch gefasst werden. Die erforderliche Abstimmung mit der Bez. Reg. ist dann im Verlauf der Verfahren zu führen. Anlage/n: 1. Auszug aus dem Protokoll “Abstimmungsverfahren mit der Bez. Reg. Köln” mit dem jeweiligen Ergebnis als Beschlußfassung. 2. Plananlagen 3. Anträge zu Satzungsergänzungen |
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